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Arbeitserlaubnis für Polin, mehrere Jahre in Deutschland gemeldet (Gelesen: 2.826 mal)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Arbeitserlaubnis für Polin, mehrere Jahre in Deutschland gemeldet
23.01.2011 um 13:02:02
 
Hallo,
meine Freundin ist aus Polen und wohnt jetzt fasst vier Jahre bei mir und ist auch seit diesem Zeitraum ohne Unterbrechung beim Einwohnermeldeamt gemeldet. Eine Freizügigkeitsbescheinigung, Verpflichtungserklärung, sowie eine private Reise-Krankenversicherungen für ausländische Gäste bis 5 Jahre, besteht. Wir leben von meinem Einkommen.
Ihre Freundin die auch aus Polen ist, ist seit über 10 Jahren in Deutschland gemeldet und arbeitet auch hier. Sie hat eine uneingeschränkte Arbeitserlaubnis.
Kann meine Freundin auch eine uneingeschränkte Arbeitserlaubnis zur  Ausübung einer nichtselbständigen Erwerbstätigkeit erhalten, weil Sie ohne Unterbrechung hier in Deutschland mehrere Jahre gemeldet ist? Sie war in Deutschland noch nicht berufstätig und hat auch sonst keine Leistungen in Anspruch genommen.


Danke
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C_Devil
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Jobcenter
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Antwort #1 - 23.01.2011 um 13:40:10
 
Hi logo1271,

logo1271 schrieb am 23.01.2011 um 13:02:02:
Kann meine Freundin auch eine uneingeschränkte Arbeitserlaubnis zurAusübung einer nichtselbständigen Erwerbstätigkeit erhalten, weil Sie ohne Unterbrechung hier in Deutschland mehrere Jahre gemeldet ist?

Ja kann sie.
Sie soll zur örtlichen Arbeitsagentur gehen, die Freizügigkeitsbescheinigung mitnehmen (als Nachweis über ihren mehr als 3-jährigen Aufenthalt) und kann damit die Arbeitsberechtigung-EU bekommen.


Gruß
C_Devil
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schweitzer
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Antwort #2 - 23.01.2011 um 13:41:08
 
logo1271 schrieb am 23.01.2011 um 13:02:02:
Kann meine Freundin auch eine uneingeschränkte Arbeitserlaubnis zurAusübung einer nichtselbständigen Erwerbstätigkeit erhalten, weil Sie ohne Unterbrechung hier in Deutschland mehrere Jahre gemeldet ist?


Ja, das ist möglich.

Sie soll sich zur Arbeitsagentur begeben und dort die Arbeitsberechtigung-EU beantragen. (Sicherheitshalber Bestätigung darüber mtnehmen, dass sie tatsächlich entsprechend lange ununterbrochen hier in Deutschland gemeldet war, dazu Pass, Freizügigkeitsbescheinigung, ggf. auch KV - Nachweis) Damit darf sie uneingeschränkt selbständig und unselbständig arbeiten.

Ab 01.05.2011 gilt dann ohnehin u.a. für polnische Staatsangehörige uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit.


=schweitzer=
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 23.01.2011 um 18:47:00
 
Danke für die schnellen informativen Infos !! Smiley
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dali
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 02.02.2011 um 16:54:40
 
logo1271 schrieb am 23.01.2011 um 13:02:02:
Hallo,
meine Freundin ist aus Polen und wohnt jetzt fasst vier Jahre bei mir und ist auch seit diesem Zeitraum ohne Unterbrechung beim Einwohnermeldeamt gemeldet.


Ab dem 1. Januar 2009 gilt hierzulande eine allgemeine Pflicht
zur Versicherung. Von diesem Zeitpunkt an muss grundsätzlich
jede Person mit Wohnsitz in Deutschland für sich und die von ihr
gesetzlich vertretenen Personen eine private Krankenvollversicherung
abschließen. Du schreibst, sie hat bloss eine Reiseversicherung - das reicht nicht!
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« Zuletzt geändert: 02.02.2011 um 21:10:48 von Daddy » 
Grund: Zitat geflickt... ;) 
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 07.02.2011 um 23:02:28
 
dali schrieb am 02.02.2011 um 16:54:40:
on diesem Zeitpunkt an muss grundsätzlich
jede Person mit Wohnsitz in Deutschland für sich und die von ihr
gesetzlich vertretenen Personen eine private Krankenvollversicherung
abschließen. Du schreibst, sie hat bloss eine Reiseversicherung - das reicht nicht!


Dali, warum muss die KV privat sein?
Man kann doch auch gesetzliche Versicherung aufnehmen. (freiwilliger Basis)
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Tippi
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Antwort #6 - 07.02.2011 um 23:12:28
 
Was soll denn jetzt dieser ungefragte Ausflug in die KV?

Warten wir bitte auf Nachfragen des TS bevor wir weiter
Fragen aufwerfen, die keiner wissen will.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 08.02.2011 um 13:21:00
 
Tippi schrieb am 07.02.2011 um 23:12:28:
Was soll denn jetzt dieser ungefragte Ausflug in die KV?

Warten wir bitte auf Nachfragen des TS bevor wir weiter
Fragen aufwerfen, die keiner wissen will.


Angesichts von

logo1271 schrieb am 23.01.2011 um 13:02:02:
sowie eine private Reise-Krankenversicherungen für ausländische Gäste bis 5 Jahre, besteht.


ist es sehr wohl angezeigt, auch diesen Aspekt zu prüfen.
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Tippi
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Antwort #8 - 08.02.2011 um 20:38:31
 
Dem TS ging es um die Arbeitserlaubnis. Diese Frage wurde
beantwortet.

Sollte eine Arbeitsaufnahme erfolgen, ist die Reise-KV sowieso
obsolet.

Warum also jetzt die Diskussion über ungelegte Eier?

Warten wir also dieses Mal auf Nachfragen des TS.
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Antwort #9 - 08.02.2011 um 21:18:54
 
Tippi,

ich wollte nur auf das Wort "private KV" warnen, denn es ist falsch. Nun fragst du warum? Weil dieses Forum von sehr großen Anzahl von Personen gelesen wird (nicht nur vom TS), und wenn jemand dieses Thread als erstes öffnet, und dort liest, geht er direkt in einer Agentur und macht eine private KV. Deswegen. Die Information ist falsch. Das ist alles. Und ich habe nirgendwo gelesen, dass wir nur auf Anfragen von TS's schreiben dürfen, sonst kommst Du. Wenn das der Fall ist, bin ich jetzt bewusst.
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dali
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 09.02.2011 um 15:05:05
 
Das stimmt, natürlich, nicht nur private KV - sorry, mein Schuld.

Ich wollte nur helfen und warnen, weil mich hat keiner gewarnt,  dass jetzt, wenn sie kommt in irgendwelche Krankenkasse, muss die Frau die Beiträge ZURÜCK zahlen, also ab  dem 1. Januar 2009!

Das habe ich auch früher nicht gewusst  und die Entäuschung war bitter...  unentschlossen
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Tippi
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Antwort #11 - 09.02.2011 um 16:01:27
 
makmiler schrieb am 08.02.2011 um 21:18:54:
Und ich habe nirgendwo gelesen, dass wir nur auf Anfragen von TS's schreiben dürfen, sonst kommst Du. Wenn das der Fall ist, bin ich jetzt bewusst. 


Ich empfehle einen Blick in die NUB:

Zitat:
1. Wer sich nicht an das vorgegebene Thema hält, läuft Ge-
fahr, dass sein Useraccount gesperrt oder gelöscht wird und
damit das Schreibrecht zu verlieren.


Thema hier war: "Arbeitserlaubnis für Polin"

Kein Wort von KV/PV oder Daueraufenthaltsrecht, oder
wie putze ich meine Fenster .......

Die Threads ziehen sich unnötig in die Länge, Einwürfe
aller Art kommen, erinnern an dies und jenes was wäre
wenn, es sein könnte wenn, anders wäre als oder evtl.
auch kommen könnte ..., es werden unnötige Hinweise
gegeben, es werden unnötige Schreibfehler verbessert,
.....

Die Liste der überflüssigen Postings ließe sich beliebig
fortsetzen.

Im vorliegen Fall ging es eben nicht um die KV - mit keiner
Silbe wurde das vom TS erwähnt.

Wie gesagt, wenn eine Arbeit aufgenommen wird, sind die
Voraussetzungen zur KV wieder andere - die Reise-KV wird
hinfällig.

Und eins noch .... makmiler schrieb am 08.02.2011 um 21:18:54:
sonst kommst Du. 


nicht nur nicht, auch fons, Mick, Ralf, Daddy, schweitzer und
Devil.

Wir alle passen auf, dass dieses Board nicht zum Laberboard
mutiert.

info4alien steht für Qualität - wir haben viele gute Leute hier,
die sachliche und verständliche Antworten geben.

Auf Blablablubber können und werden wir auch weiterhin
verzichten.

Ein Kommentar zu diesem Posting ist nicht erwünscht.

Sachliche Nachfragen - auch vom TS - sind natürlich nach
wie vor gerne gesehen.


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