Basma-Sinem
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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HI, ich bin ganz neu hier und noch etwas unsicher. Aber ich fange mal an, hoffe ich bin auf der richtigen seite.
Ich habe im august 2009 in Marokko geheiratet. da mein mann (marokkaner) und ich (deutsche) eigentlich in marokko leben wollten, durch meine Krankheit, wir uns aber leider entscheiden mussten in deutschland zu leben. machte dann ende 2010 seinen deutschkurs und hat auch bestanden. danach im Januar visa eingereicht.
Im april gleichzeit interviw.
Hier die beamtin im ausländeramt sagte mir dann, sie würde mir glauben, das es eine liebesheirat ist. Aber auch gleich sagte, das nur die botschaft entscheidet und sie darauf keinen einfluss hätte. am 21.03.2011, hatte meine mann die botschaft in marokko angerufen und gleich gesagt bekommen, das er kein visum erhalten wird.diese absage bekam er dann nächsten tag, in dem brief von der botschaft.
mit der begründung. Artikel 6gg.
Ich hatte gleich zu der botschaft einen brief geschickt. Die antwort die ich dann bekam, das ich keinerlei rechte hätte, auf informationen die mein mann betrifft, auch wenn ich seine frau bin. Ich muss dazu sagen, ich bin schockiert. das andere problem ist, ich lebe von der arge, da ich aus gesundheitlichen gründen die rente eingereicht habe. habe kein geld für anwalt oder hilfe, da ich das geld nicht dafür habe. ich würde ja nach marokko ziehen, aber das wäre für mich gesundheitlich leider auch nicht angebracht.. da mein arztin mir auch absolut davon abrät. dadurch, das er nun kein visa bekommt geht es auch mit meiner gesundheit bergab.
was kann ich machen, ich würde mich über jeden rat und informationen freuen. sorry, das ich auch so viel geschrieben habe. aber leider war das auch nicht so kurz zu schaffen. glg
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