claudia z schrieb am 17.03.2011 um 16:24:51:Wo muss mein Mann den Visum fuer
FZF beantragen wenn ich in Spanien arbeite und er zu mir kommen wird?
Bei der spanischen Botschaft. Das ist keine
FZF, sondern "einfach" ein Schegenvisum (evtl. nationales für Spanien) für den Ehegatten eines freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgers. Das Visum ist gratis und unverzüglich zu erteilen.
Eine Bedingung für die Erteilung des Visums und bei der Einreise deines Mannes ist, dass du in Spanien bist, entweder seit weniger als drei Monaten oder wenn länger, dass ein Freizügigkeitstatbestand vorliegt (in deinem Fall also, dass du angefangen hast zu arbeiten). Du musst auch dort gemeldet sein und dort leben.
(Du kannst auch einen (Neben-)Wohnsitz in Deutschland haben, dass ist für das Zusammenleben in Spanien nicht relevant, für eine Rükkehr nach Deutschland nach EU-Recht könnte es ein Hindernis sein. Für eine zukünftige
FZF nach Deutschland gemäß deutschem Recht wäre es aber kein Hindernis.)
Wenn dein Mann in Spanien ankommt, meldet er sich an und beantragt eine Aufenthaltskarte, darauf hat er Anspruch, solange du freizügigkeitsberechtigt (z.B. als Arbeitnehmerin) in Spanien lebst.