Hallo,
ich möchte erst mal kurz meine/unsere Situation beschreiben.
Ich bin seit 5 Jahren mit einem Israeli liiert und seit 1 Jahr und 5 Monaten mit ihm verheiratet.
Es war eine Hochzeit aus Liebe, aber es funktioniert leider nicht und ich spiele mit dem Gedanken mich von ihm zu trennen. Ich möchte ihm aber nicht die Chance nehmen in Deutschland zu bleiben. Er hat hier einen guten Job und viele Freunde.
Hier die Fakten:
- Dauer des Zusammenlebens als Ehepaar: 1 Jahr 5 Monate (bis jetzt)
- Dauer seines Aufenthalts in Deutschland:
Okt. 2002 Ankunft in Deutschland
Nov. 2002 – Okt. 2004 Deutschkurse
Apr. 2005 – Okt. 2008 Studenten
AE tiels für 1 Jahr, teils für 6 Monate
Nov. 2008 – musste er wieder zurück nach Israel weil er exmatrikuliert wurde.
D.b.: ca. 10 Monate Abwesend
Seit Aug. 2009 ist er wieder in Deutschland
Seit Okt. 2009 sind wir verheiratet - er hat die
AE nach § 28 für 3 Jahre
Bis Mai 2010 war er arbeitslos, hat aber keine Sozialleistungen bezogen.
Mai 2010 – Juli 2010 Beschäftigung als Leiharbeiter
Seit Juli 2010 hat er einen unbefristeten Arbeitsvertrag (ca. 1150€ netto)
Jetzt meine Fragen:
Was für Möglichkeiten gibt es damit er auch nach unserer Trennung bleiben kann, wenn wir die 3 Jahre Eheleben nicht schaffen?
Ich habe gelesen, dass er erst nach 2 Jahren Eheleben eine
AE nach § 30 bekommt. Welche Form der
AE kann er nach einer Scheidung bekommen?
Kann ihm sein 6 jähriger Aufenthalt vor der Ehe angerechnet werden?
Ich weiß ich habe viele Fragen, trotzdem, vielen Dank für Eure Hilfe.
Schöne Grüße,
rosapanther