tariktj schrieb am 29.09.2010 um 10:31:12:Guten Tag,
Vielen Dank
mehr Info,
wir sind zusammen an 26.07.2010 nach Deutschland geflogen und am 27.07.2010 Sie hat sich hier angemeldet.
Ich habe ein
AE nach §19 und bekomme bis Dezember 2010 ein Daueraufenthalt Erlaubnis nach §9a
§19 ist doch normalerweise eine
NE oder täusche ich mich da?
Falls Ihre Ehefrau nicht in absehbarer Zeit (2010) nach Deutschland zurückkehren wird, so sollte sie sich schriftlich bei der Ausländerbehörde abmelden, damit keine weiteren Kosten für eine Abmeldung von Amts wegen für sie anfallen. "[/i][/color]
ich verstehe jetzt nicht,warum soll ich meine Frau abmelden, wenn sie nicht vor 2010 nach Deutschland zurückkehrt ?
Vielen Dank
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Da das Melderecht Ländersache ist, müsstest du einfach im zuständigen Melderecht des Landes nachschauen in dem du lebst. die Grundzüge haben dir ja schon andere erklärt. Abmelden ist meist notwendig, wenn der Wegzug nicht vorübergehender Natur ist.
Wenn kein Daueraufenthalt angestrebt wird, könnte evt. auch kein Ehegattensplitting gewährt werden, ...
Ist dumm gelaufen, warum habt ihr nicht gewartet bis ihr die
AE hattet, bzw. seid vorher zur
ALB und habt um eine zügige Bearbeitung gebeten.
Nun, da vermutlich kein multiple entry visum - müsst ihr ein neues Visum beantragen.