Das Schweigefristverfahren bedeutet, daß die
ABH innerhalb von drei Wochen und zwei Arbeitstagen ab der Datenübermittlung reagieren muß, wenn sie nicht zustimmen oder sich eine Sachentscheidung vorbehalten will.
Sie kann in der Zeit auch zustimmen - dann geht das natürlich auch schneller mit dem Visum.
Nun ist aber dieses Verfahren gerade dafür gemacht worden, daß die
ABH von Universitätsstädten, die kurz vor Semesterbeginn erfahrungsgemäß nicht wissen, auf welche Seite sie sich legen sollen vor Langerweile
eben nicht über ein bestimmtes Minimum hinaus tätig werden müssen.
Die
AV (Auslandsvertretung) darf das Schweigefristverfahren nur anwenden, wenn alle Voraussetzungen einschließlich der Finanzierung von der
AV als zweifelsfrei erfüllt angesehen werden.
Daß nun die
ABH wegen der Bummelei der Auslandsämter (etwa 20% entsprechender Anfragen) bzw. der Studenten (entsprechend der Rest) doch wieder zu Mehraufwand kommen, kann die
ABH mit gutem Grund zurückweisen.
Dort arbeiten auch nur Menschen, die im Sommer auch mal Urlaub machen wollen. Ein unschönes zeitliches Zusammentreffen, ist aber so.
Allein heute hatte ich dreimal die Frage von Studenten hinsichtlich der "Beschleunigung". Die Unterlagen hatte sie alle schon vor wenigstens einem Monat.
Antwort an alle drei:
Sie waren bis eben in Urlaub?
Da hatten sie offensichtlich die Prioritäten falsch gesetzt - tut mir leid.