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Visum von Au Pair auf FSJ...Wie? (Gelesen: 11.263 mal)
Vitalka
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22.12.2010 um 16:04:15
 
Hallo ich hätte da eine Frage, es geht um das Thema wie schon in der Überschrift steht, Visumänderung von Au Pair auf FSJ.
Hier gibt es einige Threads über dieses Thema, aber nicht das was mir weiterhilft.
Kurz beschrieben, eine Freundin(mit gleicher Nationalität) möchte ein FSJ machen sie kommt aus der Ukraine, hat also ein Visum momentan was bis zum 1. August läuft.
Sie hat einige FSJ stellen angeschrieben und schon Bewerbungsunterlagen bekommen.

Eine sache ist immer noch offen, wie würde das mit dem Visum ablaufen? Muss sie zurück in die Ukraine? Oder kann sie das im Deutschen Ausländeramt beantragen? Oder ist es überhaupt richtig dort hinzugehen?


Ich danke euch vielmals für eure antworten und würde mich sehr freuen wenn sich jemand mit mir in verbindung setzt. Danke
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reinhard
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Antwort #1 - 22.12.2010 um 16:09:23
 
Ein Visum bis zum 1. August? Sicher?

Oder hat sie eine AE als Au-Pair? Gibt es eine Nebenbestimmung in der AE? Guckt erst mal in den Pass und schreib, was genau sie hat.
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Vitalka
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Antwort #2 - 22.12.2010 um 16:27:10
 
gut das werde ich sie fragen, aber macht es denn einen unterschied? wenn ja welchen
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Antwort #3 - 22.12.2010 um 16:41:55
 
Vitalka schrieb am 22.12.2010 um 16:27:10:
gut das werde ich sie fragen, aber macht es denn einen unterschied? wenn ja welchen


Wenn Sie tatsächlich ein Jahresvisum hat, arbeitet sie illegal. Dann wird sie kein neues Visum bekommen. Für ein Visum ist ausschließlich die Auslandsvertretung zuständig.

Wenn sie legal hier ist, hat sie (hoffentlich) eine AE als Au-Pair (mit Arbeitserlaubnis dafür). Für eine AE / Änderung ist die Ausländerbehörde zuständig. Bei der Hälfte der Au-Pairs wird schon in der AE eine Verlängerung / Änderung ausgeschlossen, bei der anderen Hälfte steht nichts. Bei dieser Hälfte wäre eine AE für ein FSJ möglich, wenn die Betreffende eine Stelle bekommt und die dort örtlich zuständige Ausländerbehörde gewillt ist, eine neue AE ohne neues Visum zu geben. Erst wenn sie einen konkreten Platz hat (es gibt ja viel mehr Bewerbungen als Stellen), wüsste sie, welche Ausländerbehörde dort zuständig ist und könnte diese Ausländerbehörde fragen.

Aber zuerst muss sie nachsehen, ob sie wirklich KEIN Visum hat und ob ihre AE eine Nebenbestimmung enthält.
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sigi-n
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Antwort #4 - 22.12.2010 um 16:42:36
 
Vitalka schrieb am 22.12.2010 um 16:04:15:
eine Freundin(mit gleicher Nationalität)


Hallo
entweder ist dein Profil falsch "Staatsangehörigkeit: Deutsch" oder die FRagen sind überflüssig
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Vitalka
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Antwort #5 - 22.12.2010 um 16:49:20
 
Ich bin in Russland geboren, habe aber eine Deutsche staatsangehörigkeit, ich habe mich nicht intensiv damit beschäftigt, ich bin noch 20 Jahre alt und möchte einer Freundin einfach nur helfen das sie hier in Deutschland das FSJ machen kann.

Ich verstehe nichts vom Visum oder AE ich weiß ehrlich gesagt nicht wo der unterschied ist.

Ich habe bissher rausgefunden das es möglich ist als Au Pair ein FSJ danach zu machen und ihre Agentur sagte beim Au Pair treffen das es auch möglich sei, sie hat das Thema aber nur angeschnitten gehabt. Ich möchte nur wissen welche Voraussetzungen man haben muss und wo man sich für soetwas am besten meldet.

Wirklich wäre euch sehr dankbar und verbunden.
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Antwort #6 - 22.12.2010 um 16:56:55
 
Vitalka schrieb am 22.12.2010 um 16:49:20:
Ich möchte nur wissen welche Voraussetzungen man haben muss und wo man sich für soetwas am besten meldet.


Und genau das kann dir nur beantwortet werden wenn du eine Antwort auf die Fragen von Reinhard gibst
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Antwort #7 - 22.12.2010 um 17:04:22
 
Vitalka schrieb am 22.12.2010 um 16:49:20:
Ich verstehe nichts vom Visum oder AE ich weiß ehrlich gesagt nicht wo der unterschied ist.


Für das Visum ist die Auslandsvertretung (Botschaft) zuständig. Nur dort kann ein neues Visum mit anderem Zweck erteilt werden.

Für eine AE ist die Ausländerbehörde zuständig. Nur eine AE erlaubt ihr den Aufenthalt hier.

Sie hat einen Aufkleber im Pass, in dem steht, was es ist. Das müsstest Du nachsehen, wenn Du darfst, oder sie fragen.


Zitat:
Ich habe bissher rausgefunden das es möglich ist als Au Pair ein FSJ danach zu machen und ihre Agentur sagte beim Au Pair treffen das es auch möglich sei, sie hat das Thema aber nur angeschnitten gehabt. Ich möchte nur wissen welche Voraussetzungen man haben muss und wo man sich für soetwas am besten meldet.


Die Voraussetzung ist, dass sie
1) eine AE im Pass kleben hat
2) dort keine Nebenbestimmung wie "kann nicht verlängert werden" drin steht.

Nur sie kann Dir diese erste, wichtige Frage beantworten.

Ansonsten gilt, was ich oben geschrieben habe.
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Antwort #8 - 22.12.2010 um 17:06:50
 
reinhard schrieb am 22.12.2010 um 16:09:23:
Ein Visum bis zum 1. August? Sicher?

Oder hat sie eine AE als Au-Pair? Gibt es eine Nebenbestimmung in der AE? Guckt erst mal in den Pass und schreib, was genau sie hat.

gefragt sie hat eine AE als Au Pair....
ich will hier wirklich nicht unhöflich erscheinen...es ist halt nur ein wenig zeitaufwendig die RICHTIGEN informationen zusammenzusuchen
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Antwort #9 - 22.12.2010 um 17:20:04
 
Vitalka schrieb am 22.12.2010 um 17:06:50:
gefragt sie hat eine AE als Au Pair....


Und welche Nebenbestimmungen stehen dort?

Bitte WÖRTLICH abschreiben, damit Du eine sinnvollen Antwort auf Deine Fragen bekommen kannst!


Zitat:
es ist halt nur ein wenig zeitaufwendig die RICHTIGEN informationen zusammenzusuchen


Für uns ist es ja nicht eilig. Sobald Du die Info von ihr hast und hier schreibst, was genau in dem Aufkleber steht, geht es hier weiter.

Ansonsten findest Du die Antwort vermutlich schon im Beitrag #3
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Antwort #10 - 22.12.2010 um 19:38:45
 
das steht dort drinne
erwebstätigkeit jeder Art nicht gestattet mit Ausnahme einer Beschäftigung als Au_pair bei F. **** in GL. Jedliche Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis-auch zu einem anderen Aufenthaltszweck-wird ausgeschlosse,es sei denn, es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Erteiliung einer Aufenthaltserlaubnis
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Antwort #11 - 22.12.2010 um 19:42:31
 
Das ist dann ja die Antwort:

Zitat:
Jedliche Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis-auch zu einem anderen Aufenthaltszweck-wird ausgeschlossen


Also kann sie keine AE für ein FSJ erhalten, sondern muss nach dem Au-Pair-Jahr ausreisen und für den FSJ-Vertrag, falls sie einen bekommt, ein neues Visum bei der Botschaft beantragen.

Deshalb konnte hier niemand auf Deine Frage richtig antworten, weil Deine Freundin die Antwort in ihrem Pass stehen hat.
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Antwort #12 - 22.12.2010 um 19:49:03
 
ist es denn möglich während des aufenthaltes hier als aupair ein neues Visum zu beantragen, muss sie dafür in die ukraine zurück? welche chancen hätte sie?

und was bedeutet das:

es sei denn, es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Erteiliung einer Aufenthaltserlaubnis
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Antwort #13 - 22.12.2010 um 20:04:22
 
Vitalka schrieb am 22.12.2010 um 19:49:03:
ist es denn möglich während des aufenthaltes hier als aupair ein neues Visum zu beantragen, muss sie dafür in die ukraine zurück?


Für ein Visum (= Erlaubnis zum Überschreiten der Grenze) ist immer das deutsche Konsulat zuständig. Wenn Sie ein Visum haben will, muss sie es natürlich immer in der Ukraine beantragen.

Zitat:
welche chancen hätte sie?


Während ihres Au-Pair-Jahres? Sie darf doch mit der AE hin- und herfahren, ein Visum braucht sie überhaupt nicht.

Wenn Sie einen FSJ-Vertrag erhält, der vielleicht mit zwei, drei Monaten Abstand beginnt, dann ist ja meistens eine andere Ausländerbehörde zuständig – und zwar die, wo sich die FSJ-Stelle befindet. Die Chancen sind sehr gut, wenn sie beim Visum-Antrag gut begründen kann, warum sie diese Arbeit machen will.

Wenn sie sagt: "Eigentlich will ich nur in Deutschland leben, an dem FSJ habe ich kein Interesse" – dann sind die Chancen schlecht. Wenn Sie die Anforderungen dieser Stelle kennt und sie dem Vertrag zugestimmt hat, weil sie die dortige Arbeit wichtig findet und Interesse daran hat, ist die Chance sehr gut.

Zitat:
und was bedeutet das:

es sei denn, es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Erteiliung einer Aufenthaltserlaubnis


Einen gesetzlichen Anspruch auf eine AE hat sie, wenn
- sie ein deutsches Kind hat
- sie einen deutschen Ehemann hat

Es gibt noch andere mögliche Ansprüche, aber diese beiden sind schon mal 99 % aller Möglichkeiten.
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Vitalka
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Antwort #14 - 22.12.2010 um 20:14:12
 
gut soweit bis auf eine frage ist alles geklärt....darf sie ihren antrag oder dokumente zur ukraine schicken und dann nachkommen um das visum abzuholen oder ähnlich?
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