Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Kostenübernahme Integrationskurs / Sozialhilfe??? (Gelesen: 7.061 mal)
butterfly3
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 16

Berlin, Germany
Berlin
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Kostenübernahme Integrationskurs / Sozialhilfe???
10.05.2011 um 13:27:26
 
Guten Tag!

Ich brauche dringend mal eure Hilfe, denn alleine komm ich leider nicht weiter, im Dschungel der Gesetze....

Folgendes:

Ich bin deutsche Staatsbürgerin und habe mit meinem Mann (türkischer Staatsbürger) geheiratet.
Im Rahmen der Familienzusammenführung leben wir seit März'11 zusammen in Deutschland, er hatte Ende März seinen Aufenthaltstitel für drei Jahre bekommen.
Ich habe im März Arbeitslosengeld2 beantragt für mich und meinen Mann. Erst wurde alles akzeptiert, doch plötzlich sagte mir man, dass für einen Ausländer, der nach Dtl. kommt, in den ersten drei Monaten kein Anspruch auf Unterstützung besteht.
Das war die Auskunft vom Jobcenter, mit dem Hinweis, dass man es eventuell mal beim Sozialamt versuchen kann.

Wisst ihr vielleicht Genaueres, ob mein Mann nun für die ersten drei Monate noch irgendwie andere Ansprüche hat und vielleicht vom Sozialamt eine Unterstützung bekommen kann?

Des Weiteren belegt mein Mann nun auch schon seinen Integrationskurs, wobei nächste Woche die neue Stufe anfängt. D.h. wieder 100€ zahlen. Den letzten Kurs hatten wir noch aus eigener Tasche bezahlt, doch nun ist dies leider nicht mehr möglich.
Geht es vielleicht, dass man wenigstens diese Kosten für den Kurs erstmal vom Sozialamt (oder anderen Behörden) erstattet bekommt?

Ich bitte um hilfreiche Hinweise, da ich zur Zeit echt aufgeschmissen bin...

Schonmal vielen Dank im voraus,
mfG  unentschlossen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.207

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kostenübernahme Integrationskurs / Sozialhilfe???
Antwort #1 - 10.05.2011 um 13:37:53
 
butterfly3 schrieb am 10.05.2011 um 13:27:26:
Ich habe im März Arbeitslosengeld2 beantragt für mich und meinen Mann. Erst wurde alles akzeptiert, doch plötzlich sagte mir man, dass für einen Ausländer, der nach Dtl. kommt, in den ersten drei Monaten kein Anspruch auf Unterstützung besteht.
Das war die Auskunft vom Jobcenter, mit dem Hinweis, dass man es eventuell mal beim Sozialamt versuchen kann.


Die Auskunft ist falsch. Sicherlich ist das Sozialamt zuständig, das Jobcenter ist aber laut Gesetz verpflichtet, den Antrag weiter zu leiten.

Schick ihnen einen entsprechenden Brief und biete ihnen an, dass Du das auch gerne vor Gericht klärst.

Zitat:
Des Weiteren belegt mein Mann nun auch schon seinen Integrationskurs, wobei nächste Woche die neue Stufe anfängt. D.h. wieder 100€ zahlen. Den letzten Kurs hatten wir noch aus eigener Tasche bezahlt, doch nun ist dies leider nicht mehr möglich.


Er legt den Bescheid des Sozialamtes / Jobcenters vor und bekommt den Kurs umsonst.
Er sollte den Träger des Kurses direkt ansprechen!

(Bezahlt wird es vom Bundesamt / BAMF, aber damit hat Dein Mann nichts mehr zu tun.)
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
butterfly3
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 16

Berlin, Germany
Berlin
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kostenübernahme Integrationskurs / Sozialhilfe???
Antwort #2 - 10.05.2011 um 13:58:52
 
Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Nur da er ja vom Jobcenter den geforderten Bescheid in den ersten drei Monaten nicht erweisen kann, bzw. wenn ich zum Sozialamt gehe, hat das ja auch wieder alles Bearbeitungszeit und klappt nicht bis zum 17.5., was ist dann?
Es wird ja sicherlich nicht mein Bewilligungsbescheid von ALG2 genügen oder?

Vielen Dank im voraus
mfG
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.207

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kostenübernahme Integrationskurs / Sozialhilfe???
Antwort #3 - 10.05.2011 um 14:15:35
 
Hauptsache, Dein Mann kümmert sich heute drum.
Er kann auch Sozialhilfe selbst beantragen – dann ist er auf der ganz sicheren Seite. Er sollte aber drauf bestehen, dass letztlich ab dem Antragsdatum Job-Center gezahlt wird.

I-Kurs: Wenn nur Du einen Bescheid hast, kann er den vorlegen und den zweiten nachreichen.

Der Kursträger kennt das, keine Sorge. Dein Mann kann sowas alleine, die anderen TeilnehmerInnen machen das ja auch so.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kostenübernahme Integrationskurs / Sozialhilfe???
Antwort #4 - 10.05.2011 um 14:49:51
 
butterfly3 schrieb am 10.05.2011 um 13:27:26:
Wisst ihr vielleicht Genaueres, ob mein Mann nun für die ersten drei Monate noch irgendwie andere Ansprüche hat und vielleicht vom Sozialamt eine Unterstützung bekommen kann?


Lies dazu bei Bedarf bitte
hier
ausführlicher nach, folge auch den dort vorgenommenen Verlinkungen. (Blaues bitte anklicken!)

Ergänzend dazu ist noch folgendes hinzuzufügen, was mir zwischenzeitlich von seriöser juristischer Seite geraten wurde:

Zitat:
"Den Betroffenen ist zum Widerspruch und zur Klage zu raten. Auf keinen Fall sollte man Ablehnungsbescheide bestandskräftig werden lassen.

Wir argumentieren insofern jedenfalls mit § 23 Abs. 1 S. 3 SGB XII (" Im Übrigen kann Sozialhilfe geleistet werden, soweit dies im Einzelfall gerechtfertigt ist."). Das Ermessen kann bei fehlenden anderweitigen Mitteln für Ernährung, Wohnung und Gesundheit unmöglich negativ ausfallen."



=schweitzer=


Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
butterfly3
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 16

Berlin, Germany
Berlin
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kostenübernahme Integrationskurs / Sozialhilfe???
Antwort #5 - 11.05.2011 um 23:55:40
 
Der Link war echt super und sehr hilfreich.

Bei mir ist es genau der gleiche Fall. Das Jobcenter will alles schnell von sich weisen (was heißt schnell, jetzt kommt erst das Ergebnis, nachdem ich Ende März den Antrag gestellt hatte). Schickt mich dann zum Sozialamt, die haben aber von nichts eine Ahnung und wollten mich wieder zum Jobcenter schicken.
Im Jobcenter wurde mir dann nur gesagt, naja mit allem können wir uns ja auch nicht auskennen und beim Ausländergesetz blicken wir gar nicht durch.

Nun hatte mir das Sozialamt schon einen Antrag auf
1) Grundsicherung nach SGB XII
2) Sozialhilfe nach SGB XII
3) Leistungen nach AsylbLG
mitgegeben, den ich ja schonmal ausfüllen kann.
Ich muss Nr.2 ankreuzen, oder?

Jedoch kann ich mit diesem Antrag erst vorsprechen, wenn ich vom Jobcenter die Ablehnung für meinen Mann bekommen habe, wurde mir zumindest so gesagt.
Ich hoffe, dass mein Mann dann auch die Sozialhilfe genehmigt bekommt und dann auch noch rückwirkend nachgezahlt wird.

Mit der Schule hatte er auch gesprochen, die meinten aber, dass bis zum 19.05. ein Bescheid vom Jobcenter oder Sozialamt vorliegen müsse, sonst muss er die 100€ zahlen.
Also werde ich morgen nochmal mit gehen und mit der Lehrerin sprechen, ob man es eventuell auch nachreichen könnte.

Es wird einem manchmal echt schwer gemacht...

Ich bin echt froh, dass ich hier so gut aufgehoben bin und gute informative Antworten bekomme. Manchmal habe ich das Gefühl, dass die Leute sich hier besser mit den Gesetzen auskennen, als auf den Ämtern.

Deshalb druck ich mir die Antworten immer aus, ich bin auch sehr dankbar, dass gleich immer die Paragraphen mit angegeben werden, dann kann ich nämlich alles gleich vorlegen und beweisen.

Also nochmals vielen Dank!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kostenübernahme Integrationskurs / Sozialhilfe???
Antwort #6 - 12.05.2011 um 07:42:08
 
butterfly3 schrieb am 11.05.2011 um 23:55:40:
Ich muss Nr.2 ankreuzen, oder?


Ja, richtig.

butterfly3 schrieb am 11.05.2011 um 23:55:40:
Jedoch kann ich mit diesem Antrag erst vorsprechen, wenn ich vom Jobcenter die Ablehnung für meinen Mann bekommen habe, wurde mir zumindest so gesagt.


Das finde ich mal wieder unerhört.

Ein Antrag ist entgegenzunehmen, egal wann er gestellt wird! -

Achte bitte unbedingt darauf, dass im Ablehnungesfall durch das Jobcenter beim Sozialamt der Antrag als zu dem Datum gestellt geführt wird, zu dem ihr ihn beim Jobcenter eingereicht habt. - Wenn das Jobcenter den Antrag schon nicht weitergeleitet hat bzw. weiterleitet, wozu es im Falle nicht gegebener eigener Zuständigkeit verpflichtet ist (ich habe die Vorschrift, wonach das so ist, in den verlinkten Texten ja genannt) dann darf Euch daraus im Nachgang nicht noch weiterer Nachteil entstehen.

butterfly3 schrieb am 11.05.2011 um 23:55:40:
Es wird einem manchmal echt schwer gemacht...


Da hast Du wohl Recht.


=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Lisa2014
Full Top-Member
***
Offline


Carpe diem!!!


Beiträge: 386

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Berlinerin/D/USA
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kostenübernahme Integrationskurs / Sozialhilfe???
Antwort #7 - 12.05.2011 um 09:34:03
 
Leistungen nach dem AsylbLG kommen ja mal überhaupt nicht in Frage. Ist nur für Menschen die Asylanten sind oder Asyl beantragt haben.
Definitiv Grundsicherung/Sozialhilfe.

Normalerweise kann man den Kurs (Modul) verschieben.
Zum Seitenanfang
  

Ability is what you are capable of doing. Motiviation determines what you do. Attitude determines how well you do it.
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kostenübernahme Integrationskurs / Sozialhilfe???
Antwort #8 - 12.05.2011 um 10:09:56
 
Lisa2014 schrieb am 12.05.2011 um 09:34:03:
Leistungen nach dem AsylbLG kommen ja mal überhaupt nicht in Frage. Ist nur für Menschen die Asylanten sind


Nee, so isses nicht, und ich fühle mich wieder mal in meiner Abneigung gegenüber dem Wort "Asylanten" bestätigt.

Das AsylbLG ist der leistungsrechtliche Rahmen für Asylbewerber (also solche Menschen, die sich in einem noch nicht beendeten Asylverfahren mit aufschiebender Wirkung befinden) sowie Menschen mit einer Duldung bzw. mit bestimmten humanitären Aufenthalten  nach AufenthG (etwa der AE gemäß § 25 (5) AufenthG ).

Darunter fallen also unter anderem jene Menschen, die

Lisa2014 schrieb am 12.05.2011 um 09:34:03:
Asyl beantragt haben


Wenn Du nun mit "Asylanten" jene Menschen meinst, denen politisches Asyl oder eine Flüchtlingseigenschaft in Anlehnung an die Genfer Konvention zuerkannt wurde, so sind das eigentlich "Asylberechtigte" bzw. "GFK-Flüchtlinge".

Für diese ist das AsylbLG aber nicht  (mehr) der leistungrechtliche Rahmen (auch nicht für Menschen, die im Anschluss an ein Asylverfahren eine AE gemäß § 25 (3) AufenthG oder im Anschluss an andere humanitäre Aufenthalte später eine AE nach § 25 (4) Satz 2 AufenthG erhalten haben) sondern das SGB II bzw. ggf. auch das SGB XII.

Die Verwendung des Begriffs "Asylant" verwischt all diese in der Praxis sehr wesentlich zu berücksichtigenden Differenzierungen, das ist ein Grund, weshalb er in meinem Vokabular nicht vorkommt.


=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
butterfly3
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 16

Berlin, Germany
Berlin
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kostenübernahme Integrationskurs / Sozialhilfe???
Antwort #9 - 12.05.2011 um 20:31:32
 
Hallo...

Heute war nun doch noch nichts in der Post, ich hoffe, dass es dann morgen hier sein wird.

Es wird ja so kommen, dass für mein Mann eine Ablehnung erteilt werden wird.
Soll ich dann trotzdem Widerspruch einlegen? Mit dem Hinweis auch, dass es weitergeleitet hätte werden müssen?
Dank dem guten Link hab ich mir jetzt die ganzen Gesetze genau durchgelesen und auch zum Beweis ausgedruckt.

Sollte morgen der Brief kommen, werd ich beim Sozialamt anrufen und mit denen einen Termin machen, dass die
a) rückwirkend von Antragstellung zahlen und
b) die Kursgebühr übernehmen.

Ich kann mir jedoch die Antworten jetzt schon denken...
Deshalb hab ich manchmal (leider) das Gefühl, dass es nur was mit Anwalt werden wird  unentschlossen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.207

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kostenübernahme Integrationskurs / Sozialhilfe???
Antwort #10 - 12.05.2011 um 20:50:19
 
Mach es unbedingt sofort und schriftlich!
Unterschreibt unbedingt beide!

Telefonieren, Termin, reden könnt Ihr immer noch – aber nur das Schriftliche und Sofortige zählt wirklich!

Auch beim Sozialamt: Nicht abwimmeln lassen, Antrag stellen. Es ist keine Ablehnung erforderlich, um einen Antrag zu stellen.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Lisa2014
Full Top-Member
***
Offline


Carpe diem!!!


Beiträge: 386

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Berlinerin/D/USA
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kostenübernahme Integrationskurs / Sozialhilfe???
Antwort #11 - 13.05.2011 um 09:15:25
 
schweitzer schrieb am 12.05.2011 um 10:09:56:
Nee, so isses nicht, und ich fühle mich wieder mal in meiner Abneigung gegenüber dem Wort "Asylanten" bestätigt.

Das AsylbLG ist der leistungsrechtliche Rahmen für Asylbewerber (also solche Menschen, die sich in einem noch nicht beendeten Asylverfahren mit aufschiebender Wirkung befinden) sowie Menschen mit einer Duldung bzw. mit bestimmten humanitären Aufenthalten  nach AufenthG (etwa der AE gemäß § 25 (5) AufenthG ).

Darunter fallen also unter anderem jene Menschen, die


Wenn Du nun mit "Asylanten" jene Menschen meinst, denen politisches Asyl oder eine Flüchtlingseigenschaft in Anlehnung an die Genfer Konvention zuerkannt wurde, so sind das eigentlich "Asylberechtigte" bzw. "GFK-Flüchtlinge".

Für diese ist das AsylbLG aber nicht  (mehr) der leistungrechtliche Rahmen (auch nicht für Menschen, die im Anschluss an ein Asylverfahren eine AE gemäß § 25 (3) AufenthG oder im Anschluss an andere humanitäre Aufenthalte später eine AE nach § 25 (4) Satz 2 AufenthG erhalten haben) sondern das SGB II bzw. ggf. auch das SGB XII.

Die Verwendung des Begriffs "Asylant" verwischt all diese in der Praxis sehr wesentlich zu berücksichtigenden Differenzierungen, das ist ein Grund, weshalb er in meinem Vokabular nicht vorkommt.


=schweitzer=


Wollte niemanden angreifen. Ist wohl ein Wort das sich so in die Sprache und den Sprachgebrauch engefügt hat weinend
Zum Seitenanfang
  

Ability is what you are capable of doing. Motiviation determines what you do. Attitude determines how well you do it.
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kostenübernahme Integrationskurs / Sozialhilfe???
Antwort #12 - 13.05.2011 um 10:04:16
 
Lisa2014 schrieb am 13.05.2011 um 09:15:25:
Wollte niemanden angreifen.


So habe ich es auch nicht aufgefasst  Smiley -

Lisa2014 schrieb am 13.05.2011 um 09:15:25:
Ist wohl ein Wort das sich so in die Sprache und den Sprachgebrauch engefügt hat 


Ja, leider - und es ist eben u.a. dazu geeignet, wichtige Differenzierungen zu verwischen - und das ist Dir, letztlich sicher ungewollt, mittels Deinem Post passiert.

Damit aber niemand hier letztlich was Falsches mitnimmt, habe ich "interveniert"  - nur deshalb.

Sei' also nicht betrübt.


=schweitzer=
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 13.05.2011 um 10:37:55 von schweitzer » 
Grund: nachträgl. Tippfehlerkorrektur 

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
butterfly3
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 16

Berlin, Germany
Berlin
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kostenübernahme Integrationskurs / Sozialhilfe???
Antwort #13 - 13.05.2011 um 12:02:58
 
Hallo! ... ich bins mal wieder  Traurig

Nachdem nun heute doch noch nicht die Ablehnung im Briefkasten war, habe ich schonmal beim Sozialamt angerufen und mich dort informiert.
Zum Glück hatte ich einen sehr netten, kompetenten und hilfsbereiten Mitarbeiter am Telefon (passiert ja heutzutage leider nur noch sehr selten), der mir die Auskunft gab, dass mein Mann ab dem Zeitpunkt, wo er den Aufenthaltstitel besitzt, auch Anspruch auf ALG2 hat.
Ich solle dann sofort Widerspruch einlegen und ihn dann nochmal anrufen, wie es genau geschrieben sei, damit er Hinweise geben kann.

Nur was mich jetzt wundert, dass in den Gesetzen das ja auch so geschrieben wurde, dass er in den ersten drei Monaten keinen Anspruch hat. Aber wenn der Herr nun sagt, bei einem Aufenthaltstitel ist es anders, soll mir ja nur Recht sein.
Ich hoffe nur, dass es dann auch trotzdem ab Antragstellung zählt!? (Antrag Anfang März, Aufenthaltserlaubnis Ende März).
Wenn nicht, dann müsste er doch für März Sozialhilfe bekommen und ab April dann ALG2 oder?

Das Doofe ist daran nur, dass alle immer in Gemütlichkeit arbeiten und ich bald der Meinung bin, dass das noch zwei/drei Monate dauern wird, bis wir zu einem Ergebnis kommen  weinend  Ärgerlich

Schon traurig, dass so viele Menschen ihren Job verfehlt haben und von nichts eine Ahnung haben und den Fall dann einfach nur von sich weisen, statt sich zu erkundigen...



Aber ich kann nur immer wieder mich bedanken, was ich hier für hilfreiche und vor allem informative Antworten bekomme.
DANKE!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.207

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kostenübernahme Integrationskurs / Sozialhilfe???
Antwort #14 - 13.05.2011 um 13:39:26
 
Also ist es ihm gelungen, Dich im Telefongespräch davon abzubringen, einen schriftlichen Antrag zu stellen?

Wie gesagt: Solange Du telefonierst und Dich hin- und herschicken lässt, dauert es nicht drei, sondern sechs Monate.

Er sollte heute einen schriftlichen Antrag beim Sozialamt stellen, ohne noch mal zu telefonieren.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema