Der Link war echt super und sehr hilfreich.
Bei mir ist es genau der gleiche Fall. Das Jobcenter will alles schnell von sich weisen (was heißt schnell, jetzt kommt erst das Ergebnis, nachdem ich Ende März den Antrag gestellt hatte). Schickt mich dann zum Sozialamt, die haben aber von nichts eine Ahnung und wollten mich wieder zum Jobcenter schicken.
Im Jobcenter wurde mir dann nur gesagt, naja mit allem können wir uns ja auch nicht auskennen und beim Ausländergesetz blicken wir gar nicht durch.
Nun hatte mir das Sozialamt schon einen Antrag auf
1) Grundsicherung nach
SGB XII2) Sozialhilfe nach
SGB XII3) Leistungen nach AsylbLG
mitgegeben, den ich ja schonmal ausfüllen kann.
Ich muss Nr.2 ankreuzen, oder?
Jedoch kann ich mit diesem Antrag erst vorsprechen, wenn ich vom Jobcenter die Ablehnung für meinen Mann bekommen habe, wurde mir zumindest so gesagt.
Ich hoffe, dass mein Mann dann auch die Sozialhilfe genehmigt bekommt und dann auch noch rückwirkend nachgezahlt wird.
Mit der Schule hatte er auch gesprochen, die meinten aber, dass bis zum 19.05. ein Bescheid vom Jobcenter oder Sozialamt vorliegen müsse, sonst muss er die 100€ zahlen.
Also werde ich morgen nochmal mit gehen und mit der Lehrerin sprechen, ob man es eventuell auch nachreichen könnte.
Es wird einem manchmal echt schwer gemacht...
Ich bin echt froh, dass ich hier so gut aufgehoben bin und gute informative Antworten bekomme. Manchmal habe ich das Gefühl, dass die Leute sich hier besser mit den Gesetzen auskennen, als auf den Ämtern.
Deshalb druck ich mir die Antworten immer aus, ich bin auch sehr dankbar, dass gleich immer die Paragraphen mit angegeben werden, dann kann ich nämlich alles gleich vorlegen und beweisen.
Also nochmals vielen Dank!