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Einbürgerung von Kosovo- Albanern (Gelesen: 1.880 mal)
friese1616
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung von Kosovo- Albanern
28.03.2011 um 13:18:37
 
Hallo,

einige haben sicherlich meinen Vorstellungspost gelesen. Ich schreibe gerade an einer Hausarbeit zum Thema Einbürgerung von Kosovo- Albanern. Letzte Woche hatte ich mein erstes Interview mit einem Mitarbeiter einer Ausländerbehörde. Dieser antwortete mir auf die Frage, ob Kosovo- Albaner sich aus der serbischen Staatsbürgerschaft entlassen müssen wie folgt:

Kosovo-Albaner müssen sich derzeit nicht aus der serbischen Staatsanghörigkeit entlassen lassen, weil unzumutbare Entlassungsbedingungen vorliegen (faktisch keine Entlassung möglich). Dabei wird geschlechtsneutral nur auf die Volkszugehörigkeit albanisch
abgestellt; eine unterschiedliche Behandlung männlicher oder weiblicher Personen erfolgt nicht.

Ich selbe habe in dieser Hinsicht bei meinen Recherchen eher Daten gefunden die Aussagen, dass der Antragsteller sehr wohl aus der serbischen Staatsbürgerschaft entlassen werden muss. Es lägen im Moment keine Hinweise auf ein Unzumutbarkeit vor.

Vielleicht kann mir hier jemand helfen. Vielen Dank.

Schöne Grüße,

friese1616
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Mick
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Antwort #1 - 28.03.2011 um 13:43:06
 
Hi,

das kann von Bundesland zu Bundesland variieren. In NRW
gilt das, was Dir gesagt wurde: HvM bei kosovarischen Staats-
angehörigen mit albanischer Volkszugehörigkeit (in Bezug auf
die serbische Staatsangehörigkeit).
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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friese1616
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Antwort #2 - 28.03.2011 um 14:09:25
 
Stimmt, hab vergesen das Bundesland dazu zu schreiben. In meinem Fall geht es um Nidersachsen.
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