Guten Tag,.
Lebe seit 1989 ununterbrochen rechtmäßig in Deutschland, geboren bin ich in der ehemaligen ArSSR, heute Armenien.
Bin jetzt 25 Jahre alt.
(Ausweiserstz: Aufenthaltserlaubnis -
AE gemäß § 25 abs.5
AufenthG - gültig bis August 2012 - Staatsangehörigkeit ungeklärt)
Die Ausländerbehörde hat mich aufgefordert, dass ich zu russische und armenische Botschaft gehen soll und da ein Antrag auf Reisepass stellen soll.
Das habe ich auch gemacht.
Die russische und armenische Konsularbehörden haben mir schriftliche Negativatteste erteilt, dass ich deren Staatsangehörigkeit nicht besitze.
Aber die Ausländerbehörde ist der Auffassung:
- das ich die armenische Staatsangehörigkeit besitze, wegen mein Geburtsurkunde.
- das ich einen Reisepass bekommen würde, wenn ich mich zur Wehrdienst registriere und in Armenien mein Wehrdienst ableiste
Die Behörde hat mich jetzt aufgefordert von der armenische Botschaft ein Bescheinigungen ausstellen zu lassen, die bestätigen was unternommen werden kann, damit ich die Staatsangehörigkeit des Landes bekomme.
Ich hab mich dazu schriftlich geäußert, das ich die armenische Staatsangehörigkeit nicht will:
Bin hier zur Grundschule gegangen, (Realschulabschluss, Berufsausbildung zum Tiefbaufacharbeiter, Fachoberschulreife Bautechnik) jetzt Studium.
Mit Darstellung meines Lebenslaufs wird ersichtlich, dass ich mein Leben nahezu vollständig in der Bundesrepublik Deutschland gelebt habe. Seitdem ich denken kann, lebe ich ausschließlich in Deutschland. Ich wurde in diesem Land sozialisiert und bin vollständig in die Gesellschaft dieses Landes integriert.
Die sekundäre und die tertiäre Sozialisation, die wichtigsten Abschnitte im Leben eines Menschen, verlebte ich hier. Die „Menschwerdung in einer Gesellschaft“ durchlebte ich in Deutschland. Als Kind erlernte ich Normen, Techniken, Regeln und Fähigkeiten der deutschen Kultur. Von Kind auf erlernte ich die deutsche Sprache. In der Phase des Entwickelns der eigenen Sprache verinnerlicht der Mensch Normen, Werte und Verhaltensweisen, die im weiteren Lebensverlauf als stabil gelten. Ich möchte damit zum Ausdruck bringen, dass ich mich als deutscher Bürger fühle.
Zu meinem Geburtsland, der ehemaligen ArSSR, heute Armenien, habe ich keine Beziehung. Ich kann mich an dieses Land nicht erinnern. Seit meiner Einreise in Deutschland, habe ich keinen Fuß auf den Boden meines Geburtslandes gesetzt. Ich spreche die armenische Sprache schlecht, lesen und schriftlich darstellen kann ich diese Sprach überhaupt nicht. Ich kenne weder die Mentalität, die Normen, die Werte noch die Kultur dieses Landes. Ein Aufenthalt in Armenien ist für mich unvorstellbar. Darüber hinaus bin ich in Armenien nicht angemeldet und registriert. In diesem Land existiert meine Person nicht.
Aber die Ausländerbehörde ist noch immer der Meinung, dass für mich zumutbar wäre in Armenien mein Wehrdienst abzuleisten.
Meine Fragen:
Kann die Ausländerbehörde das von mir verlangen, wenn ja welche Rechtsvorschrift ?
Habe ich Anspruch auf Staatenlosigkeit ?
Da ich schon so lange in Deutschland rechtmäßig lebe, hab ich Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft bzw. Einbürgerung ?
Was wären für mich die besten Möglichkeiten für ein dauerhaften Aufenthalt in Deutschland in Bezug auf Erfolgschancen ?
Vielen Dank im Voraus
MFG