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türkisches Scheidungsurteil/Personenstandsregisterauszug (Gelesen: 2.528 mal)
Themen Beschreibung: rechtskräftiges Scheidungsurteil aus der Türkei
Dania
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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09.07.2010 um 12:04:10
 
Hallo mein Name ist Danja bin 26 Jahre und lebe in Hessen.
Ich habe 2005 in der Türkei geheiratet und bin lt.  Aussage der damals zuständigen Ausländerbehörde in Thüringen im Jahr 2007 in der Türkei geschieden wurden. Man hat mir empfohlen die Deutsch Botschaft in Ankara per E-Mail an zu schreiben  die Internationale Heiratsurkunde zu beantragen da auch in diesem Dokument steht wann die Ehe geschieden wurden ist. Gesagt getan nun habe ich diese International Heiratsurkunde und mir wurde gesagt das diese nicht ausreicht um meinen Status in Deutschland zu ändern ich benötige ein rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Apostille von der Türkei.
Nun weiss ich aber nicht wie ich an dieses Scheidungsurteil kommen soll und ich benötige es so dringend. Kann mir jemand helfen oder einen Rat geben.
Das wäre echt super

Vielen dank jetzt schon mal

Mfg Dani
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sandy33
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 09.07.2010 um 12:18:17
 
Hallo,
geht zum türkischen Konsulat in deiner Nähe, dort kannst Du einen aktuellen Personenstandsregisterauszug holen, dort müsste die Scheidung drinnen stehen, falls nicht kann man Dir da bestimmt weiter helfen.
Du musst aber die Scheidung in der Türkei anerkennen lassen, hast Du das gemacht? Falls nicht muss Du dieses noch machen. Wir haben uns einen Anwalt in der Türkei genommen und er hat alles für uns erledigt, dauert aber leider fast 1 Jahr mit der Anerkennung.
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #2 - 09.07.2010 um 12:34:24
 
Habe verschoben, da es nicht um Fragen des Familiennachzugs geht, sondern Personenstandrechtliches betrifft. Außerdem habe ich mir erlaubt, den Betreff des Themas etwas aussagekräftiger zu formulieren.

Beides erhöht die Chance passgenauere Antworten zu erhalten.

=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Dania
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 09.07.2010 um 12:50:42
 
Hallo

erst mal danke für die schnelle Antwort.
Ja meine Scheidung ist seit dem 08.02.2007 rechtskräftig.
Es geht nur darum das diese auch in Deutschland anerkannt wird und man hat mir auf dem Standesamt in Offenbach am Main ( mein derzeitiger  Wohnort) gesagt ich benötige ein rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Apostille.
Denn die angaben aus dem Nüfus iDaresi das ich geschieden bin reichen nicht aus sagte man man dort.
So und nun weiss ich nicht wie ich an meine Scheidungsurteil komme.
suche schon den ganze Tag im Internet nach Anwälten aber das glück ist nicht auf meiner Seite.
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Stefan-TR
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 12.07.2010 um 01:26:58
 
Dania schrieb am 09.07.2010 um 12:04:10:
Ich habe 2005 in der Türkei geheiratet und bin lt.Aussage der damals zuständigen Ausländerbehörde in Thüringen im Jahr 2007 in der Türkei geschieden wurden. 

Das verstehe ich nicht. Wenn du und dein Ex-Partner sich haben scheiden lassen, dann solltest du dir dessen doch bewusst sein und dich auch ohne Hilfe einer ABH (?!) daran erinnern koennen. Eine Scheidung bedarf ja in der Regel deiner Zustimmung.

Wie lief das denn damals ab? Hast du einen Anwalt bevollmaechtigt? Falls ja, so kann sein Buero dir sicherlich helfen das zustaendige Gericht ausfindig zu machen. Vielleicht kann dir auch das Nufus Dairesi ein Aktenzeichen des Scheidungsurteils aus den Unterlagen raussuchen; aber ob die das dort speichern weiss ich leider nicht mit Sicherheit.
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