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AE für Drittstaatangehörigen mit AE aus EU-Mitgliedsstaat (Gelesen: 2.974 mal)
jakara
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16.04.2011 um 21:12:08
 
Hallo liebes Forum,

ich hoffe ihr könnt auch mir mit eurem Fachwissen oder auch Erfahrungen weiterhelfen  Smiley
Im vorraus sorry falls das in der falschen Rubrik gepostet ist.

Habe schon einiges gelesen auch google bis zum Anschlag beansprucht doch leider werde ich trotzdem nicht schlauer als vorher.

Es geht um meinen Schwiegervater, er lebt u. arbeitet seit 4 Jahren in Slowenien mittlerweile mit einem Arbeitgeberunabhängigen Aufenthaltstitel.

Ich muss dazu sagen das er davor schon einmal dort gelebt und gearbeitet hat über 20 Jahre; dann aber im Krieg zurück nach Bosnien gegangen ist und erst wieder nach 10 Jahren durch einen Arbeitsplatz wieder nach Slowenien
Durch diese lange Abwesenheit wurden ihm frühere Zeiten nicht mehr angerechnet und er ist deshalb wieder auf AE`s angewiesen obwohl alle Zeiten nachgewiesen werden können durch deren Rentenbeitragszahlung und anderem.

Meine eigentliche Frage ist, sein Arbeitsplatz ist nicht mehr sooo sicher bis August haben Sie sicher Arbeit, was danach kommt weis keiner...

Falls er ohne Arbeit bleiben sollte, wäre es möglich seinen Wohnsitz hierher zu verlegen?
Hier hätte er Familienanschluss, Arbeitsplatz auch bestimmt mit seinen Qualifikationen.

Gibts die Möglichkeit hier eine AE zu bekommen auch wenn man noch nicht dieses Daueraufenthaltsrecht in einem anderen EU-Staat hat?
Informiert hat er sich über einen Anwalt in SLO ob möglichkeit der Anrechnung der Zeiten vorher dort möglich ist...doch der meinte um das durchzubekommen würd fast so viel Zeit vergehen wie bis zum Erlangen dieses Daueraufenthalts...deshalb nicht wirklich ne Option...

Kompliziert ich weiss...aber vielleicht hat ja einer einen Rat übrig...

Wir wollen einfach mal so nach ein paar Optionen schauen. Smiley


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Antwort #1 - 17.04.2011 um 02:05:10
 
jakara schrieb am 16.04.2011 um 21:12:08:
Gibts die Möglichkeit hier eine AE zu bekommen auch wenn man noch nicht dieses Daueraufenthaltsrecht in einem anderen EU-Staat hat?

sicher ist es *möglich*, allerdings bringt ihm die AE aus einem anderen EU Staat keine besonderen Vorteile, abgesehen davon, dass er einfach nach D einreisen kann.
Für eine AE in D braucht er dann erstmal einen Grund und muss dann die Voraussetzungen dafür erfüllen.
Möglich ist es also, aber ob wahrscheinlich, ist eine andere Frage.

jakara schrieb am 16.04.2011 um 21:12:08:
Hier hätte er Familienanschluss, Arbeitsplatz auch bestimmt mit seinen Qualifikationen.

aber eine Arbeitserlaubniss bekommt er wohl nicht so einfach, es sei denn, er ist ein Spezialist.
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Antwort #2 - 17.04.2011 um 15:01:22
 
jakara schrieb am 16.04.2011 um 21:12:08:
Es geht um meinen Schwiegervater, er lebt u. arbeitet seit 4 Jahren in Slowenien mittlerweile mit einem Arbeitgeberunabhängigen Aufenthaltstitel.


Einfachster Weg wäre, dass er in Slowenien 5 Jahre arbeitet, dort den Aufenthaltsstatus vergleichbar mit einem deutschen Daueraufenthalt EG erhält (Richtlinie 2003/109/EG) und dann gem. § 38a AufenthG eine Aufenthaltserlaubnis beantragt. Diese würde auch zu einer Erwerbstätigkeit in Deutschland berechtigen.
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Antwort #3 - 18.04.2011 um 07:33:01
 
grisu1000 schrieb am 17.04.2011 um 15:01:22:
Diese würde auch zu einer Erwerbstätigkeit in Deutschland berechtigen. 


Na ja, ganz so einfach ist es denn doch nicht, und ich würde es deshalb schon erheblich vorsichtiger ausdrücken - ich verweise auf § 38a (3) Satz 1 AufenthG i.V.m. § 18 (2) AufenthG - ich zitiere hier beide und hebe Wesentliches hervor:

Zitat:
(3) Der Aufenthaltstitel nach Absatz 1 berechtigt nur zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, wenn die in § 18 Abs. 2, den §§ 19, 20 oder § 21 genannten Voraussetzungen erfüllt sind.


Zitat:
(2) Einem Ausländer kann ein Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Beschäftigung erteilt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit nach § 39 zugestimmt hat oder durch Rechtsverordnung nach § 42 oder zwischenstaatliche Vereinbarung bestimmt ist, dass die Ausübung der Beschäftigung ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zulässig ist. Beschränkungen bei der Erteilung der Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit sind in den Aufenthaltstitel zu übernehmen.


Erst nach einem Jahr Beschäftigung in Deutschland, würde dann § 38a (4) Satz 1 AufenthG greifen und die AE zur Ausübung jeder Erwerbstätigkeit ohne Vorrangprüfung und Einschränkung berechtigen.


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jakara
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Antwort #4 - 18.04.2011 um 11:24:16
 
Spezialist?

Gilt dafür nur Hochqualifiziert oder reicht dafür schon z.b
wie in seinem Fall Fahrerlaubnisse für alle Katergorien
die es in SLO gibt... Bus, LKW usw eingeschlossen.

die ersten 20 Jahre hat er in SLO im Staßen- Tief- Hochbau und auch Schienenbau gearbeitet als Vorarbeiter somit auch Erlaubnisse für Kran und alle anderen Baufahrzeuge und Maschienen gemacht.
Danach ist er 10 Jahre Omnibus in BIH gefahren und nun wieder die letzten Jahre auf dem Bau in SLO...
kompliziert...

seine Führerscheine in dem Fall weis ich gar nicht wie man das gesamt "Packet" nun dann auch nennt, sind Slowenisch somit also denk ich auch in der ganzen EU anerkannt, falls ich mich irre korriegiert mich Smiley

Mein Mann arbeitet auch auf dem Bau(Maurer) nur halt nicht so qualifiziert wie sein Pap`s; an Arbeitgeber mangelts nicht und an Arbeit auch nicht...grad hier in unserer Gegend gibts mehr Hilfsarbeiter als mit wenigstens einer Qualifikation...da wäre einer wie er gut gebraucht.

Wenn ich euch also richtig verstanden hab, dann sollt er erst mal durchharren bis der Daueraufenthalt wieder durch ist und könnte dann mit Hilfe eines freundlichen CHefs hier rüberziehn, oder?

Sorry für das durcheinander aber bei soviel Info die man beachten muss, seh ich nur noch riesige Luftblasen mit Fragezeichen in meinem Kopf Laut lachend

Dankeschön
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 18.04.2011 um 18:23:10
 
jakara schrieb am 18.04.2011 um 11:24:16:
Spezialist?

Gilt dafür nur Hochqualifiziert

z.B., aber nicht ausschliesslich.
Mit "Spezialist" meinte ich auch eine Ausbildung, die kein Hochschulstudium ist, aber eben so spezialisiert ist, dass es diese Asbildung/Beruf in D nicht gibt oder extrem selten ist, z.B. Fugu-Koch oder etwas in der Art.
Der Arbeitsplatz muss natürlich genau auf diese Spezialisierung ausgelegt sein.

jakara schrieb am 18.04.2011 um 11:24:16:
wie in seinem Fall Fahrerlaubnisse für alle Katergorien
die es in SLO gibt... Bus, LKW usw eingeschlossen.

das hilft ihm wohl kaum, denn BUS; und LKW Fahrer und Kranführer gibt es auch in Deutschland genügend.

Nebenbei: ein SLO Führerschein ist in ganz EU gültig und muss nicht irgendwann "umgeschrieben" werden.
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jakara
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Antwort #6 - 18.04.2011 um 22:05:09
 
Wenigsten etwas, das mit dem Führerschein, mein Mann hat damals nur den fürs Auto hier gemacht(BiH FS)
jede einzelne Kategorie neu zur Prüfung war im dann doch zuviel, sahr richtig putzig aus zwischen den ganzen Jugendlichen nur ihm hats nach x Jahren FS gar nicht gefallen lach

hmmm ja das mit Arbeiten ist dann ja wohl nicht so...danke trotzdem für die ausführlichen Antworten Smiley;
is ja nicht schlimm, war nur ne Überlegung....

wünsch noch n schönen abend und falls noch ne Frage sein sollte hoff ich weiterhin hier stellen zu können Smiley
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