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FNZ abgelehnt und nun? (Gelesen: 3.211 mal)
Themen Beschreibung: Ehegattennachzug
Basma-Sinem
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag FNZ abgelehnt und nun?
09.05.2011 um 18:50:21
 
HI, ich bin ganz neu hier und noch etwas unsicher.
Aber ich fange mal an, hoffe ich bin auf der richtigen seite.

Ich habe im august 2009 in Marokko geheiratet. da mein mann
(marokkaner) und ich (deutsche) eigentlich in marokko leben wollten, durch meine Krankheit, wir  uns aber  leider entscheiden mussten in deutschland zu leben.  machte dann ende 2010 seinen deutschkurs und hat auch bestanden. danach im Januar visa eingereicht.

Im april gleichzeit interviw.

Hier die beamtin im ausländeramt sagte mir dann, sie würde mir glauben, das es eine liebesheirat ist. Aber auch gleich sagte, das nur die botschaft entscheidet und sie darauf keinen einfluss hätte.  am 21.03.2011, hatte meine mann die botschaft in marokko angerufen und gleich gesagt bekommen, das er kein visum erhalten wird.diese absage bekam er dann nächsten tag, in dem brief von der botschaft.

mit der begründung. Artikel 6gg.

Ich hatte gleich zu der botschaft einen brief geschickt.
Die antwort die ich dann bekam, das ich keinerlei rechte hätte, auf informationen die mein mann betrifft, auch wenn ich seine frau bin.  Ich muss dazu sagen, ich bin schockiert.
das andere problem ist, ich lebe von der arge, da ich aus gesundheitlichen gründen die rente eingereicht habe. habe kein geld für anwalt oder hilfe, da ich das geld nicht dafür habe. ich würde ja nach marokko ziehen, aber das wäre für mich gesundheitlich leider auch nicht angebracht.. da mein arztin mir auch absolut davon abrät. dadurch, das er nun kein visa bekommt geht es auch mit meiner gesundheit bergab.

was kann ich machen, ich würde mich über jeden rat und informationen freuen.
sorry, das ich auch so viel geschrieben habe. aber leider war das auch nicht so kurz  zu schaffen.  glg
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 09.05.2011 um 18:58:11
 
Basma-Sinem schrieb am 09.05.2011 um 18:50:21:
HI, ich bin ganz neu hier und noch etwas unsicher. 

Kein Problem, dazu sind wir ja auch da; hab dir zuerst mal
einen eigenen thread spendiert. Bitte nicht neue Fälle an be-
stehende threads anhöängen. Stiftet nur Verwirrung.

Basma-Sinem schrieb am 09.05.2011 um 18:50:21:
was kann ich machen, ich würde mich über jeden rat und informationen freuen.

Stichwort -> Remonstration <- oder Klage. Wirst aber sicher
noch mehr Antworten erhalten.
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Iman2009
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i4a rocks!


Beiträge: 19
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 09.05.2011 um 19:27:47
 
Du musst einen Anwalt einschalten oder aber du musst dir von deinem Mann eine Vollmacht geben lassen und es muss eine Remonstration (so ähnlich wie ein Widerspruch) gegen den Ablehnungsbescheid verfasst werden.

Mit Anwalt ist die Remostration meist wirkungsvoller. Es gibt auch Beratungshilfe (dann musst du den Anwalt nicht bezahlen, sondern der Staat übernimmt die Kosten). Die Beratungshilfe steht dir auch als Ehefrau zu. Geh mal zu deinem Amtsgericht.
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maki
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laie!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 09.05.2011 um 19:34:08
 
In so einem Fall kann man sich die Remonstration sparen und gleich klagen, eine dt. Auslandsvertretung lehnt nicht einfach so eine FZF zu einem dt. Sta. wegen einer angeblichen "nicht schutzwürdigen Ehe" ab um sich dann durch eine Remonstration umstimmen zu lassen.
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Iman2009
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i4a rocks!


Beiträge: 19
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 09.05.2011 um 19:56:39
 
Ich würde trotzdem zuerst die Remonstration versuchen. Wenn die Sache erst einmal beim VG ist, dann kann es ewig dauern und man hat keine Chance mehr auf eine schnelle Einigung ohne Gericht.

Eine gut begründete Remonstration mit vielen Nachweisen kann schon Erfolg haben.
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Ocean
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Danke für Eure Hilfe!


Beiträge: 57

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Kabul
Afghanistan
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #5 - 09.05.2011 um 20:34:02
 
Sollte Sie nicht vielleicht durch einen Anwalt (wenn sie einen gestellt bekommt) Akteneinsicht einfordern? Das würde doch ein paar Details ans LIcht bringen um dann zu entscheiden wie weiter vorgegangen werden soll.

Ich glaube nicht (bitte sonst widersprechen) dass sie eine Remonstration mit allen Begründungen alleine vorbereiten kann.
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sousou
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i4a rocks!


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rabat, Morocco
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: marokanisch
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Antwort #6 - 12.05.2011 um 17:52:29
 
wie alt bist du?und wie alt ist dein mann?
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franky_23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 12.05.2011 um 19:34:04
 
abpw.

Ein Schreiben aufsetzen in dem steht, Hiermit remonstriere(n) ich (wir) gegen die Ablehung des nationalen Visums.

Wir bitten um Darlegung der Gründe und einer Akteneinsicht.

Dann falls die Behörden eine Vollmacht des Ehemannes wollen, soll er die per Fax senden und der Deutsche part kann dei der ALB die Behördenakte beantragen.

Das kostet evt. ein paar Euro.

Wesentliche Dokumente kann man auch fotokopieren (lassen- gebürenpflichtig), wobei es auch möglich sein sollte die Seiten mit einer Digicam zu fotografieren, was ja die gleiche Technik ist.

Dann habt ihr vielleicht einen besseren Überblick ob ein Anwalt sinnvoll ist, oder einfach ohne Anwalt eine Unstimmigkeit auszuräumen.



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Basma-Sinem
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #8 - 14.05.2011 um 15:53:35
 
Ich danke euch erst einmal für die infos und eure hilfe. hat mir einige wege gezeigt. werde berichten, wenn ich einiges in die wege geleitet habe. vielen vielen dank.  glg Chrissy Smiley
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