Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Willig Aberkannte Deutsche Staatsbuegerschaft (Gelesen: 3.331 mal)
Nevermore
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: USA
Zeige den Link zu diesem Beitrag Willig Aberkannte Deutsche Staatsbuegerschaft
13.04.2011 um 02:58:44
 
Sachbestand so wie ich ihn verstehe:

Eine Deutsche Staatsbuergerin hat sich in der U.S. Armee verpflichtet und dann ihre Deutsche Staatsbuergershaft aberkannt.  Mittlerweile hat sie einen Amerikaner geheiratet und sie haben zwei Kinder.  Jetzt hat sie es sich anders ueberlegt und will wieder mit der Familie in Deutschland einreisen.  Anstatt ein Einreisevisum und/oder Arbeitsvisum zu beantragen, will sie einfach als Touristin einreisen, sich bei ihrer Mutter einquatieren und verlaesst sich darauf das die Amerikanische Firma bei der sie zur Zeit arbeitet sie auch weiterhin in der Deutschen Filiale einstellt.  Weder ihr Mann noch die Kinder sprechen Deutsch und er meint er kann bei den geringen Amerikanischen Streitkraeften die noch in Deutschland stationiert sind Arbeit finden.  Ich kann mir nicht vorstellen dass so etwas moeglich ist. 

Die Flugtickets schon gekauft (one-way) und alles soll bis zum 1. Juni ueber die Buehne gehen. 

Ich weiss das meine Angrage sich verrueckt anhoert aber ich moechte den kleinen Kindern (2 und 4 Jahre alt) ersparen was ihnen moeglicherweise droht.   Traurig
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Märchenprinz
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 581

B., Germany
B.
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Willig Aberkannte Deutsche Staatsbuegerschaft
Antwort #1 - 13.04.2011 um 04:03:35
 
Zitat:
Anstatt ein Einreisevisum und/oder Arbeitsvisum zu beantragen, will sie einfach als Touristin einreisen, sich bei ihrer Mutter einquatieren und verlaesst sich darauf das die Amerikanische Firma bei der sie zur Zeit arbeitet sie auch weiterhin in der Deutschen Filiale einstellt.


Doch, das geht, weil nach §39 AufenthV amerikanische Staatsangehörige unbeachtlich des Aufenthaltszwecks visumfrei einreisen dürfen, und danach eine entspr. Aufenthaltserlaubnis beantragen können.

In Frage in diesem Fall kommt ein Aufenthalt nach §18 (Beschäftigung) oder §38 (Aufenthaltstitel für ehemalige Deutsche) AufenthG in Frage.

Für beide bestehen nach deiner Schilderung des Sachverhalts hohe Chancen. Der Ehemann wird jedoch möglicherweise aufgefordert werden einfache Sprachkentnisse nachzuweisen, bzw. diese zu erwerben.

Zitat:
aber ich moechte den kleinen Kindern (2 und 4 Jahre alt) ersparen was ihnen moeglicherweise droht.


Was droht ihnen denn?

Problematisch könnte einzig sein, dass sollte eine AE nach §38 nicht möglich sein, eine erforderliche Arbeitserlaubnis, die für den AE nach §18 notwendig ist, nicht erteilt wird. Das ist jedoch eher unwahrscheinlich. Die Kinder sind doch noch klein genug, um im Falle des "Scheiterns" der Eltern ohne "Trauma" zurückzukehren.

Im Übrigen haben einige Bundesländer ein gut organisiertes System der Kleinkindbetreuung, deren Kosten abhängig vom Einkommen der Eltern subventioniert werden. Außerdem haben die Eltern nach Erteilung der Aufenthaltserlaubnis Anspruch auf Kindergeld in Höhe von 184 € pro Monat für jedes Kind.
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 13.04.2011 um 04:15:43 von Märchenprinz »  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.931

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Willig Aberkannte Deutsche Staatsbuegerschaft
Antwort #2 - 13.04.2011 um 07:06:41
 
Märchenprinz schrieb am 13.04.2011 um 04:03:35:
Doch, das geht, weil nach §39 AufenthV amerikanische Staatsangehörige unbeachtlich des Aufenthaltszwecks visumfrei einreisen dürfen, und danach eine entspr. Aufenthaltserlaubnis beantragen können.

Die richtige Hausnummer lautet "41".

Insgesamt sollte man aber empfehlen, die Frage der AE-Erteilung
im Wege eines Visumsverfahrens zu klären. Andernfalls gibt es
unter Umständen (!) schon Probleme bei der Frage, ob § 38 Abs. 2
AufenthG überhaupt angewendet werden kann. Diese Norm setzt
voraus, dass der gewöhnliche Aufenthalt bei Antragstellung im Aus-
land besteht.

Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Mutly
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.399

Schweiz, Switzerland
Schweiz
Switzerland

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Willig Aberkannte Deutsche Staatsbuegerschaft
Antwort #3 - 13.04.2011 um 15:00:27
 
Nevermore schrieb am 13.04.2011 um 02:58:44:
Eine Deutsche Staatsbuergerin hat sich in der U.S. Armee verpflichtet und dann ihre Deutsche Staatsbuergershaft aberkannt.


Hat sie nun die US-Staatsangehörigkeit? Oder sonst, ist sie staatenlos bzw. was für ein Reisedokument hat sie? Wenn sie nicht US-Staatsangehörige ist, kann sie nicht ohne Visum einreisen.

Wenn die Kinder vor dem Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit geboren wurden, haben sie sie wahrscheinlich noch (und zwar im Regelfall wenn sie die US-Staatsangehörigkeit kraft Geburt statt durch Miteinbürgerung erworben haben).
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Willig Aberkannte Deutsche Staatsbuegerschaft
Antwort #4 - 13.04.2011 um 19:59:25
 
Nevermore schrieb am 13.04.2011 um 02:58:44:
Eine Deutsche Staatsbuergerin hat sich in der U.S. Armee verpflichtet und dann ihre Deutsche Staatsbuergershaft aberkannt.


Zitat §28 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG):
Zitat:
Ein Deutscher, der auf Grund freiwilliger Verpflichtung ohne eine Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung oder der von ihm bezeichneten Stelle in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, eintritt, verliert die deutsche Staatsangehörigkeit. Dies gilt nicht, wenn er auf Grund eines zwischenstaatlichen Vertrages dazu berechtigt ist.


Wurde ihr die Staatsbürgerschaft aberkannt? Durch wen? Nach §28 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) müßte Sie zum Zeitpunkt des Eintritts in die US-Streitkräfte Doppelstaatler gewesen sein (deutsch, USA) um die deutsche Staatsbürgerschaft zu verlieren.  Staatenlos kann Sie deshalb nicht sein.

Ist Sie US-Staatsbürgerin darf Sie ohne Visa in Deutschland einreisen und hier eine Aufenthaltserlaubnis (§ 38 Abs. 2 AufenthG) beantragen.

Zitat:
schon Probleme bei der Frage, ob § 38 Abs. 2 AufenthG überhaupt angewendet werden kann. Diese Norm setzt voraus, dass der gewöhnliche Aufenthalt bei Antragstellung im Ausland besteht.


Ich sehe nicht, dass ausgerechnet bei diesem Paragraphen die Vergünstigung nach §41 Aufenthaltsverordnung nicht gelten sollte. Da steht
Zitat:
Einem ehemaligen Deutschen, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat


Von Aufenthalt zum Zeitpunkt der Antragsstellung steht da nichts.


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Nevermore
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: USA
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Willig Aberkannte Deutsche Staatsbuegerschaft
Antwort #5 - 15.04.2011 um 00:44:57
 
Vielen Dank für die  ganze Info!  Ja, sie hat US Staatsangehörigkeit, sie ist nicht Staatenlos.  Laut euren Antworten müsste dann ja alles glatt über die Bühne gehen.   Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Nevermore
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: USA
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Willig Aberkannte Deutsche Staatsbuegerschaft
Antwort #6 - 15.04.2011 um 01:20:44
 
Ich nehme an dass sie Dopplerstaatler war sonst haette sie erst in Amerika einwandern muessen um "legal" zu werden und sich dann in der Army zu verpflichten.  Nachdem sie erst 23 ist kann ich das nicht nachvollziehen.

Aber Eure Antworten regen jetzt ein anderes Thema an.  Bin ich  oder auch meine Töchter Doppelstaatler?  Ich wurde in Deutschland von Deutschen Eltern geboren, habe meinen Amerikanischen Mann 1977 geheiratet und wir haben zwei Töchter die geboren wurden bevor ich die Amerikanische Staatsangehörigkeit angenommen habe (1986).  Uns wurde damals gesagt dass Kinder ihre Doppelstaatigkeit mit dem 18. Lebensjahr verlieren und sie sich entscheiden müssten ob sie Deutsche oder Amerikaner sein wollen.  Haben sich die Gesetze so verändert???  Schockiert/Erstaunt
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Willig Aberkannte Deutsche Staatsbuegerschaft
Antwort #7 - 15.04.2011 um 08:01:40
 
Für Kinder deutscher Eltern gilt das so genannte "Optionsmodell" nicht - sie haben mit ihrer Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit dadurch erworben, dass zum Zeitpunkt der Geburt mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit innehatte.

Dass daneben dadurch, dass der andere Elternteil eine andere Staatsangehörigkeit hatte, eine zweite Staatsangehörigkeit erworben wurde, ist dann ein Fakt, der so ist und so bleibt.

Du selbst hast aber nach Lage der Dinge Deine deutsche Staatsangehörigkeit verloren - ich zitiere mal § 25 StAG:

Zitat:
(1) Ein Deutscher verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag oder auf den Antrag des gesetzlichen Vertreters erfolgt, der Vertretene jedoch nur, wenn die Voraussetzungen vorliegen, unter denen nach § 19 die Entlassung beantragt werden könnte. Der Verlust nach Satz 1 tritt nicht ein, wenn ein Deutscher die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union, der Schweiz oder eines Staates erwirbt, mit dem die Bundesrepublik Deutschland einen völkerrechtlichen Vertrag nach § 12 Abs. 3 abgeschlossen hat.

(2) Die Staatsangehörigkeit verliert nicht, wer vor dem Erwerbe der ausländischen Staatsangehörigkeit auf seinen Antrag die schriftliche Genehmigung der zuständigen Behörde zur Beibehaltung seiner Staatsangehörigkeit erhalten hat. Hat der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, ist die deutsche Auslandsvertretung zu hören. Bei der Entscheidung über einen Antrag nach Satz 1 sind die öffentlichen oder privaten Belange abzuwägen. Bei einem Antragsteller, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, ist insbesondere zu berücksichtigen, ob er fortbestehende Bindungen an Deutschland glaubhaft machen kann.


Dass Die BRD mit den USA einen völkerrechtlichen Vertrag im Sinne von § 12 (3) StAG geschlossen hat, ist zumindest mir nichjt bekannt ...

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Willig Aberkannte Deutsche Staatsbuegerschaft
Antwort #8 - 15.04.2011 um 14:14:54
 
schweitzer schrieb am 15.04.2011 um 08:01:40:
Dass Die BRD mit den USA einen völkerrechtlichen Vertrag im Sinne von § 12 (3) StAG geschlossen hat, ist zumindest mir nichjt bekannt ...


Soweit ich weiß, hat Deutschland überhaupt noch keinen Vertrag nach  § 12 (3) StAG geschlossen.  Wurden deine Kinder zwischen dem 1. Januar 1975 und 1986 (Datum der Annahme der US Staatsbürgerschaft) geboren sind sie deutsche Staatsangehörige.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mutly
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.399

Schweiz, Switzerland
Schweiz
Switzerland

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Willig Aberkannte Deutsche Staatsbuegerschaft
Antwort #9 - 15.04.2011 um 14:42:07
 
Nevermore schrieb am 15.04.2011 um 01:20:44:
Ich wurde in Deutschland von Deutschen Eltern geboren, habe meinen Amerikanischen Mann 1977 geheiratet und wir haben zwei Töchter die geboren wurden bevor ich die Amerikanische Staatsangehörigkeit angenommen habe (1986).


Hast du die US-Staatsangehörigkeit frewillig durch Einbürgerung in den USA erworben? Dann hast du die deutsche Staatsangehörigkeit damit verloren, siehe Schweitzers Beitrag.

Wenn deine Töchter in den USA geboren wurden, haben sie beide Staatsangehörigkeiten.

Wenn deine Töchter außerhalb der USA geboren wurden aber die US-Staatsangehörigkeit vom Vater kraft Geburt erworben haben, haben sie beide Staatsangehörigkeiten.
(In dem Fall, wann wurden deine Töchter geboren und wie lange hatte dein Mann vor deren Geburt in den USA gelebt? Oder war er im Dienst der USA im Ausland? Darum geht es beim Erwerb der US-Staatsangehörigkeit im Ausland.)

Wenn deine Töchter die US-Staatsangehörigkeit nicht kraft Geburt erworben haben, so kommt es darauf an, wann und wie sie diese erworben haben. Falls gleichzeitig mit dir, haben auch sie die deutsche Staatsangehörigkeit verloren. Ebenfalls bei eigener Einbürgerung als sie über 18 waren.

Nevermore schrieb am 15.04.2011 um 01:20:44:
Uns wurde damals gesagt dass Kinder ihre Doppelstaatigkeit mit dem 18. Lebensjahr verlieren und sie sich entscheiden müssten ob sie Deutsche oder Amerikaner sein wollen.


Diese Regelung gibt es in Deutschland für Kinder, die in Deutschland geboren sind wenn beide Eltern Ausländer sind. Sie galt noch nicht, als deine Töchter geboren wurden.

Die USA haben keine derartige Regelung.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Nevermore
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: USA
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Willig Aberkannte Deutsche Staatsbuegerschaft
Antwort #10 - 18.04.2011 um 00:32:44
 
Schweitzer, grisu1000, und Mutly,

Vielen Dank für die Erklärungen.

Mutly schrieb am 15.04.2011 um 14:42:07:
(In dem Fall, wann wurden deine Töchter geboren und wie lange hatte dein Mann vor deren Geburt in den USA gelebt? Oder war er im Dienst der USA im Ausland? Darum geht es beim Erwerb der US-Staatsangehörigkeit im Ausland.)


Mein Mann war immer Amerikaner und war als Soldat in Deutschland stationiert.  Unsere ältere Tochter ist im Januar 1978 in Deutschland geboren, hat eine Deutsche Geburtsurkunde und eine Amerikanische Beglaubigung vom Konsulat in München die sie als US Staatbürgerin ausweist.  Ende 1978 wurde mein Mann wieder in die USA zurückversetzt und dann ist unsere jüngere Tochter im November 1979 im US Staat Texas geboren.  Zu der Zeit war ich noch Deutsche Staatsangehörige.  Ich  habe erst 1986 freiwillig die Amerikanische Staatsangehörigkeit angenommen.

Wenn ich Euch also richtig verstanden habe, sind meine Töchter weiterhin Deutsche als auch Amerikaner, während ich die Deutsche verloren habe.  Stimmt das so? 
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Willig Aberkannte Deutsche Staatsbuegerschaft
Antwort #11 - 18.04.2011 um 07:19:13
 
Nevermore schrieb am 18.04.2011 um 00:32:44:
Stimmt das so?


Ja, nachdem, wie Du das hier geschildert hast, stimmt das so.


=schweitzer=


Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema