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Aufenthalt (Gelesen: 8.027 mal)
tariktj
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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28.09.2010 um 22:51:29
 
Guten Tag,

Meine Frau kam nach Deutschland mit Familienzusammenführung Visum und Sie hat sich hier angemeldet und  Sie hat einen Termin bei der  Ausländerbehörde wegen dem Aufenthalt. Leider soll Sie diesen Termin absagen,da sie aus familiären Gründen in ihre Heimat zurückgeflogen ist und auch nicht klar ist, wann sie zurück kommen kann.


Können Sie mir bitte mitteilen, wie es jetzt weiter geht und welche Konsequenzen die Nichteinhaltung des Termins hat?

Soll meine Frau nochmal ein Visum beantragen, wenn sie zurück nach Deutschland fliegen will?

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Bemühungen

MfG

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Daddy
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Antwort #1 - 28.09.2010 um 23:00:17
 
Hi...

Um deine Frage beantworten zu können, bitte ZDF (Zahlen, Daten, Fakten)...

Wann eingereist, wie lange war das Visum gültig, war es noch ein Visum oder doch schon eine AE usw usw usw

Daddy
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Toren und gescheite Leute sind gleich unschädlich. Nur die Halbnarren und Halbweisen, das sind die Gefährlichsten. (Johann Wolfgang von Goethe)

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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 28.09.2010 um 23:07:20
 
tariktj schrieb am 28.09.2010 um 22:51:29:
Können Sie mir bitte mitteilen, wie es jetzt weiter geht und welche Konsequenzen die Nichteinhaltung des Termins hat?

Im Normalfall dürfte die Nichteinhaltung des Termins keine negativen Auswirkungen haben, man könnte auch krank geworden sein. Der SB der ABH hatte sich vielleicht extra für diesen Tag Zeit für deine Frau genommen. Eine rechtzeitige Mitteilung an den SB wäre sicherlich nicht verkehrt.

tariktj schrieb am 28.09.2010 um 22:51:29:
Soll meine Frau nochmal ein Visum beantragen, wenn sie zurück nach Deutschland fliegen will?

Wenn das Visum - gilt i.d.R. 90 drei Monate - eine Multivisum (dürfte aber die Ausnahme sein) ist, könnte deine Frau im Gültigkeitszeitraum wieder einreisen. Wenn es nur zur einmaligen Einreise ausgestellt wurde, müßte bei der deutschen Botschaft ein neues Visum beantragt werden.

Vielleicht besprecht ihr die Angelegenheit mit der ABH, damit das Vorhaben deiner Frau auch transparent ist.

Trotz ihrer Heimreiseverpflichtung könnte vorher eine AE von der ABH erteilt werden, die zur Wiedereinreise nach Deutschland berechtigt. Es muß aber darauf geachtet werden, dass die Rückreise nach Deutschland innerhalb von sechs Monaten passiert.
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tariktj
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Antwort #3 - 29.09.2010 um 10:31:12
 
Guten Tag,
Vielen Dank
mehr Info,

mein Frau hat ein Familienzusammenführung Visum und war gültig bis 28.09.2010

wir sind zusammen an 26.07.2010 nach Deutschland geflogen und am 27.07.2010 Sie hat sich hier angemeldet.

Ich habe ein AE nach §19 und bekomme bis Dezember 2010 ein Daueraufenthalt Erlaubnis nach §9a

ich habe heute einen Brief von Ausländerbehörde bekommen, wie folgen

"
wie Sie mir mitteilen, musste Ihre Ehefrau aus familiären Gründen wieder zurück in die Heimat reisen.

Da Ihre Ehefrau nur ein Visum für eine einmalige Einreise bekommen hat, muss sie vor der Wiedereinreise erneut ein  Visum bei der deutschen Botschaft beantragen.

Sobald Ihre Ehefrau dann wieder eingereist ist, muss sie sich unverzüglich bei der Ausländerbehörde melden.

Falls Ihre Ehefrau nicht in absehbarer Zeit (2010) nach Deutschland zurückkehren wird, so sollte sie sich schriftlich bei der Ausländerbehörde abmelden, damit keine weiteren Kosten für eine Abmeldung von Amts wegen für sie anfallen. "


ich verstehe jetzt nicht,warum soll ich meine Frau abmelden, wenn sie nicht vor 2010 nach Deutschland zurückkehrt ?

Vielen Dank
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 29.09.2010 um 13:22:46
 
tariktj schrieb am 29.09.2010 um 10:31:12:
ich verstehe jetzt nicht,warum soll ich meine Frau abmelden, wenn sie nicht vor 2010 nach Deutschland zurückkehrt ?

... weil man dann davon ausgeht, dass sie in Deutschland keinen gewöhnlichen Aufenthalt mehr hat und von Amts wegen abgemeldet werden müßte; sie wäre sonst nur eine Karteileiche in den Akten der Meldebehörde.

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tariktj
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Antwort #5 - 30.09.2010 um 13:10:57
 
aber welche  Kosten würden anfallen?
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Antwort #6 - 30.09.2010 um 13:48:16
 
Die

tariktj schrieb am 29.09.2010 um 10:31:12:
Kosten für eine Abmeldung von Amts wegen
!

Wie hoch die sind? Keine Ahnung - wird die Behörde aber auf Anfrage sicher sagen können.


=schweitzer=
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Antwort #7 - 30.09.2010 um 14:17:39
 
Es gibt keine Kosten bei einer meldebehördlichen
Abmeldung oder Registerbereinigung.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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schweitzer
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Antwort #8 - 30.09.2010 um 14:23:23
 
Ich glaub' Dir ja, Mick - aber kannst Du Dir dann erklären, weshalb die ABH dem TS dann sowas schreibt   hä?

=schweitzer=
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Antwort #9 - 30.09.2010 um 16:02:05
 
schweitzer schrieb am 30.09.2010 um 14:23:23:
aber kannst Du Dir dann erklären, weshalb die ABH dem TS dann sowas schreibt



Nö, sorry, kann ich nicht  grübeln
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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erne
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Antwort #10 - 01.10.2010 um 00:19:10
 
wenn man sich zu spaet  anmeldet oder abmeldet, wird ein Ordnungsgeld (?, kann auch anders heissen) von x€ fällig.
Wieviel genau kann ich nicht genau sagen.
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Antwort #11 - 01.10.2010 um 07:08:25
 
erne schrieb am 01.10.2010 um 00:19:10:
wenn man sich zu spaetanmeldet oder abmeldet, wird ein Ordnungsgeld (?, kann auch anders heissen) von x€ fällig.

Dies dürfte bei einer behördlichen Abmeldung schon deshalb nicht verhängt werden, weil man keine Zustelladresse hat  (wenn der Ausländer zurück in seine Heimat zieht), an die Bescheid zu schicken ist, von einer etwaigen Vollstreckung einmal ganz abgesehen, somit würde nur ein kostenintensiver Verwaltungsaufwand entstehen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 01.10.2010 um 10:09:48
 
tariktj schrieb am 29.09.2010 um 10:31:12:
Guten Tag,
Vielen Dank
mehr Info,


wir sind zusammen an 26.07.2010 nach Deutschland geflogen und am 27.07.2010 Sie hat sich hier angemeldet.

Ich habe ein AE nach §19 und bekomme bis Dezember 2010 ein Daueraufenthalt Erlaubnis nach §9a



§19 ist doch normalerweise eine NE oder täusche ich mich da?




Falls Ihre Ehefrau nicht in absehbarer Zeit (2010) nach Deutschland zurückkehren wird, so sollte sie sich schriftlich bei der Ausländerbehörde abmelden, damit keine weiteren Kosten für eine Abmeldung von Amts wegen für sie anfallen. "[/i][/color]

ich verstehe jetzt nicht,warum soll ich meine Frau abmelden, wenn sie nicht vor 2010 nach Deutschland zurückkehrt ?

Vielen Dank
[/quote]

Da das Melderecht Ländersache ist, müsstest du einfach im zuständigen Melderecht des Landes nachschauen in dem du lebst.  die Grundzüge haben dir ja schon andere erklärt. Abmelden ist meist notwendig, wenn der Wegzug nicht vorübergehender Natur ist.

Wenn kein Daueraufenthalt angestrebt wird, könnte evt. auch kein Ehegattensplitting gewährt werden, ...

Ist dumm gelaufen, warum habt ihr nicht gewartet bis ihr die AE hattet, bzw. seid vorher zur ALB und habt um eine zügige Bearbeitung gebeten.

Nun, da vermutlich kein multiple entry visum - müsst ihr ein neues Visum beantragen.



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burma
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Antwort #13 - 01.10.2010 um 10:22:33
 
Zitat:
Nun, da vermutlich kein multiple entry visum - müsst ihr ein neues Visum beantragen.


So etwas gibt es nur bei Schengenvisen. Sie hatte aber ein nationales Visum zur einmaligen Einreise für die FZF und keine AE beantragt. Somit ist das nationale Visum (maximal 90 Tage) abgelaufen.

Ist natürlich nicht sehr empfehlenswert wie der TS vorgegangen ist. Somit muss sie, wie bereits die ABH dem TS schrieb wiederholt ein nationales Visum bei der Deutschen Botschaft beantragen. Wenn der TS mit der ABH vorher spricht könnte das neue nationale Visum vorab schneller zugestimmt werden. Da aber die Frau vom TS längerfristig im Ausland bleibt wird die Sache immer komplizierter, weil die ABH davon ausgehen muss, dass ihr Lebensmittelpunkt nicht Deutschland sein wird.

Man hätte vorher die AE abwarten sollen, dann nochmal mit der ABH sprechen solllen, dass man aus familiären Gründe länger als 6 Monate nicht in Deutschland ist, damit die AE nicht verfällt.

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Antwort #14 - 01.10.2010 um 10:31:12
 
Zitat:
Ist dumm gelaufen, warum habt ihr nicht gewartet bis ihr die AE hattet,

Was ändert eine AE am besagten Fall, wenn die Ehefrau nicht in absehbarer Zeit innerhalb von sechs zurückkommt?

Die AE würde dann ohnedies erlöschen.

Zitat:
So etwas gibt es nur bei Schengenvisen.

Auch bei einem nationalen Visum könnte eine Mehrfacheinreise eingetragen werden. Das kommt zwar selten vor, ist aber auf Antrag machbar.

Es dürfte zwischen 2 und 2 1/2 Jahre her sein, dass so ein Fall hier im Forum beprochen wurde.

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