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Frage zum Visum (Gelesen: 3.980 mal)
Tatjanaadham
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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22.12.2010 um 15:57:12
 
hallo liebe user


nun zu meiner Frage ich hoffe ich bin nicht total falsch bei der Vorstellung, wenn jedoch ja dann gibt mir bitte einen Tipp wo ich meine Frage posten soll!

undzwar geht es um unser Visum!mein Mann hat vor ca. 8 Wochen das Visum für FZF beantragt, aber ohne den A1 sondern mit seinem Zertifikat von seiner Universität!da es ja in Ausnahmeangelegenheiten als A1 akzeptiert werden kann!

nun zu meiner Frage ich hatte am 5.12. bei der Botschaft nachgefragt ob es Informationen gibt daraufhin kam eine Antwort, dass noch keine Stellungnahme von der ALB vorliegt!
Am 20.12 hatte ich meine ALB per email kontaktiert, da kam als Antwort sie sind nicht befugt mir Auskunft zu geben da die Entscheidung in der dt. Auslandvertretung liegt!daraufhin hatte ich bei der Botschaft noch mal angefragt und erhielt heute eine Antwort, dass immer noch keine Stellungnahme von meiner ALB da ist!

ich fühle mich etwas vereppelt werde von einem zum anderen geschickt!nun meine Frage was kann ich noch tun um rauszubekommen wie weit der Sachstand ist und ob sie den A1 von uns fordern können!

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!

vielen lieben dank
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Petersburger
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 22.12.2010 um 16:18:39
 
Auch wenn Dich die Antwort nicht freut:
Vermutlich haben beide haben recht.

Die ABH gibt - so die Auskunft - grundsätzlich keine Auskunft, also auch nicht über den Verfahrensstand in der ABH.
Die AV teilt Dir mit, daß von der ABH noch keine Antwort da ist.

Kein Widerspruch - abwarten. Auch wenn's schwerfällt.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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sigi-n
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 22.12.2010 um 16:37:18
 
Petersburger schrieb am 22.12.2010 um 16:18:39:
abwarten. Auch wenn's schwerfällt. 


nach 10 Wochen einen dezenten Hinweis mailen das ohne weitere Nachricht nach Ablauf der 3 Monatsfrist Untätigkeitsklage erhoben wird.
Untätigkeit ist gegeben wenn ein Antrag nach 3 Monaten nicht beschieden ist.
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reinhard
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Antwort #3 - 22.12.2010 um 16:37:58
 
Tatjanaadham schrieb am 22.12.2010 um 15:57:12:
ich fühle mich etwas vereppelt werde von einem zum anderen geschickt!nun meine Frage was kann ich noch tun um rauszubekommen wie weit der Sachstand ist und ob sie den A1 von uns fordern können!


Da Dein Mann den Antrag gestellt hat, kann auch nur Dein Mann die Antwort bekommen. Oder: Du lässt Dir eine Vollmacht ausstellen.

Von "euch" fordert ja niemand etwas, sondern Dein Mann stellt einen Antrag und legt ein gefordertes Dokument nicht vor. Es gibt die (seht seltene!) Ausnahme, dass auf das A1-Zertifikat verzichtet wird, normalerweise wird er in zwei, drei Monaten eine Ablehnung bekommen.
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Tatjanaadham
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Antwort #4 - 22.12.2010 um 17:25:12
 
warum Ablehnunung?

meine Freundin der gleiche Fall da haben die das Zertifikat akzeptiert von dem Mann!
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reinhard
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Antwort #5 - 22.12.2010 um 17:27:57
 
Tatjanaadham schrieb am 22.12.2010 um 17:25:12:
warum Ablehnunung?

meine Freundin der gleiche Fall da haben die das Zertifikat akzeptiert von dem Mann!


Dann ist ja alles in Ordnung.

Warum dann Deine Frage, wenn Du schon die endgültige Antwort auf den Antrag Deines Mannes kennst?
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Tatjanaadham
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Antwort #6 - 22.12.2010 um 17:42:47
 

ich wollte einfach nur wissen ob es noch mehr solcher Fälle gibt?

ich denke es ist hier erlaubt oder?
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Antwort #7 - 22.12.2010 um 18:00:57
 
Tatjanaadham schrieb am 22.12.2010 um 17:42:47:
ich wollte einfach nur wissen ob es noch mehr solcher Fälle gibt?

ich denke es ist hier erlaubt oder?


Es ist sehr selten, dass man ohne A1-Zertifikat solch ein Visum bekommt.
Es geht ja nicht nur um einen Hochschul-Abschluss, den haben viele. Es geht darum, dass man insgesamt nachweisen kann, dass man sich ohne Deutsch-Kenntnisse in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft in Deutschland integrieren kann.

Ob Dein Mann mit seinem Antrag Erfolg hat, wird ihm mitgeteilt – und nur er kann Auskünfte zu seinem Antrag bekommen. Ein Anruf bedeutet, dass die Antwort positiv ist, eine Brief teilt meistens eine Ablehnung mit.
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Antwort #8 - 22.12.2010 um 18:41:16
 
ehrlich ich wusste gar nicht dass die Ablehnung mit einem Brief kommt
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Antwort #9 - 22.12.2010 um 18:45:17
 
Tatjanaadham schrieb am 22.12.2010 um 18:41:16:
ehrlich ich wusste gar nicht dass die Ablehnung mit einem Brief kommt


Wenn es ein FZF-Visum-Antrag ist, dann gibt es ja einen Rechtsanspruch. Deshalb wird eine Ablehnung in der Regel begründet, und das passiert per Brief.

Für Euch wäre es ja auch sehr hilfreich, falls (was ich Euch nicht wünsche) eine Ablehnung kommt: Ein Scheinehe-Verdacht würde eine völlig andere Reaktion erfordern als einfach nur das Fehlen des A1-Zertifikats. Die 300 Vokabeln lernt er dann eben und reicht den Schein ein.
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Antwort #10 - 22.12.2010 um 19:43:17
 
daher hatte ich auch gefragt!

weil wir uns momentan einfach überlegen den A1 zu machen im Januar und einfach nachzureichen ohne weiter abzuwarten!

aber da wir immer noch nicht wissen ob es nur an dem A1 liegt oder evtl auch anderen Gründen ist es echt zum Verzweifeln
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Antwort #11 - 22.12.2010 um 19:54:46
 
Ein bisschen Deutsch können, wenn man nach Deutschland umziehen will, ist ja nie verkehrt – und als Akademiker wird's nicht schwer sein.

Zusätzlich: Er kann Dir ja eine Vollmacht schicken. Die Ausländerbehörde müsste sich ja, wenn die Unterlagen da sind, sowieso an Dich wenden. Oder warst Du schon eingeladen?
Wenn Du mit Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter persönlich spricht und eine Vollmacht dabei hast, erfährst Du vielleicht etwas.
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Antwort #12 - 22.12.2010 um 20:35:24
 
von der Behörde von meiner Seite her ist schon alles erledigt, die haben schon Unterlagen angefordert und am selben Tag bekommen das ist auch schon ca 4 Wochen her und seitdem null Informationen
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Antwort #13 - 22.12.2010 um 20:49:37
 
Wenn die ABH keine Infos geben will, muss sie auch nicht – Du hast keinen Antrag gestellt, und sie sind nicht die verantwortliche Behörde.

Dann müsst Ihr einfach entscheiden, ob Ihr auf den Bescheid der Botschaft wartet oder ob Ihr schon beginnt, einen "Plan B" vorzubereiten.
Plan B / A1-Zertifikat: Dabei ist es egal, ob er das A1-Zertifikat während des Verfahrens oder nach Ablehnung als Anlage zur Remonstration einreicht. Die Ablehnung kostet nichts, die Remonstration kostet auch nichts.

Aber wenn der Mann Deiner Freundin es in gleicher Konstellation (gleiches Studienfach, gleiche Botschaft, gleiche Ausländerbehörde, gleicher Arbeitgeber in Deutschland) auch geschafft hat, kriegt Dein Mann das Visum ja vielleicht auch ohne Zertifikat.
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Antwort #14 - 22.12.2010 um 21:01:58
 

vielen danke für deine Tipps ich denke wir gehen zum Plan B über ist mir sicherer  Smiley
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