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Doppelte Staatsbürgerschaft? (Gelesen: 3.883 mal)
ChrisRu
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08.07.2011 um 17:21:08
 
Folgendes Problem:

Meine Frau hat die Einbürgerungszusage erhalten. Sie ist moldawische Staatsbürgerin. Jetzt haben wir probiert die moldawische Staatsbürgerschaft abzulegen. Hierzu muss man bei der moldawischen Botschaft in Deutschland registriert sein, weil nur die Botschaft den Antrag annimmt. Also ohne Registrierung keine Ausbürgerung.

Unter den unzähligen Dokumenten die von der moldawischen Botschaft verlangt werden ist auch eine notariell beglaubigte Erklärung, das die Eltern damit einverstanden sind. Kurz, sie sind es nicht und deswegen keine Unterschrift. Meine Frau kann also unmöglich ihre alte Staatsbürgerschaft ablegen.

Könnte die ABH unter diesen Umständen eine doppelte Staatsbürgerschaft hinnehmen?

Ein Urteil eines ähnlichen Falles aus der Ukraine ist hier: http://www.kohlhammer.de/doev.de/download/Portale/Zeitschriften/Doev/Leitsaetze_...

Bin für jede Meinung dankbar.
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Saxonicus
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Antwort #1 - 08.07.2011 um 20:05:26
 
ChrisRu schrieb am 08.07.2011 um 17:21:08:
Hierzu muss man bei der moldawischen Botschaft in Deutschland registriert sein, weil nur die Botschaft den Antrag annimmt. Also ohne Registrierung keine Ausbürgerung. 

Ein derartiges Verlangen, sich im Heimatland "als im Ausland lebend" abzumelden und bei der Botschaft in Deutschland anzumelden/registrieren zu lassen, hatten wir schon des Öfteren.

Wenn das nicht geschehen war, dann regt die jeweilige Botschaft hier in Deutschland keinen Finger für diese Personen und verweist an die Inlandsbehörden im Herkunftsland.

Man sollte deshalb schon im eigenen Interesse diese An- und Abmeldeformalitäten befolgen, wenn man auf Zusammenarbeit mit dem Konsulat/der Botschaft seines Landes hier in Deutschland angewiesen ist. 
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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ChrisRu
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 08.07.2011 um 20:28:04
 
Vollkommen richtig aber hat mit dem Thema nichts zu tun. Man soll sich auch gesund ernähren und viel Wasser trinken.

Wir wollen uns ja registrieren, sogar seit 6 Jahren schon. Alles nur persönlich (500 km eine Strecke) und jedes mal ist irgend ein Zettel falsch und es wird gar nichts angenommen.
Das heißt für jede Passverlängerung etc, müssen wir jedes mal nach Moldawien reisen.

Die Weigerung der Mutter der Auswanderung schriftlich/notariell beglaubigt zuzustimmen, ist hier der Grund warum die Botschaft jetzt einfach gar nichts macht und eine Ausbürgerung im Heimatland vor Ort ist nicht möglich.
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katran76
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Antwort #3 - 12.07.2011 um 09:02:20
 
Hallo ChrisRu,

es geht um einen atypischen Einzelfall und, dementsprechend, um eine einzelfallbezogene Entscheidung. Ich würde es erst mit der EBH klären, wie das Vorgehen aussehen könnte.

IMHO ist die doppelte StA nicht ausgeschlossen. Sehr wahrscheinlich, dass ihr dafür einen Gerichtsprozess brauchen werdet. Ihr solltet aber die Beweise besorgen, dass die Mutter die Erlaubnis verweigert.
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ChrisRu
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Antwort #4 - 12.07.2011 um 14:10:30
 
Mal sehen, wir sind Donnerstang bei der EHB...
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ChrisRu
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Antwort #5 - 14.07.2011 um 15:52:40
 
So, alles zur Niederschrift gegeben, jetzt noch die Antworten der Botschaft einreichen und dann mal schauen.
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Xander
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Antwort #6 - 03.09.2011 um 13:25:21
 
Wie hat sich die Sache mit der Ausbürgerung deiner moldawischen Frau weiterentwickelt?
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Mikael321
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Antwort #7 - 03.10.2011 um 11:04:15
 
Saxonicus schrieb am 08.07.2011 um 20:05:26:
Man sollte deshalb schon im eigenen Interesse diese An- und Abmeldeformalitäten befolgen, wenn man auf Zusammenarbeit mit dem Konsulat/der Botschaft seines Landes hier in Deutschland angewiesen ist. 
Wenn man seine alte Staatsbürgerschaft behalten möchte, ( oder einfach schneller die Deutsche Bürgerschaft haben möchte/muss ) sollte man sich nicht anmelden.

Schon alleine aus taktischen Erwägungen und des oben verlinkten Urteils. Noch vor dem Urteil hat meine Frau im Januar 2006 die Deutsche Staatsbürgerschaft bekommen, und ihre alte behalten dürfen weil mein Schwiegervater dem Umzug nach Deutschland nicht zugestimmt hat.  Damit hat die Belarussische Botschaft die Anmeldung in Deutschland abgelehnt. Da die Ausbürgerung aber nur über die Botschaft läuft, war dieser Weg damit verschlossen . Und damit auch das Verlangen er Deutschen Behörden nach einer Ausbürgerung.


Michael

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grisu1000
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Antwort #8 - 03.10.2011 um 11:56:44
 
Mikael321 schrieb am 03.10.2011 um 11:04:15:
Schon alleine aus taktischen Erwägungen und des oben verlinkten Urteils. Noch vor dem Urteil hat meine Frau im Januar 2006 die Deutsche Staatsbürgerschaft bekommen, und ihre alte behalten dürfen weil mein Schwiegervater dem Umzug nach Deutschland nicht zugestimmt hat.


Oft ist es ja so, dass diese Zustimmung der Schwiegereltern gleichzusetzen ist mit einem Verzicht auf möglichen Unterhalt später. In vielen Osteuropäischen Ländern sind die Kinder zum Unterhalt der Eltern verpflichtet.
Wenn die Eltern nicht zustimmen, sollen sie nicht nur die Zustimmung verweigern, sondern eben diese Nichtzustimmung auch Niederschreiben. Damit hat man auch etwas für deutsche EBH. Denen ist eigentlich die Problematik mit der Anmeldung beim Konsulat für Osteuropäische Staatsangehörige bekannt.
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