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schwangar (Gelesen: 2.185 mal)
zwetok
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: ukrainerin
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05.03.2011 um 22:07:25
 
hi, ich weiß nicht ob ich hier richtig aber ich weiß nicht mehr
Ich bin 7 woche schwanger von ein man mit Aufenthaltserlaubnis im Deutschland. Er ist gebürtige türke und wohnt hier seit seine drittes Lebensjahr. Er will nichts von dem Kind wissen. Das war  mit dem Baby nicht geplant.  Aber ich will nicht  abtreiben. Ich komme aus der Ukraine und hier schon seit 6 Jahre mit studentenvisum. Im ein und halb Jahre bin ich mit Studium fertig. Das Kind kommt voraussichtlich im Oktober. Ich muss im Juli meine studentinvisum verlängern. Ich bekomme keine Unterschtutzung von meine Eltern. Auf dem Papier ja aber im realität habe ich immer für mich selber gesorgt. In paar Monaten bin ich nicht mehr in die Lage das zu tun. Vater des kinders will nichts von uns wissen und gerade hat Insolvenz angemeldet. Welche rechte habe ich und mein Baby? Habe ich Möglichkeiten meine Studium zu beenden?
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 05.03.2011 um 22:22:14
 
Guten Abend,

eine nicht ganz unwichtige Frage: Welchen Aufenthaltstitel hat der Vater genau? Ist es wirklich (nur) eine Aufenthaltserlaubnis oder ist es eine (unbefristete) Niederlassungserlaubnis?


=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Mutly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 05.03.2011 um 22:30:32
 
zwetok schrieb am 05.03.2011 um 22:07:25:
Ich bin 7 woche schwanger von ein man mit Aufenthaltserlaubnis im Deutschland. Er ist gebürtige türke und wohnt hier seit seine drittes Lebensjahr.


Möglicherweise wird das Kind dann Deutscher sein nach §4(3) StAG (Abkürzung anklicken), sofern er ein Daueruafenthaltsrecht hat (NE, DA-EG) und seit acht Jahren in Deutschland lebt. Das wäre erstmal zu prüfen. Wenn das Kind Deutscher ist, kannst du eine AE nach §28(1) Punkt 3 AufenthG als Mutter eines deutschen Kindes bekommen, ob du weiter studierst oder nicht.

Die Vaterschaft muss feststehen. §§1592 - 1600d BGB

Da könnte das Jegendamt evtl. mit Beratung helfen.

Der Vater muss Unterhalt zahlen. Will er nicht, siehe Mein(e) Ex zahlt mir keinen Unterhalt - Was kann ich tun?

Diese Seite ist Teil des Angebots des Staatsinstituts für Frühpädagogik (IFP).
Dort giobt es auch ein Forum in dem du vielleicht Infos zu familienrechtlichen Themen bekommen kannst.

zwetok schrieb am 05.03.2011 um 22:07:25:
Aber ich will nichtabtreiben.


Wenn er dich bedroht, §170(2) StGB und du könntest zum Jugendamt gehen.
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zwetok
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: ukrainerin
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Antwort #3 - 05.03.2011 um 23:11:54
 
Danke ihnen viel Mals für das schnelle Antwort. So weit ich weiß er hat dauerhafte Aufenthaltserlaubnis aber um Insolvenz zu beantragen wollte er dt. Staatsangehörigkeit einnehmen oder beantragen.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 06.03.2011 um 12:37:39
 
Dann solltest Du als erstes zum Jugendamt gehen und dort über Deine Probleme erzählen. Die haben Erfahrung mit "Vätern die nicht wollen" und können Dir nicht nur die nächsten Schritte erklären, sondern Dir auch dabei helfen.

Vermutlich ist Dein Kind deutsch (vom Vater her), aber dazu muss er die Vaterschaft anerkennen. Das Jugendamt kann ihn dazu zwingen. Und wenn das klar ist, bist Du nach der Geburt "Familienangehörige eines Deutschen" mit allen Rechten.

Du bekommst dann Unterstützung wie jede andere Mutter eines deutschen Kindes auch.

Es können einige Monate Streß sein, bis alles klar ist – aber es lohnt sich, damit das Kind glücklich aufwachsen kann.
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