jammie
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Dortmund Nordrhein-Westfalen Germany
Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Ich würde noch folgendes sagen. Da die Leute 1990 eingereist sind und sich aus Kasachstan abgemeldet haben, waren sie zum ersten Stichtag (20.12.1991) nicht angemeldet und deswegen haben keinen Anspruch auf die kasachstanische Staatsangehörigkeit. Nach dem Gesetz (ich habe ein wenig rechechiert und das Gesetz in der russischen Übersetzung gelesen), erwirbt man die kasachstanische Staatsangehörigkeit automatisch, wenn man 1) zum Datum der Veröffentlichkeit dieses Gesetzes rechtmäßige und gewöhnliche Aufenthalt in Kasachstan hatte (nicht der Fall, da bereits abgemeldet!) 2) in Kasachstan geboren wurde und staatenlos ist (nicht der Fall, da die deutschen Staatsangehörige!) (Artikel 3)
Darüber hinaus, besteht für die kasachstanischen Staatsangehörige, die in Ausland wohnen, Anmeldepflicht. Wer sich beim Konsulat innerhalb 3 Jahre nicht angemeldet hat, verliert die Staatsangehörigkeit automatisch. (Artikel 21)
Was Russland oder Ukraine betrifft (sie oder ihre Eltern könnten evtl. dort geboren werden), bekommt man die Staatsangehörigkeit auch nicht automatisch, sondern auf Antrag. Und wenn man in Ausland (sprich in Deutschland) wohnt, muss man (soweit ich weiß) staatenlos sein, um überhaupt Anspruch zu haben.
Also, würde ich sagen, keine zufällige weitere Staatsangehörigkeit. Und der beste Beweis, dass es wirklich so ist, ist der alte sowjetische Pass mit dem entsprechenden Stempel: sie durften nicht ohne Abmeldung diesen Stempel bekommen und sie durften nicht ohne Abmeldung ausreisen. Keine Anmeldung zum Stichtag = kein automatischer Erwerb der Staatsangehörigkeit.
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