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FZF in Spanien - Deutsche mit Tunesier verheiratet (Gelesen: 717 mal)
claudia z
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Beiträge: 1

fuerteventura, Spain
fuerteventura
Spain
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsche
Zeige den Link zu diesem Beitrag FZF in Spanien - Deutsche mit Tunesier verheiratet
17.03.2011 um 16:24:51
 
Hallo, ich bin seit 14 Monaten mit einem Tunesier verheiratet. Bis vor 2 Monaten haben wir beide gemeinsam in Tunesien gelebt, und aufgrund der Unruhen in Tunesien bin ich nach Europa zurueckgekehrt.
Ich werde ab naechste Woche in Spanien arbeiten, auf Fuerteventura.
Mein Mann lebt noch in Tunesien.
Wo muss mein Mann den Visum fuer FZF beantragen wenn ich in Spanien arbeite und er zu mir kommen wird? Ich bin deutsche Staatsbuergerin und mein Wohnsitz ist in Deutschland.
Danke im Voraus !
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Mutly
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Beiträge: 1.399

Schweiz, Switzerland
Schweiz
Switzerland

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF in Spanien - Deutsche mit Tunesier verheiratet
Antwort #1 - 17.03.2011 um 19:00:43
 
claudia z schrieb am 17.03.2011 um 16:24:51:
Wo muss mein Mann den Visum fuer FZF beantragen wenn ich in Spanien arbeite und er zu mir kommen wird?


Bei der spanischen Botschaft. Das ist keine FZF, sondern "einfach" ein Schegenvisum (evtl. nationales für Spanien) für den Ehegatten eines freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgers. Das Visum ist gratis und unverzüglich zu erteilen.

Eine Bedingung für die Erteilung des Visums und bei der Einreise deines Mannes ist, dass du in Spanien bist, entweder seit weniger als drei Monaten oder wenn länger, dass ein Freizügigkeitstatbestand vorliegt (in deinem Fall also, dass du angefangen hast zu arbeiten). Du musst auch dort gemeldet sein und dort leben.

(Du kannst auch einen (Neben-)Wohnsitz in Deutschland haben, dass ist für das Zusammenleben in Spanien nicht relevant, für eine Rükkehr nach Deutschland nach EU-Recht könnte es ein Hindernis sein. Für eine zukünftige FZF nach Deutschland gemäß deutschem Recht wäre es aber kein Hindernis.)

Wenn dein Mann in Spanien ankommt, meldet er sich an und beantragt eine Aufenthaltskarte, darauf hat er Anspruch, solange du freizügigkeitsberechtigt (z.B. als Arbeitnehmerin) in Spanien lebst.

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