Andi. schrieb am 10.05.2011 um 08:14:25:Wieso genügt denn eine
NE nicht?
Diese Frage verstehe ich nicht. - Ich hatte geschrieben, dass die Bedingungen für eine NE-Erteilung das eine, die Möglichkeit der verpflichtung zum Integrationskurs bei festgestelltem Integrationsbedarf etwas anderes ist.
Deshalb mag man sich aufregen, ärgern oder in den Allerwertesten beißen, aber das Gesetz sieht das so vor, und ich kann es hier nur auf dieser Basis erklären, nicht mehr und nicht weniger.
Andi. schrieb am 10.05.2011 um 08:14:25:Wollen doch nur ungefähr 2,5 bis 3 Jahre in Ruhe gelassen werden.
Die
ABH muss bei einem Ehegattennachzug ganz grundsätzlich davon ausgehen, dass damit ein auf Dauer angelegter und ausgerichter Aufenthalt in Deutschland bezweckt und beabsichtigt ist und mit der Einreise des ausländischen Ehegatten ein solcher auch begründet wird. Das ist der eigentliche "Gehalt" des Visaverfahrens und der nachfolgenden
AE - Erteilung.
Natürlich könnt Ihr versuchen, die
ABH davon zu überzeugen, dass Ihr nach zwei/drei Jahren auf Dauer in die USA auswandern werdet. -
Nur habe
ich keine Idee, wie das letztlich so belegt bzw. vorgetragen werden kann, ohne das die
ABH annehmen könnte, dass das Vorbringen eines solchen Planes nicht nur als "Schutzbehauptung" dafür dient, die Teilnahme am Integrationskurs zu umschiffen.
Wenn jemand anderem dazu mehr einfällt, dann wird er das möglicherweise hier posten.
Im Übrigen: Von dem Versuch abbringen, der
ABH Eure Pläne vorzutragen und zu belegen wollte und will ich Dich mit meinen Bedenken keinesfalls ...
=schweitzer=