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Einbürgerung schon möglich? (Gelesen: 1.440 mal)
fasike
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung schon möglich?
06.04.2011 um 11:02:17
 
Hallo,

mein Mann (Marokkaner) und ich (Deutsche) sind seit 11.11.2008 verheiratet. Er kam am 28.06.2009 nach Deutschland zu mir.
Anfangs haben wir nur von meinem Gehalt und Wohngeld gelebt. Seit Dez. 2010 ist er nun in einem Weltunternehmen als Ingenieur angestellt. Somit muss er einige Geschäftsreisen im Jahr, in verschiedene Länder antreten. Dies ist aber nicht immer so ohne weiteres möglich, da er im Moment nur eine AE bis Juli 2012 besitzt.

Jetzt wollte ich wissen ob ein Einbürgerungsantrag jetzt schon gestellt werden kann oder ob es noch zu früh ist?

Könnte es ein Problem geben, da wir eine gewisse Zeit Wohngeld bezogen haben?

Er war von 2005 bis 2007 bereits schon als Student hier in Deutschland. Kann Ihm diese Zeit angerechnet werden?

Vielen Dank schon mal im voraus.
fasike
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Mutly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 06.04.2011 um 15:48:55
 
Dein Mann müsste drei Jahre in Deutschland leben.

Siehe §9 StAG und die VAH

Darunter

Zitat:
9.1.2.1 Allgemeine Anforderungen

Erforderlich ist in der Regel ein Aufenthalt im Inland von drei Jahren. Nach einer Unterbrechung des Aufenthalts können frühere Aufenthalte im Inland bis zu zwei Dritteln der geforderten Aufenthaltsdauer angerechnet werden (vergleiche Nummer 12b.2).
Die eheliche Lebensgemeinschaft oder partnerschaftliche Lebensgemeinschaft des Einbürgerungsbewerbers mit dem deutschen Ehegatten oder Lebenspartner muss im Zeitpunkt der Einbürgerung seit zwei Jahren bestehen. Dieser muss in dieser Zeit deutscher Staatsangehöriger oder Statusdeutscher gewesen sein.

Der Einbürgerungsbewerber muss die in den Nummern 8.1.2.3, 8.1.2.4 und 8.1.2.5 aufgeführten Erfordernisse erfüllen.

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fasike
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 06.04.2011 um 15:59:05
 
Ja, das mit den 3 Jahren habe ich schon verstanden. Ich dachte, dass es evtl. eine Ausnahme geben könnte wegen seines Berufs.
Es ist wirklich immer wieder ein Problem wenn Auslandstermine anstehen und diese gibt es mindestens 1-2 mal im Monat.
Habe halt etwas bedenken ob sein Chef das so lange duldet, dass es wegen seiner AE immer wieder Probleme bei Reisen geben könnte...

Freundliche Grüße
fasike
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Mutly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 06.04.2011 um 21:48:29
 
Zum Thema AE und Reisen siehe §51 AufenthG.
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reinhard
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Antwort #4 - 06.04.2011 um 22:21:58
 
fasike schrieb am 06.04.2011 um 15:59:05:
Ja, das mit den 3 Jahren habe ich schon verstanden. Ich dachte, dass es evtl. eine Ausnahme geben könnte wegen seines Berufs.


Vermutlich nicht, die drei Jahre (statt acht) sind ja schon die Ausnahme für ihn.

Aber er kann sofort einen Beratungstermin bei der Einbürgerungsbehörde abmachen und fragen, ob ihm frühere Aufenthaltszeiten angerechnet werden.
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Märchenprinz
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Antwort #5 - 07.04.2011 um 02:31:15
 
Zitat:
Zum Thema AE und Reisen siehe §51 AufenthG.


Sie meinte, dass er mit einem marokkanischen Pass für viele Länder, in die er mglw. durch den AG geschickt wird ein Visum benötigt, was ihn ggü. dt. AN natürlich benachteiligt.
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