makmiler schrieb am 27.09.2010 um 14:09:59:Nehmen wir an, dass die Person aus einem alten EU-Land kommt.
Liegt ein Freizügigkeitstatbestand fünf Jahre lang vor, dann wird das Daueraufenthaltsrecht automatisch erworben.
Ob Dokumentation (Freizügigkeitsbescheinigung; Bestätigung des Daueraufenthaltsrechts) ausgestellt wurde, spielt keine Rolle.
Aber das Vorliegen des Freizügigkeitstatbestandes ist nachzuweisen und die Meldepflicht ist zu beachten.
makmiler schrieb am 27.09.2010 um 14:09:59:Ist der Aufenthaltsdauer dann übertragbar, obwohl er 4.5 Jahre mit der nicht-EU-StA gemeldet war, und in diesem Reisepass er sein Aufenthaltstitel bekommen hat?
Ja. Sofern eben ein Freizügigkeitstatbestand vorliegt.
Allerdings wird eine
AE nicht erteilt. Die EU-Staatsangehörigkeit hat Vorrang.
Bei der Anmeldung müssen alle Staatsangehörigkeiten angegeben werden, aber auch wenn die EU-Staatsangehörigkeit "verheimlicht" wurde können die Rechte, die man aufgrund dieser Staatsangehörigkeit hat, geltend gemacht werden, denn diese Rechte hat man von Rechts wegen, sie müssen nicht beantragt werden.
makmiler schrieb am 27.09.2010 um 14:09:59:Konkreter gefragt: Wird er als eine Person betrachtet, oder nicht?
Ja, es handelt sich um eine Person.
Bei hinkender Namensführung müsste man das evtl. nachweisen.
So z.B. Doppelbürger Kanada/Großbritannien, und der kanadische Pass wird im Namen, der auf der Geburtsurkunde steht, ausgestellt während der britische Pass nach einer Namensänderung in einem neuen Namen ausgestellt wird. (GB und Kanada erlauben beide die freie Wahl von Namen und man ist nicht verpflichtet, nur einen zu haben, obwohl nur einer im Pass stehen kann.)
Nachtrag:
makmiler schrieb am 27.09.2010 um 00:15:23:Gilt sein Aufenthalt von 5 Jahren hier unter der alten StA auch für seine jetzige EU-StA, so dass er eine Daueraufenthaltsbescheinigung gemäß §4a FreizügG/EU beantragen kann? Ist das übertragbar?
In diesem Fall hatte man die EU-Staatsangehörigkeit nicht fünf Jahre lang. Von daher, laut der im anderen Themen verlinkten Urteile, nein. Aber vielleicht entscheidet der EuGH anders.