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Bearbeitungszeit Studentenvisum, Schweigefristverfahren (Gelesen: 4.511 mal)
seaside
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Beiträge: 2

Köln, Nordrhein-Westfalen, Germany
Köln
Nordrhein-Westfalen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Bearbeitungszeit Studentenvisum, Schweigefristverfahren
26.08.2010 um 14:00:08
 
Liebe Forumteilnehmer,

ich habe eine Frage betreffs der Bearbeitungszeit eines Visums zu Studienzwecken. Ein Freund von mir aus Russland hat vor einigen Tagen in der Deutschen Botschaft ein Studentenvisum beantragt. Er hat bereits die Zulassung zu seinem Studium und auch sonst alle geforderten Unterlagen eingereicht (Finanzierungsnachweis läuft über Sperrkonto). Die Botschaftsmitarbeiter haben ihm gesagt, dass ab Anfang dieser Woche das Schweigefristverfahren läuft, dass also wenn die Ausländerbehörde nicht innerhalb von vier Wochen antwortet, die Botschaft über die Erteilung des Visums entscheidet. Nun meine Frage: Sind diese vier Wochen nun die schnellstmögliche Bearbeitungszeit? Lässt die Ausländerbehörde die Schweigefrist immer verstreichen, wenn sie keine Einwände hat, oder kann es auch sein, dass sie vorher ihre Zustimmung mitteilt und das Visum schneller erteilt wird?
Mein Freund muss halt nächste Woche der Uni mitteilen, ob er den Termin zur Einschreibung einhalten kann oder verschieben muss.

Vielen Dank schon mal für Auskünfte und beste Grüße.
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Petersburger
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Beiträge: 6.387

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bearbeitungszeit Studentenvisum, Schweigefristverfahren
Antwort #1 - 26.08.2010 um 16:04:53
 
Das Schweigefristverfahren bedeutet, daß die ABH innerhalb von drei Wochen und zwei Arbeitstagen ab der Datenübermittlung reagieren muß, wenn sie nicht zustimmen oder sich eine Sachentscheidung vorbehalten will.

Sie kann in der Zeit auch zustimmen - dann geht das natürlich auch schneller mit dem Visum.

Nun ist aber dieses Verfahren gerade dafür gemacht worden, daß die ABH von Universitätsstädten, die kurz vor Semesterbeginn erfahrungsgemäß nicht wissen, auf welche Seite sie sich legen sollen vor Langerweile  22 eben nicht über ein bestimmtes Minimum hinaus tätig werden müssen.

Die AV (Auslandsvertretung) darf das Schweigefristverfahren nur anwenden, wenn alle Voraussetzungen einschließlich der Finanzierung von der AV als zweifelsfrei erfüllt angesehen werden.

Daß nun die ABH wegen der Bummelei der Auslandsämter (etwa 20% entsprechender Anfragen) bzw. der Studenten (entsprechend der Rest) doch wieder zu Mehraufwand kommen, kann die ABH mit gutem Grund zurückweisen.
Dort arbeiten auch nur Menschen, die im Sommer auch mal Urlaub machen wollen. Ein unschönes zeitliches Zusammentreffen, ist aber so.

Allein heute hatte ich dreimal die Frage von Studenten hinsichtlich der "Beschleunigung". Die Unterlagen hatte sie alle schon vor wenigstens einem Monat.

Antwort an alle drei:
Sie waren bis eben in Urlaub?
Da hatten sie offensichtlich die Prioritäten falsch gesetzt - tut mir leid.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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seaside
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Beiträge: 2

Köln, Nordrhein-Westfalen, Germany
Köln
Nordrhein-Westfalen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 26.08.2010 um 17:43:41
 
Vielen Dank für die ausführliche und schnelle Antwort! Mein Freund wird in einer mittelgroßen Stadt studieren, daher könnte es also sein, dass die ABH doch noch vor Ablauf der Schweigefrist positiv antwortet.

Kurze Nachfragen noch: Bevor der Antrag an die ABH geht, werden die Daten erst vom Bundesverwaltungsamt in Köln geprüft oder? Wird der Visumsantrag eigentlich elektronisch von der Botschaft zum BVA und zur ABH übermittelt oder per Post?

Und:
Petersburger schrieb am 26.08.2010 um 16:04:53:
Daß nun die ABH wegen der Bummelei der Auslandsämter (etwa 20% entsprechender Anfragen) bzw. der Studenten (entsprechend der Rest) doch wieder zu Mehraufwand kommen, kann die ABH mit gutem Grund zurückweisen. 


Meinen Sie mit "zurückweisen", dass die ABH wegen zu vieler Aufträge die Schweigefrist unterbricht, um mehr Zeit zu haben, weil sie den Antrag nicht rechtzeitig prüfen kann? Oder meinen Sie einfach, die ABH kann die Schuld an der mindestens vierwöchigen Wartezeit zurückweisen? (Kann mir gut vorstellen, dass in der ABH einer größeren Uni-Stadt das Leben momentan sehr ausfüllend ist...)

Vielen Dank für ihre Mühe!
Beste Grüße
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