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Studiere mit einer Duldung, bin ich KV-pflichtig? (Gelesen: 2.367 mal)
Themen Beschreibung: Studiere mit einer Duldung, bin ich KV-pflichtig?
muse11
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: aserbaidschanisch
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23.06.2010 um 14:09:06
 
Ich studiere seit kurzem im Besitz einer Duldung(§60a Abs.2). Bin bald seit 9 Jahren in BRD.

Tja meine Frage ist, da ich Bafög berechtigt bin und nach langen Mühen es endlich bekomme, muss ich noch dem Bafög-Amt nachweisen nach welcher Gesetzesgrundlage ich versichert bin.

ich habe der Sachbearbeiterin von Sozialbehörde eine Bescheinigung abgeliefert in der steht dass ich nach §4 AsylbLG versichert bin welches die AOK Hamburg für ihre Mitglieder zählt.

Dennoch nach Telefonaten ist die SBearbeiterin nicht ganz zufrieden, denn als Studentin bin ich versicherungspflichtig und muss jetzt zu AOK. Muss von den einen Bescheid/Bescheinigung holen in dem beschrieben werden muss nach welcher Gesetzesgrundlage ich nun versichert bin, da ich jetzt studiere ändert sich das wohl.

Tja würde gern wissen was nun die Sache ist. muss ich denn Angst haben, ich habe nämlich keine Lust wieder vom Amt zu Amt zu laufen wo ich andauernd abgewimmelt werde, wo ich grad mich eh auf die Klausuren vorbereiten muss.

Ich habe die SBearbeiterin gebeten mir folgendes schriftlich zu schicken damit ich mit dem Brief zum AOK gehen kann.

Bin ich nun versicherungspflichtig da ich ja studiere aber eine Duldung besitze? was ist richtig???

Danke für die Antworten!

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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 23.06.2010 um 14:47:10
 
Moin,

muse11 schrieb am 23.06.2010 um 14:09:06:
Dennoch nach Telefonaten ist die SBearbeiterin nicht ganz zufrieden, denn als Studentin bin ich versicherungspflichtig und muss jetzt zu AOK. Muss von den einen Bescheid/Bescheinigung holen in dem beschrieben werden muss nach welcher Gesetzesgrundlage ich nun versichert bin, da ich jetzt studiere ändert sich das wohl.


Hmm. Du schreibst an die AOK: "Bitte bestätigen Sie mir zur Vorlage bei verschiedenen Hamburger Behörden (u.a. für/nach BAFöG) die Grundlage für meinen Krankenversicherungsschutz bei fortdauerndem Duldungsstatus nach Aufnahme meines Studiums."

Gruß, ULF
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muse11
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: aserbaidschanisch
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Antwort #2 - 23.06.2010 um 17:06:33
 
Danke Ulf,

allerdings weiß ich nicht genau an wenn ich mich dort(AOK) wenden muss. habe ja meine Krankenscheine immer bei der Sozialbehörde abgeholt. ich würde ja lieber direnkt hingehen da sowas oft mit hinundher Schreiben endet...

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reinhard
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Antwort #3 - 23.06.2010 um 19:15:56
 
muse11 schrieb am 23.06.2010 um 17:06:33:
Danke Ulf,

allerdings weiß ich nicht genau an wenn ich mich dort(AOK) wenden muss. habe ja meine Krankenscheine immer bei der Sozialbehörde abgeholt. ich würde ja lieber direnkt hingehen da sowas oft mit hinundher Schreiben endet...



Versuch es - aber es könnte sein, dass Du gar nicht versichert bist.

In unserem Bundesland bekommen die Geduldeten AOK-Karten vom Sozialamt, aber sie sind dort nicht versichert, die AOK wickelt nur alles ab und schickt einmal im Jahr dem Sozialamt eine Gesamtrechnung über alle Behandlungskosten. Falls das bei Euch auch so ist, brauchst Du eine Bescheinigung vom Sozialamt.
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muse11
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 23.06.2010 um 21:35:46
 
Hey Reinhard,

unserem Bundesland meinst du Hamburg oder sprichst von einem anderem BL? Ich habe ja schon die Bescheinigung vom Sozialamt, aber das Bafög akzeptiert es nicht da es mit dem Studentenstatus sich ändert.

Ich glaube ich muss rumtelefonieren. Nachher werd ich sonst wieder von da nach da und von dort nach dort geschickt...Griesgrämig((
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reinhard
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Antwort #5 - 23.06.2010 um 22:13:25
 
muse11 schrieb am 23.06.2010 um 21:35:46:
Hey Reinhard,

unserem Bundesland meinst du Hamburg oder sprichst von einem anderem BL? Ich habe ja schon die Bescheinigung vom Sozialamt, aber das Bafög akzeptiert es nicht da es mit dem Studentenstatus sich ändert.

Ich glaube ich muss rumtelefonieren. Nachher werd ich sonst wieder von da nach da und von dort nach dort geschickt...Griesgrämig((


Nein, ich weiß das aus Schleswig-Holstein.

Ich weiß auch, dass es für andere hier sehr schwer war, sich einschreiben zu lassen. Du solltest unbedingt parallel klären, warum Du "nur" eine Duldung hast und ob Du daran was in Richtung AE nach § 25,5 oder 23a oder 103a ändern könntest.

Bei "Staatsangehörigkeit aserbaidschanisch" käme es eben darauf an, ob Du wirklich diese Staatsangehörigkeit hast (nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz von 1998) oder ob die Ausländerbehörde diese Staatsangehörigkeit annimmt.
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muse11
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: aserbaidschanisch
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Antwort #6 - 24.06.2010 um 11:41:43
 
Ich habe nur eine Duldung weil ich d Gesetz nicht nachgegangen bin. Sie wollten irg-welche Papiere von mir haben,ich hab den nix vorgelegt. Alles was ich angegeben habe, wurde einfach stumpf abgenommen und da sie mir ja nicht glauben das ich das bin(name, vorname, geb.datum), können sie mir keine AE erteilen.

In HH geht nach dem Deskriminierungsgesetz, Jede/r hat Recht auf Bildung, das Personen mit einer Duldung auch studieren dürfen, das wissen zwar nicht viele aber das interessiert ja die HOchschulen bzw. Unis nicht was du für ein Status hier hast. Das ist fair! Smiley Ich bekomme sogar Bafög das ist super, es war so mühsam aber hat geklappt, man muss wirklich immer nur kämpfen und zeigen das mach trotz einer Duldung noch paar Rechte haben und von den auch Gebrauch machen!

Wegen AE, tja, ich glaube nicht das sie mir nur auf Grund des Studiums eine AE erteilen, das tun sie ja wenn jmd. nach BRD kommt mit dem Ziel zu studieren und eine AE für den Zeitraum des Studiums bekommt. Ich bin ja hier seit bald 9 jahren, habe hier abi und ausbildung gemacht, jetzt erst Uni.






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