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Vorladung wegen Straftat (Gelesen: 1.809 mal)
Melek1979
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Vorladung wegen Straftat
20.03.2011 um 19:39:21
 
Hallo ihr lieben,

mein Verlobter (Türke) ist seit Januar 2011 illegal in Deutschland. (Vorher war er in Österreich)Im Februar haben wir dann beim Notar eine Vaterschaftsanerkennung gemacht, da unser Sohn in den nächsten 6 Wochen zu Welt kommen wird.
Unser Anwalt hat dann bei der Ausländerbehörde einen Antrag auf Duldung gestellt und seit 3 Wochen hat mein Freund jetzt eine Duldung. Zwar nur für 4 Wochen dann müssen wir wieder hin gehen.

Soweit so gut. Gestern jedoch war ein Brief im Briefkasten das die Polizei ihn vorläd wegen der Straftat das er sich ohne gültigen Aufenthalt in Deutschland aufhält.

Jetzt dreht sich natürlich in meinem Kopf alles, denn er hat doch diese Duldung....  Traurig

Weiß jemand was da jetzt auf uns zu kommt?

LG Susi
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Melek1979  
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 20.03.2011 um 19:44:14
 
Das ist das normale Strafverfahren, ist unabhängig davon, was er "hat" und wo er ist.

Die Polizei lädt vor, er geht nicht hin - so einfach ist das. Alles, was er sagt, könnte gegen ihn verwendet werden, er sollte es also gar nicht erst versuchen.

Die Vorladung sollte er an seinen Anwalt weiter schicken.
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Melek1979
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 20.03.2011 um 20:25:29
 
Danke für Deine schnelle Antwort... und ja, jetzt hab ich das Kleingedruckte auch gelesen  Zwinkernd

LG Susi
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Melek1979  
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Märchenprinz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 21.03.2011 um 10:19:15
 
Hallo,
anmerken möchte ich, dass eine "Vorladung" von der Polizei keinerlei rechtliche Bedeutung hat, man kann sie ignorieren, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen, denn eine echte Vorladung kann nur durch die Staatsanwaltschaft erfolgen.
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