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Einbürgerung trotz Ausbildung und Hartz 4 (Gelesen: 3.633 mal)
lastiqe
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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03.04.2011 um 13:32:08
 
Hallo zusammen  Zwinkernd,

ich bitte um eure Hilfe.

erstmal schildere ich meine Situation:

Seit Juli 2007 wohne ich in Deutschland  mit Studiumsaufenthalt.
Seit Januar 2009 mit deutscher verheiratet und seitdem Aufenthalt §28.
Ich bekomme Bafög, weil ich Azubi bin.
Meine Frau bezieh Hartz 4 und macht zurzeit eine Umschulung, die über Arbeitsamt finanziert ist.
Am Juni 2011 wird meine Frau und ich mit Ausbildung und Umschulung fertig sein und werden wir Arbeit suchen.

letzter Wocher war ich beim Einbürgerungsamt in Berlin und habe mich nach  Ermessenseinbürgerung nach § 9 informiert. Sie haben mir gesagt, dass ich trotz Hartz 4 Bezug meiner Frau und meiner Ausbildung Antrag auf Einbürgerung nach §9 stellen kann, weil es in Berlin eine Ausnahme gibt. Es wird von Senatsverwaltung für Inneres und Sport entschieden, ob ich eingebürgert werden oder nicht.

Was könnt ihr mir empfehlen?
Wie stehen mir die chancen?
Worauf bezieht die Entscheidung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport?


Danke im Voraus  Smiley
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Märchenprinz
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 03.04.2011 um 18:32:46
 
nein. LU muss gesichert sein, auch in Berlin.
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lastiqe
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 03.04.2011 um 18:52:49
 
Im Einbürgerungsamt wurde mir gesagt, dass in Berlin eine Ausnahme gibt und meine Unteralgen werden zur Senatsverwaltung für Inneres und Sport geschickt, damit sie entscheiden, ob ich eingebürgert werden oder nicht.
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Odysseus
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Antwort #3 - 04.04.2011 um 08:14:57
 
Es kann nach § 8(2) unter Umständen eine besondere Härte angeommen werden, um die einheitliche StA innerhalb der Familie herzustellen, diese Entscheidung trifft im Endeffekt SenInn.
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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lastiqe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 10.04.2011 um 11:18:33
 
Danke für Ihre nette Antwort.

Ich habe noch eine Frage.
Ich habe vor, bei Sentatsverwaltung für Inneres und Sport zu fragen und um Beratung zu bitten.

Was können Sie mir empfehlen?


Danke im Voraus
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Odysseus
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Antwort #5 - 11.04.2011 um 07:58:27
 
lastiqe schrieb am 10.04.2011 um 11:18:33:
Ich habe vor, bei Sentatsverwaltung für Inneres und Sport zu fragen und um Beratung zu bitten.

Was können Sie mir empfehlen?



Dein Ansprechpartner ist die bezirkliche EB-Behörde.
Alles weitere, also auch die Chancen bei der Vorlage bei SenInn müsstest Du mit Deinem Sachbearbeiter klären.
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« Zuletzt geändert: 11.04.2011 um 09:17:46 von Mick » 
Grund: Zitat geflickt. 

Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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