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Besuchervisum ohne VE möglich? (Gelesen: 9.895 mal)
elvis72
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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18.01.2011 um 16:03:23
 
Hallo!

ich hoffe es ist ok, wenn ich in diesem Thread weiterschreibe!?

Meine Freundin wird jetzt ein Deutsches Visum beantragen. Ich komme am besten gleich zur Sache:

Sie hat ein einkommen von ungefähr 550€ monatlich - wie schätzt ihr die chancen ein, dass ein Besuchsvisum ohne eine Verpflichtungserklärung von mir genehmigt wird?

Ich bin student und kann leider keine Erklärung ausstellen.
Ist es nötig, dass meine Eltern eine Verpflichtungserklärung ausstellen?

danke!
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« Zuletzt geändert: 18.01.2011 um 17:12:52 von N/V » 
Grund: topic geändert 
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #1 - 18.01.2011 um 16:20:21
 
elvis72 schrieb am 18.01.2011 um 16:03:23:
ich hoffe es ist ok, wenn ich in diesem Thread weiterschreibe!?

Ist es nicht.

Es geht ja nun wohl nicht mehr um das FIN-Visum.

elvis72 schrieb am 18.01.2011 um 16:03:23:
Sie hat ein einkommen von ungefähr 550€ monatlich - wie schätzt ihr die chancen ein, dass ein Besuchsvisum ohne eine Verpflichtungserklärung von mir genehmigt wird? 

Je kürzer der beantragte Aufenthaltszeitraum ist, desto höher ist die Chance.

Daß ich mich mit Informationen hier zurückhalte, solltest Du verstehen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 18.01.2011 um 17:12:01
 
@ TS

Grundstaz: -> eigener Fall -> eigener thread.

Sry, hatte mich beim Abtrennen von 2 Beitragen verhuddelt.
Hoffe es passt nun wieder.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 18.01.2011 um 17:42:32
 
elvis72 schrieb am 18.01.2011 um 16:03:23:
Sie hat ein einkommen von ungefähr 550€ monatlich - wie schätzt ihr die chancen ein, dass ein Besuchsvisum ohne eine Verpflichtungserklärung von mir genehmigt wird?

Schaetzen kann ich leider nicht. Aber falls sie auch noch Sparguthaben hat, so kann es nicht schaden einen Nachweis desselben mit beizulegen.

Wenn sie von dir kostenlose Logis bekommt, so solltest du das in einem Einladungsschreiben bestaetigen.
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elvis72
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 20.01.2011 um 22:36:51
 
erstmal vielen dank für das erstellen eines neuen themas Smiley

ich habe mich nun entschlossen, meine eltern um eine verpflichtungserklärung zu bitten.

folgende fragen habe ich dennoch:

ist die chance, dass das visum durch die verpflichtungserklärung genehmigt wird wirklich viel höher?

die nächste frage - eigentlich speziell an petersburger gerichtet:

der folgende sachverhalt bereitet mir dennoch grosse sorgen - in dem online visum-antrag wird darauf hingewiesen, dass

"* Die mit * gekennzeichneten Fragen müssen von Familienangehörigen von EU- oder EWR-Bürgern (Ehegatte, Kind oder abhängiger Verwandter in aufsteigender Linie) nicht beantwortet werden. Familienangehörige von EU- oder EWR-Bürgern müssen diese Verwandtschaftsbeziehung anhand von Dokumenten nachweisen. "

sie ist allerdings keine EU Bürgerin und müsste somit, soweit ich das verstanden habe, auf die Frage der letzten visa antworten. Auch beim persönlichen erscheinen auf dem konsulat werden ihr bestimmt diese fragen gestellt werden. ich weiß, dass es für dich ein sehr heikles thema ist, auf diese frage zu antworten - aber was empfiehlst du uns?

was, wenn auf dem konsulat gefragt wird, ob sie schonmal in deutschland war bzw. was es mit dem letzten visum von finnland auf sich hatte?


ich möchte diese fragen gerne geklärt haben, bevor ich sie zum deutschen konsulat in st. petersburg schicke. sie hat selbst schon angst davor, ein deutsches visum zu beantragen.

zur info: wir habe ein visum für die dauer von 10-14 tagen geplant.


vielen dank!
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Antwort #5 - 21.01.2011 um 11:58:51
 
elvis72 schrieb am 20.01.2011 um 22:36:51:
ist die chance, dass das visum durch die verpflichtungserklärung genehmigt wird wirklich viel höher?

ohne VE ist sie üblicherweise nahe 0
(ausser bei einem Touristenvisum, also wenn man eine komplette Reise über ein Reisebüro bucht und alle Tickets und Hotelaufenthalte vorher zahlt)

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Antwort #6 - 21.01.2011 um 12:10:49
 
erne schrieb am 21.01.2011 um 11:58:51:
ohne VE ist sie üblicherweise nahe 0


Das stimmt so einfach nicht, erne. - Ich habe -zig Leute in der Beratung, die hier nur von Grundsicherungsleisrungen des Sozialamtes leben und deren Angehörige bzw. Freunde dennoch Visa zu Besuchszwecken erhalten haben und erhalten.

Diese Angehörigen müssen freilich gegenüber der deutschen Auslandvertretung dann jeweils selbst hinreichende Sicherheiten vorlegen bzw. nachweisen. - Können sie das, ist eine Visaerteilung ebenso möglich als wenn eine VE vorläge.

Ich denke daher, dass das entscheidende Kriterium letztlich bleibt, im Zweifel hinreichende Rückkehrbereitschaft belegen zu können.


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Antwort #7 - 21.01.2011 um 15:37:08
 
erne schrieb am 21.01.2011 um 11:58:51:
ohne VE ist sie üblicherweise nahe 0

Das ist Gott sei Dank Unfug.

Sonst hätte ich ja z.B. oben auch schon kategorischer reagieren können.

Das Merkblatt Besuchsreisen des GK weist direkt daraufhin, daß auch ohne VE aus Deutschland beantragt werden kann.

elvis72 schrieb am 20.01.2011 um 22:36:51:
in dem online visum-antrag wird darauf hingewiesen,

Der Online-Antrag ist - man liest es auf der Website des GK St. Petersburg - veraltet.
(Trotzdem soll er weiter benutzt werden, weil die Eingabe der Antragsdaten ins System um ein Vielfaches schneller geht.)

Außerdem gibt es neben dem Link zum Online-Antragsformular auch noch Ausfüllhinweise als pdf.
Da steht nun klipp und klar drin, daß
- Punkt 28 nicht mehr ausgefüllt werden muß (wie einige andere auch nicht),
- bei Widersprüchen zwischen den Informationen des Online-Formulars und den Ausfüllhinweisen bitte die Ausfüllhinweise beachtet werden sollen.

elvis72 schrieb am 20.01.2011 um 22:36:51:
was, wenn auf dem konsulat gefragt wird, ob sie schonmal in deutschland war bzw. was es mit dem letzten visum von finnland auf sich hatte?

Wenn denn überhaupt diese Frage gestellt wird, kann man ruhig korrekt antworten.
Wir sind Kummer gewöhnt.  Augenrollen
Warum sollte jemand, der erst möglicherweise nicht korrekt gehandelt hat, nun bestraft werden beim Versuch das Richtige zu tun?

elvis72 schrieb am 20.01.2011 um 22:36:51:
sie hat selbst schon angst davor, ein deutsches visum zu beantragen.

Sie muß sich keine Sorgen machen.
Die Schalter haben kugelsicheres Glas, damit wir die Kundschaft nicht beißen können.  Laut lachend

schweitzer schrieb am 21.01.2011 um 12:10:49:
Ich denke daher, dass das entscheidende Kriterium letztlich bleibt, im Zweifel hinreichende Rückkehrbereitschaft belegen zu können.

Falsch.
Die Finanzierung muß schon passen.
Nur ist der Nachweis ausreichenden Einkommens - RUS entwickelt sich ja auch - nunmehr auch für viele Normalbürger möglich.
Vor 10-15 Jahren gab es ja fast nur "Schwarzgeld", da war der Einkommensnachweis halt nicht möglich.

Bei Hinweisen auf fehlende Rückkehrbereitschaft hilft auch eine VE nichts.
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Antwort #8 - 21.01.2011 um 18:35:10
 
danke für die ausführliche antwort Smiley

dann müsste sich die angabe des Finnland - Deutschland aufenthalts doch eigentlich positiv auf die rückkehrbereitschaft auswirken, oder sehe ich das falsch? Zwinkernd so nach dem motto: wer einmal zurückgekehrt ist, wird das zweite mal auch wieder zurückkehren?!

ich kann ausserdem nirgends die bearbeitungsdauer finden. habe gelesen, dass man den pass nach erfolgreicher visumerteilung schon 3 arbeitstage später abholen kann - somit müssten 2-3 wochen vor dem geplanten urlaub ja schon ausreichend sein, oder gibt es hier auch bestimmte fristen?
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Antwort #9 - 21.01.2011 um 18:45:59
 
Suchhilfe:
http://www.sankt-petersburg.diplo.de/Vertretung/stpetersburg/de/visa/abholung/se...

Zwei bis drei Wochen vorher ist nicht schlecht ... falls es doch mal Fragen gibt, geht das Ganze ohne Zeitdruck.
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Antwort #10 - 21.01.2011 um 19:09:04
 
somit ist erstmal alles soweit geklärt. danke nochmals.
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Antwort #11 - 23.01.2011 um 09:35:23
 
schweitzer schrieb am 21.01.2011 um 12:10:49:
Ich denke daher, dass das entscheidende Kriterium letztlich bleibt, im Zweifel hinreichende Rückkehrbereitschaft belegen zu können.


Petersburger schrieb am 21.01.2011 um 15:37:08:
Falsch.
Die Finanzierung muß schon passen.


Das hatte ich doch nie in Frage gestellt ... :

schweitzer schrieb am 21.01.2011 um 12:10:49:
Diese Angehörigen müssen freilich gegenüber der deutschen Auslandvertretung dann jeweils selbst hinreichende Sicherheiten vorlegen bzw. nachweisen. - Können sie das, ist eine Visaerteilung ebenso möglich als wenn eine VE vorläge.


nix weiß

Aber egal, elvis hat ja alles für sich als geklärt bezeichnet, und wirklichen Dissenz habe ich zwischen unseren Aussagen auch nicht gesehen.


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