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Persönliches Erscheinen beim Visaantrag? (Gelesen: 2.377 mal)
wuffwuff
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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27.07.2010 um 21:01:46
 
Hallo ihr.

Ich bin ganz neu und würde gerne wissen, ob das persönliche Erscheinen des Antragstellers zwingend erforderlich ist? Meine Freundin wohnt ca. 1140KM von der Botschaft entfernt.
Ist dieses Zumutbar?

Gibt es hier die Möglichkeit (Ein Rechtsanspruch?) im Vorweld die Unterlagen durch die Botschaft prüfen zu lassen?

Danke für Eure Mithilfe.


Wuff. ^^ Smiley
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SuperGringooo
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Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 27.07.2010 um 21:36:15
 
wuffwuff schrieb am 27.07.2010 um 21:01:46:
... ob das persönliche Erscheinen des Antragstellers zwingend erforderlich ist? Meine Freundin wohnt ca. 1140KM von der Botschaft entfernt.....


In welchem Land lebt Deine Freundin denn?

Evtl. gibt ja ein Generalkonsulat in der Nähe, bzw. ein Honorarkonsulat das ggf. auch Visaanträge entgegen nehmen kann? Wichtig ist das es für den Wohnsitz Deiner Freundin zuständig ist.

Ob das pers. Erscheinen nötig ist für die Visabeantragung kannst Du der Homepage der entsprechenden dt. Botschaft entnehmen.
Wenn dem so ist, ist es unerheblich ob die Reise dorthin zumutbar ist oder nicht. Es bleibt dem Antragsteller nichts anderes übrig, denn die Botschaft/Konsulate werden schon ihre Gründe haben, warum auf ein pers. erscheinen bestanden wird.

Zwinkernd
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wuffwuff
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i4a rocks!


Beiträge: 13
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 27.07.2010 um 22:12:31
 
Meine Freundin / Verlobte wohnt in Xian / VR China.

Ich habe einmal gelesen das ab 300KM Entfernung von der Botschaft die Möglichkeit eingeräumt werden muss (Europäische Richtlinie) vorerst die Unterlagen zum Visumsgesuch zu prüfen.

Natürlich verweigern das die Botschaften was rechtlich von mir hinterfragt wird.

Ferner habe ich gelesen, dass beim Versagen dieser Möglichkeit Beschwerde vorm Europäischen Gerichtshof gegen das jeweilige Land eingereicht werden kann.

Fall einer etwas genaueres weis bitte posten. Und noch eine Bitte: Keine Vermutungen oder ähnliches. Hier gilt wirkliches Fachwissen. Danke Euch.
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 27.07.2010 um 22:14:41
 
Visakodex
Zitat:
Artikel 10
Allgemeine Regeln für das Einreichen eines Antrags
(1) Unbeschadet der Artikel 13, 42, 43 und 45 haben Antragsteller den Antrag persönlich einzureichen.
(2) Die Konsulate können von dem Erfordernis nach Absatz 1 absehen, wenn der Antragsteller ihnen für seine Integrität und Zuverlässigkeit bekannt ist.


Entfernung spielt hier keine Rolle.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
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