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Geburtsurkunden auf Postweg verloren (Gelesen: 2.857 mal)
seven7
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: Deustch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Geburtsurkunden auf Postweg verloren
07.03.2011 um 21:08:37
 
Hallo liebe Mitglieder und Experten.

Wuerde mich freuen, wenn mir auch zu meinr Frage jmd weiterhelfen koennte.

Also der Fall ist Folgender: ich lebe als Deutsche im Ausland und vor einigen Monaten wurde unser Sohn hier geboren. Wir waren auch bereits auf der deutschen Botschaft, und haben dort die Geburtsanzeige gemacht. Da ich auch auch noch in D einen Meldewohnsitz habe, wurde mir von der Botschaft mitgeteilt, dass die Geburtsurkunde vom in D zustaendigen Standesamt ausgestellt wird, und ich sie dann entweder dort abholen, oder sie eben an meine deutsche Adresse gesendet wird. Soweit so gut.
Und waere auch bzgl Erhalt und Bezahlung auch in D kein Problem gewesen.
Nun wurde also die Geburtsanzeige von der Botschaft ans Standesamt gesendet. der Standesbeamte in D hat dann die Geburtsurkunden aber einfach hieher ins Ausland zur Botschaft geschickt, und natuerlich kamen sie (wie so oft) hier garnicht an.
ICH habe und haette das NIE verlangt, dass sie hierher kommen, da eben so viel verloren geht, und ich im Dez ohnehin in D war.
Nun kam aber an meine Adresse in D eine Mahnung (denn die Original-Rechnung wurde ja zur Botschaft gesendet, wo sie nie ankam), ueber eine nicht unerheblich Summe, in der mir auch Portokosten usw berechnet werden.

Hat hier jmd Erfahrung? Wiegesagt, mein Eindruck ist, dass dies einfach ein eigenmaechtiges Handeln des Standesbeamten in D
war, ein Fehler auch, den ich bezahlen muss.
Vor allem: die verlorenen Urkunden: inwieweit kann sie jmd nutzen, denn evtl.sind sie ja in unrechte Haende geraten.

Puhh, vielleicht hat ja jmd. Rat..

LG Smiley
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Petersburger
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Antwort #1 - 07.03.2011 um 21:23:23
 
Durch den Versand an die Botschaft sollte es eigentlich relativ klar sein, daß Du das Dokument nicht erhalten hast - die Botschaft registriert jeden Posteingang ziemlich exakt.

Daher sollte es spätestens nach einem kurzen Briefwechsel (oder auch Email-...) klar werden, daß das Standesamt seine "Bringeschuld" noch nicht erfüllt hat.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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seven7
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: Deustch
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Antwort #2 - 07.03.2011 um 21:42:24
 
Hallo Petersburger,

dank fuer Deine Antwort!

Sorry ich haette vielleicht noch etwas ausfuehrlicher schreiben sollen:
dass die Unterlagen bei der Botschaft nicht ankamen wurde mir von dieser bereits bestaetigt, und ebenfalls, das am 22. Feb ein Mailwechsel mit dem deutschen Standesamt stattfand, und so der Standesbeamte ab da wusste, dass die Unterlagen nicht ankamen, mir aber trotzdem eine Mahnung schickte.
Der Standesbeamte besteht darauf, dass ER mit dem Versand der Dokumente richtig gehandelt hat.
ICH habe das aber nicht verlangt, aus den genannten Gruenden.
Ob das gaengig ist, die Unterlagen einfach ins Ausland zu senden, das wuerde ich gerne wissen, wo doch die deutsche Adresse besteht, und mir genau deshalb die Geburtsurkunde NICHT in der Botschaft ausgestellt wurde.


MfG
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hge2001
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Antwort #3 - 08.03.2011 um 09:40:03
 

mE fragst Du hier im "falschen Forum", denn verständlicherweise wird die eine Expertenkrähe der anderen kein Auge aushacken.

Wenn ich den Fall mal auf einen normalen Vorgang herunterbreche: Wenn ich im Versandhaus ein Produkt bestelle, werde ich das auch erst bezahlen, wenn das Produkt bei mir eintrifft. Fehlzustellungen interessieren mich nicht und Versandkosten werden auch nur einmal übernommen.

Ob nun Behörden hier Sonderrechte haben, weiss ich nicht, da könnte aber ein juristisches Forum Klarheit bringen.

Zumindest muss sich  die Botschaft bzw. das Standesamt die Fragestellung gefallen lassen, warum sie nicht den sicheren amtlichen Kurierweg gewählt haben, der ja zwischen Behörden möglich ist. Gerade bei Urkunden sollte dies doch normal sein.

hge

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Petersburger
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Antwort #4 - 08.03.2011 um 12:53:06
 
An Deiner Stelle, seven7, würde mich die Argumentation des Standesamtes keinen Deut scheren.

Wenn eine gebührenpflichtige Amtshandlung vorgenommen wurde, die "Rechnung" aber nachweislich nicht ankam, ist auch keine Mahnung zu begründen.

Die Beurkundung wird ja erledigt sein, also geht es hier um zwei Dinge:
1. Du mußt die Gebühren - und nur die - bezahlen, nachdem Du die nötigen Informationen (Kassenzeichen, Bankverbindung usf., Fälligkeit "sofort" oder in der Zukunft) erhalten hast.
2. Du hast ein Recht darauf, die entsprechenden Urkunden zu erhalten. Die werden ja mitbezahlt. Laß sie Dir entweder an deutsche Adresse schicken oder bitte an eine Übersendung an die Botschaft.

hge2001 schrieb am 08.03.2011 um 09:40:03:
Expertenkrähe

Nett formuliert.  Zunge

hge2001 schrieb am 08.03.2011 um 09:40:03:
Zumindest muss sich  die Botschaft bzw. das Standesamt die Fragestellung gefallen lassen, warum sie nicht den sicheren amtlichen Kurierweg gewählt haben, der ja zwischen Behörden möglich ist. Gerade bei Urkunden sollte dies doch normal sein.

Wieso die Botschaft? Die Unterlagen kamen ja wohl beim Standesamt an, eben weil der Kurierweg benutzt wurde.
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