Dann ist es schwierig, denn du darfst dich beim Konsulat anmelden (mit dem Wohnsitz in Deutschland, "ПМЖ"), wenn du aus der Ukraine abgemeldet bist.
Dann, wenn du in der Ukraine eine minderjährige Tochter hast, bist du gesetzlich verpflichtet, dich um sie zu kümmern. Und das erschwert die Situation.
Aber...
Du brauchst doch die Beweise. Einfach so sagen, dass das Konsulat dich schickaniert, kannst du bei
EBH nicht. Natürlich geht es um die Nichttätigkeit. Das Konsulat sollte dir im Prinzip helfen, dich in der Ukraine abzumelden und dann dich anmelden. Wenn es nicht ginge, müsste dich das Konsulat informieren, warum und was du tun musst. Ich weiß, das wird oft nicht getan (oder wird nie getan). Du musst aber alle Kopien und Formulare per Einschreiben schicken, mit der Frage, was sie noch brauchen; die Quittung aufbewahren, das ist dein Beweis. Dann nochmals - noch die Nachfrage, die Quittung aufbewahren. Dann Fax schicken, die Kopie mit dem Datum aufbewahren.
In diesem Fall sieht man, dass du keine Rückmeldung bekommst.
Das wird definitiv nicht stören. Deine
EBH muss doch sehen, dass du dich um die Entlassung aus der ukrainischen Staatsangehörigkeit wirklich bemühst und das nicht klappt. Das zeigt auch, dass du beim Konsulat nicht angemeldet bist, das versuchst und das auch nicht klappt.
Ich bin kein Profi im Bereich, habe nur etwas Erfahrung (und zwar unter einfacheren Bedingungen, da ich beim Konsulat angemeldet war), weiß aber, dass Du in deiner Situation wirklich Beweise brauchst. Ob Du einen Rechstanwalt auch brauchst (vielleicht sogar in der Ukraine auch), kann ich leider nicht sagen.