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Familienstandbescheinigung aus dem Heimatland (Gelesen: 2.172 mal)
chilli-lava
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i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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03.08.2010 um 18:01:49
 
Hallo zusammen,

für die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis durch das OLG wird eine Familienstandsbescheinigung aus dem Heimatland verlangt.

Was ist, wenn jemand in D geschieden ist, und die Ehe im Heimatland nicht registriert war? Dann steht auf der Ledigkeitsbescheinigung "ledig" aber in D ist der jenige als "geschieden" registriert?

Muß die Vorehe im Heimatland nachregistriert werden oder reicht dies aus?

Danke!


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steini007
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i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 03.08.2010 um 18:19:35
 
chilli-lava schrieb am 03.08.2010 um 18:01:49:
Muß die Vorehe im Heimatland nachregistriert werden oder reicht dies aus?

Es muss die Eheschließung nachregistriert und die Scheidung registriert werden, da sonst auf der Bescheinigung "verheiratet" steht und nicht "geschieden".
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franky_23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 06.08.2010 um 07:21:03
 
kannst aber meist auch über die Auslandsvertretungen in Deutschland erledigen.
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 06.08.2010 um 22:30:23
 
steini007 schrieb am 03.08.2010 um 18:19:35:
Es muss die Eheschließung nachregistriert und die Scheidung registriert werden, da sonst auf der Bescheinigung "verheiratet" steht und nicht "geschieden".


Wenn bei der Beantragung der Bescheinigung nicht nach Vorehen gefragt wird, steht da womöglich "ledig". Das OLG weiß aber vom Geschiedenenstatus und erkennt, daß etwas nicht stimmen kann.

Gruß, ULF
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Mutly
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Beiträge: 1.399

Schweiz, Switzerland
Schweiz
Switzerland

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 07.08.2010 um 15:36:52
 
chilli-lava schrieb am 03.08.2010 um 18:01:49:
Was ist, wenn jemand in D geschieden ist, und die Ehe im Heimatland nicht registriert war? Dann steht auf der Ledigkeitsbescheinigung "ledig" aber in D ist der jenige als "geschieden" registriert?


In beiden Fällen darf die Person heiraten, das ist entscheidend. Und ob eine geschiedene Ehe in einem anderen Land registriert war, hat nichts mit deutschem Recht zu tun.

Nach welchen Paragraphen sollte es anders sein?

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Petersburger
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Beiträge: 6.400

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 07.08.2010 um 16:04:48
 
Vielleicht wäre es hilfreich, wenn der TS uns mit der Info über das Heimatland "versorgt".

In RUS ist es z.B. so, daß unsere feine Unterscheidung ledig/geschieden/verwitwet auf völliges Unverständnis stößt.
Hier gibt es nur verheiratet oder nicht.

Mithin würde eine russische Bescheinigung auch nur den Hinweis enthalten, daß derzeit keine registrierte Ehe bekannt ist. Ob und ggf. wie oft der/die Betroffene bisher verheiratet war, geht aus einer solchen Bescheinigung á priori nicht hervor.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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