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Voramensänderung rückgängig machen (Gelesen: 21.911 mal)
Petersburger
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Antwort #15 - 09.06.2010 um 17:44:09
 
erne schrieb am 09.06.2010 um 17:26:54:
Den Grenzer beim Ausreisen interessiert nur, dass man ausreisen darf, da kann man den marokkanischen Pass zeigen.

Spaß.

Da auch Marokkanern bekannt ist, daß die Beförderungsunternehmen die zurückbefördern müssen, die nicht einreisen durften, prüfen die sehr wohl das Vorhandensein eines entsprechenden Dokumentes. Und wenn ihnen dann nicht klar ist, daß der marokkanische Paß und der deutsche denselben Inhaber haben ...  vielleicht wollen sie das auch einfach nicht wahrhaben ... oder wollen "überzeugt" werden?

Allein schon das Theater, das Deutsche mit russischer Aufenthaltserlaubnis (das ist ein Stempel im Paß) haben. Das steht bei einigen Airlines immer noch nicht in der Liste der gültigen Einreisedokumente, weshalb einige Bekannte regelmäßig eine Stunde früher zum Flughafen fahren als sie das sonst tun. Man braucht ja Zeit, bis das geklärt ist.
Und dabei gibt es das schon seit 2003 in dieser Form.
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Antwort #16 - 09.06.2010 um 19:31:03
 
Kann ich die hinkende Namesführung nicht nach dem § 49 hinkende Namensführung wieder rückgängig machen?
Obwohl ich die vor einer Woche (unwissentlich) verursacht habe??
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zarasamira
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Antwort #17 - 09.06.2010 um 20:16:40
 
Gibt es eine Möglichkeit diese hinkende Namensführung rückgängig zu machen, ohne auf die deutsche Staatsbürgerschaft zu verzichten.

Ich habe keine Lust im Gefängnis in Marokko zu landen weil mein marokkanischer Ausweis nicht mit meinem deutschen Führerschein überein passt.
Oder, dass ich nicht ausreisen kann...
Das geht so schnell...ohne wenn und aber und schon gar nicht wenn man als Frau alleine unterwegs ist.

Deswegen denke ich darüber nach wenn es keinen anderen Ausweg gibt nur den Weg darüber auf die deutsche Staatsbürgerschaft zu verzichten.

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Antwort #18 - 10.06.2010 um 19:11:11
 
zarasamira schrieb am 09.06.2010 um 20:16:40:
Gibt es eine Möglichkeit diese hinkende Namensführung rückgängig zu machen, ohne auf die deutsche Staatsbürgerschaft zu verzichten. [quote]

Ich glaube nicht!

[quote]Ich habe keine Lust im Gefängnis in Marokko zu landen weil mein marokkanischer Ausweis nicht mit meinem deutschen Führerschein überein passt.

Deshalb landest Du nicht im Gefängnis - da kann dann eher deine Fahrweise zu beitragen (unabhängig vom Namen).

Zitat:
Oder, dass ich nicht ausreisen kann...


Du kannst ausreisen.

Änderung:
Das geht so schnell...ohne wenn und aber und schon gar nicht wenn man als Frau alleine unterwegs ist.

Besonders Frauen passiert das nicht.

Zitat:
Deswegen denke ich darüber nach wenn es keinen anderen Ausweg gibt nur den Weg darüber auf die deutsche Staatsbürgerschaft zu verzichten.


Wenn Du so darüber denkst, musst Du wohl auf die deutsche Staatsangehörigkeit verzichten. Ich halte Deine Gedanken darüber für falsch und den Verzicht für unnötig. Aber des Menschen Willen ...

Das war jetzt mein letzter Beitrag zu deinem Thema - Du scheinst die Antworten nämlich nicht zu lesen.
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Antwort #19 - 10.06.2010 um 19:50:46
 
Als Nachricht bekam ich heute
zarasamira schrieb am 10.06.2010 um 10:19:18:
Gutenmorgen,

sorry wenn ich sie anschreibe, aber wissen sie vielleicht wie ich mein Problem lösen kann??

Zunächst mal ist es kein guter Stil, einen einzelnen anzuschreiben, weil man glaubt, öffentlich nicht weiterzukommen.

Ich habe mit Personenstandsrecht so wenig zu tun, daß ich da auch nicht weiterhelfen kann.

Und ganz ehrlich: Die geschilderten Probleme im marokkanischen Konsulat scheinen mir (ich muß ja nicht recht haben) übertrieben.
Wenn Marokko die doppelte Staatsangehörigkeit hinnimmt, kann eine deutsche Namenserklärung kein Grund sein für
zarasamira schrieb am 08.06.2010 um 15:16:17:
... Probleme ... die soweit reichen würden dass ich nichts eintragen wird.

Man darf nicht alles glauben, was Dritte so über Konsulate erzählen.

Probleme beim Abflug aus Marokko löst man durch vorbereitete Dokumente und frühzeitiges Erscheinen.
Wer Angst vor Verkehrspolizisten hat, sollte vielleicht in Erwägung ziehen, nicht selbst zu fahren.

Jetzt mit der deutschen Staatsangehörigkeit zu spielen scheint mir eher unangemessen.
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Antwort #20 - 11.06.2010 um 12:36:44
 
Erst Mal Sorry an Herr Petersburger kommt nie wieder vor versprochen!!!
Und zu meinem Fall,
ich bin zum Standesamt und wollte eine Änderung meines Vornamens.
Der Standesbeamte hat nicht mich nicht informiert. Ich meine es gab gar kein Gespräch. Er hatte es eilig. Und darin liegt der Fehler.
Später, als ich wieder dort war meinte der Standesbeamte zu mir, dass wenn er gewusst hätte das ich Doppelstaater bin, dann hätte er mich nach Hause geschickt um mich mit dem Konsulat in Verbindung zu setzen.
Ich meine man geht auch nicht zum Arzt und lässt sich operieren und der Arzt macht das ohne ein Aufklärungs- Informationsgespräch!!!
Ich habe dieses Problem unwissend verursacht- weil Herr Standesbeamte mich nicht aufgeklärt hat bzw. kein Gespräch geführt hat.
Ich meine die werden doch dafür ausgebildet, um OttoNormalBürger über die Risiken aufzuklären.
Ich habe mich sowieso gefragt, warum es kein Gespräch gab zwischen uns.
Dadurch habe ich unwissend eine hinkende Namensführung verursacht!
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Antwort #21 - 11.06.2010 um 13:22:56
 
Ich bin ja so was von inkonsequent ...

zarasamira schrieb am 11.06.2010 um 12:36:44:
Dadurch habe ich unwissend eine hinkende Namensführung verursacht! 


Das ist nicht schlimm und deshalb passiert dir auch nichts.

Wenn Du meinst, die freiwillig von dir abgegebene Erklärung sei fehlerhaft, weil Du nicht über die Folgen aufgeklärt wurdest, widerrufe die Erklärung schriftlich und verlange, dass die Erklärung unwirksam ist. Dann könnte eine gerichtliche Prüfung erfolgen.

Wenn Du die Erklärung nicht widerrufen kannst oder willst, kannst Du immer noch die deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben. Dazu musst du einfach bei der Behörde vorsprechen, die dich vor kurzem eingebürgert hat.

Wobei mir der Gedanke durch den Kopf ging, dass die Namenserklärung bei einer erneuten Einbürgerung noch wirksam sein könnte ... vorher also unbedingt mit einem Anwalt Beratung sprechen und das mit der Staatsangehörigkeitsbehörde und dem Standesamt abklären.
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Antwort #22 - 11.06.2010 um 18:39:50
 
Wem gebe ich die Erklärung ab? Beim Standesamt?
Wenn ich die deutsche Staatsbürgerschaft abgebe, dann werde ich die auch nicht wieder annehmen!!!!!!!
Auf gar keinen Fall, nach dem ganzen Stress!
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Antwort #23 - 11.06.2010 um 20:27:35
 
zarasamira schrieb am 11.06.2010 um 18:39:50:
Wem gebe ich die Erklärung ab? Beim Standesamt?
Wenn ich die deutsche Staatsbürgerschaft abgebe, dann werde ich die auch nicht wieder annehmen!!!!!!!
Auf gar keinen Fall, nach dem ganzen Stress!


Den Stress machst Du Dir ja selbst. Hinkende Namensführung haben doch eine Menge Marokkanerinnen – haben andere denn Probleme dadurch?

Du hast nun mal als Deutsche deinen Namen geändert und hast jetzt zwei Staatsangehörigkeiten und zwei Namen, das ist in der ganzen Welt doch ziemlich normal, oder?
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Petersburger
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Antwort #24 - 11.06.2010 um 21:53:10
 
zarasamira schrieb am 11.06.2010 um 12:36:44:
Der Standesbeamte hat nicht mich nicht informiert. Ich meine es gab gar kein Gespräch. Er hatte es eilig. Und darin liegt der Fehler. 

Große Bitte:
Bevor Du diesen Gesichtspunkt vertiefst wäre eine Info schön, ob DU dem Standesbeamten alle Informationen gegeben hast.

Ich möchte eher vermuten, daß Du relativ unüberlegt gehandelt hast, weil die Informationen der letzten Woche ("Letzte Woche war ich beim Standesamt...") wohl nicht soooo furchtbar schwer zu bekommen waren.

Und Du bist nicht
zarasamira schrieb am 11.06.2010 um 12:36:44:
OttoNormalBürger

mit Deinen zwei Staatsangehörigkeiten.

zarasamira schrieb am 08.06.2010 um 15:16:17:
kurz vor 12 Uhr 

... gehe ich nicht mehr in ein Büro um eine Amsthandlung von der Tragweite einer Namensänderung anzustoßen und auch noch vor dem Mittagessen abzuschließen.

Du hast es möglicherweise gemerkt, daß ich Deine Befürchtungen verstehe:
Ja, es kann nun zu Situationen kommen, in denen Du in Zeitdruck kommst - über andere denkbaren Varianten von Unannehmlichkeiten wollen wir lieber nicht philosphieren.


Aber ich bleibe dabei: Den eigentlichen "Fehler" hast Du gemacht, wirf das bitte nicht zum wiederholten Male der Standesbeamtin vor.
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Antwort #25 - 11.06.2010 um 22:38:33
 
zarasamira, glaube es oder nicht:
völlig unabhängig von Deiner Frage bin ich gestern in mit der Nase auf die
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndVwV) gestoßen worden.
Schau dort mal in die Ziffer 49.

Lies bitte genau: Das ist eine Kann-Bestimmung. Dem Antrag muß nicht entsprochen werden.

Vielleicht läßt sich ja Deine Standesbeamtin auf liebe Bitten ein - Du hättest wohl nicht sehr überlegt gehandelt, hättest auch nicht alle Informationen gegeben und überhaupt sei das ein ganz schlechter Zeitpunkt gewesen so kurz vor dem Mittagessen - durch eine neue Namenserklärung die hinkende Namensführung zu beseitigen.

So ein Hin und Her spricht nicht für den Antragsteller, aber : Wenn's hilft ...

Die ganzen bisher angeklungenen Varianten von Fehlerdiskussion, unterlassener Beratung, gerichtlicher Überprüfung und so scheinen mir als personenstandsrechtlichem Laien nicht so erfolgversprechend wie ein vernünftiges Gespräch.

Probier' es einfach mal.
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Antwort #26 - 12.06.2010 um 07:55:58
 
Hallo Petersburger,

dein Link funktioniert leider nicht.

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Antwort #27 - 12.06.2010 um 13:29:08
 
Bei mir schon. Habe ich gerade kontrolliert.

Ich hoffe, das liegt nicht daran, daß ich von einer russischen IP aus aufrufe ...   Zwinkernd
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Antwort #28 - 12.06.2010 um 14:06:19
 
Der link ist o.k.

Zur Sicherheit hier mal der Text von Ziff. 49

Zitat:
49.

Fubrt ein Deutscher der auch eine auslandische Staatsangehörigkeit besitzt, nach dem Recht des ausländischen Staates, dessen Staatsangehöriger er auch ist, einen anderen Familiennamen als den, den er nach dem Recht im Geltungsbereich des Gesetzes zu führen verpflichtet ist, so kann die hinkende Namensführung dadurch beseitigt werden daß der im Geltungsbereich des Gesetzes zu führende Familienname in den Familiennamen geänden wird, der nach dem Recht des anderen Staates zu führen ist. Soll dagegen der andere Familienname aufgegeben werden, so ist der Betroffene an die Behörden des Staates zu verweisen, dessen Staatsangehörigkeit er auch besitzt.
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Antwort #29 - 12.06.2010 um 15:38:47
 
Hm, jetzt  geht's bei mir auch...vielleicht war der Server der Seite heute morgen down.

Aber würde in dem Fall hier nicht theoretisch auch eine öffentlich-rechtliche Namensänderung möglich sein?
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