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Voramensänderung rückgängig machen (Gelesen: 21.914 mal)
zarasamira
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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08.06.2010 um 13:07:31
 
Hallo, bin neu hier...ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen.
Folgendes Problem:
Letzte Woche war ich beim Standesamt und habe meinen Vornamen nach deutschem Recht umgeändert.
Ein paar Tage später habe ich erfahren, dass ich das nicht machen durfte, da ich nach marokkanischen  Recht es gar nicht ändern durfte, da es im marokkanischen Recht es sowas nicht gibt.
Ich besitze die doppelte Staatsangehörigkeit. Nun, habe ich mir unwissend (die Standesbeamtin hat mich darüber nicht informiert) einen Vornamen der im marokkanischen Konsulat nicht anerkannt wird und auch  nicht in meinem Land bekomen.
Es gab kein Informations oder Aufklärungsgespräch. Gar nichts es war so leicht. Nach zwei Minuten hatte ich den anderen Vornamen und bin rausgegangen.
Nun weiss ich dass ich damit Probleme habe bei der Einreise  usw. da man immer den marokkanischen Ausweis vorzeigen muss. Nach marokkanischem Recht ist es so dass weder der Vor noch der Nachname veränderbar ist.
Das führt zu  heftigen Problemen u.a.bei der Einreise, Heirat usw. da ich den marokkanischen Ausweis immer vorzeigen muss. Und auch im marokkanischen Konsulat.Ich war heute bei der Standesbeamtin und sie meinte ich kann das nicht rückgängig machen. Sie hat auch zugegeben, dass sie mich nicht darüber informiert hat, dass ich mich im marokkanischen Konsulat erkundigen musste.
Ich kan es nur per Gerichtsbeschluss rückgängig machen. Ich denke darüber nach auf die deutsche Staatsbürgerschaft zu verzichten.
Wie kann ich vorgehen??
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Richter
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Antwort #1 - 08.06.2010 um 14:34:27
 
Um dich zu beruhigen:
Durch die Erklärung beim Standesamt wurde lediglich dein deutscher Name geändert, nicht dein marokkanischer Name!

Wenn Marokko die in Deutschland durchgeführte Namensänderung nicht anerkennt, behälst du in Marokko deinen bisherigen Namen. Der marokkanische Pass wird dann auch nicht geändert.

Das Ganze nennt man auch "hinkende Namensführung".

Das kann natürlich zukünftig etwas nervig werden, wenn in Marokko deutsche Urkunden vorgelegt werden oder andersherum und die unterschiedliche Namensführung immer erklärt werden muss. Allerdings müsstest du von der abgegebenen Namenserklärung eine Bescheinigung haben, die du dann (übersetzt) immer griffbereit haben solltest.

zarasamira schrieb am 08.06.2010 um 13:07:31:
Ich war heute bei der Standesbeamtin und sie meinte ich kann das nicht rückgängig machen. Sie hat auch zugegeben, dass sie mich nicht darüber informiert hat, dass ich mich im marokkanischen Konsulat erkundigen musste. Ich kan es nur per Gerichtsbeschluss rückgängig machen.

Denkbar wäre hier ein Wiedergutmachungs- bzw. Folgenbeseitigungsanspruch, aufgrund einer Amtspflichtverletzung (umfassende Aufklärung) der Standesbeamtin.

Gruß,
Richter
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Antwort #2 - 08.06.2010 um 14:44:19
 
also heisst es dass ich eine Chance habe das ganze wieder rückgängig zu machen.
Nach marokkanischen Recht darf man gar nicht weder Vor- noch Nachname ändern lassen, noch nicht Mal nach einer Heirat und davon wusste ich nicht Bescheid.
Ich würde das gerne umändern und werde morgen vormittag zum Familiengericht gehen.
Es gab überhaupt kein Aufklärungsgespräch und dadurch hätte ich die Probleme vermeiden können.
Kann ich die hinkende Namensführung rückgängig machen.
Ich denke darüber nach meine deutsche Staatsbürgerschaft aufzugeben, um wieder meinen Vornamen tragen zu können und so keine weiteren Probleme zu bekommen!!!

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« Zuletzt geändert: 08.06.2010 um 14:58:43 von zarasamira »  
 
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Antwort #3 - 08.06.2010 um 15:02:31
 
zarasamira schrieb am 08.06.2010 um 14:44:19:
also heisst es dass ich eine Chance habe das ganze wieder rückgängig zu machen. 

Wenn das Gericht eine Amtspflichtverletzung der Standesbeamtin bejaht, schon.

zarasamira schrieb am 08.06.2010 um 14:44:19:
In Marokko darf man gar nicht weder Vor- noch Nachname ändern lassen, 

In Deutschland aber unter gweissen Bedingungen schon!
Um das noch mal deutlich zu machen: Die Namenserklärung (sicher Art. 47 EGBGB) im Standesamt war rechtlich zulässig. Du machst lediglich geltend, dass du nicht vollständig informiert wurdest, welche Auswirkungen die Erklärung für den marokkanischen Rechtsbereich hat.

zarasamira schrieb am 08.06.2010 um 14:44:19:
Ich denke darüber nach meine deutsche Staatsbürgerschaft aufzugeben deswegen. 

Das halte ich persönlich für übertrieben. Man ließt speziell hier im Forum immer wieder von Leuten, die mit einer hinkenden Namensführung leben. Sicher muss man auf Nachfragen von Behörden gefasst sein, allerdings kann man sich darauf eigentlich gut vorbereiten (Namensbescheinigung).

Gruß,
Richter
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Antwort #4 - 08.06.2010 um 15:16:17
 
Hallo Herr Richter,

also, wenn ich auf die deutsche Staatsbürgerschaft verzichte kann ich meinen Namen wiederführen und habe keine weiteren Probleme.
Wenn ich nur marokkanischer Staatsbürger bin dann brauche ich den deutschen Vornamen nicht zu führen, und alle Eintragungen wären nichtig (Geburtsurkunde).
Da ich als marokkanischer Staatsangehöriger nicht das Recht besitze meinen Vornamen zu verändern.
Als marokkanischer Staatsbürger habe ich nicht das Recht auf den deutschen Vornamen.
Das Problem hierbei ist das sämtliche Geburten Heiratsbeurkudungen usw im marokkanischen Konsulat angegeben müssen. Genau dann würde es zu Probleme kommen die soweit reichen würden dass ich nichts eintragen wird.
Es gab überhaupt keine Fragen keine Informationen nichts.
Ich habe der Standesbeamtin heute gesagt, dass die Vornamensänderung nicht gemacht werden durfte und sie mich auch nicht aufgeklärt hat.
Sie meinte, dass ich ihr nicht gesagt habe dass ich Mehrstaater bin. Aber ich wusste doch gar nichts darüber, das es wichtig ist.
Irgendwie hatte es die Dame sehr eilig kurz vor 12 Uhr sogar das Merkblatt sollte ich überfliegen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 08.06.2010 um 23:02:31
 
Ich denke mal, dass ich zum Gericht gehe...
Kann mir da jemand helfe wie ich rangehen soll?
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Antwort #6 - 09.06.2010 um 10:01:50
 
zarasamira schrieb am 08.06.2010 um 15:16:17:
Sie meinte, dass ich ihr nicht gesagt habe dass ich Mehrstaater bin. Aber ich wusste doch gar nichts darüber, das es wichtig ist.


Entschuldige, aber erwartetst du das eine Standesbeamtin alle Staatsangehörigkeitsrechte weltweit kennt.
Du hast deinen Namen geändert, also bist auch du für die Informationen zuständig.
Das du bei Gericht eine Change hast sehe ich nicht wirklich.
Scheinbar hast du den Sinn einer Staatsbürgerschaft nicht begriffen, wenn du als Deutscher deinen Namen änderst hat Maroc damit nichts zu tun. Wenn du als Maroc Bürger deinen Namen ändern willt hast du auf einem Deutschen Standesamt nichts zu suchen.
In D gilt für dich als Deutscher Deutsches Recht und danach hat die Standesbeamtin richtig gehandelt
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zarasamira
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Antwort #7 - 09.06.2010 um 11:34:29
 
Dann bleibt mir wohl nichts anderes übrig als auf die deutsche Staatsbürgerschaft zu verzichten.
Als marokkanischer Bürger gilt das marokkanisch islamische Namensrecht, demnach darf kein marokkanischer Bürger seinen Vornamen ändern, noch nicht mal nach einer Heirat darf die Frau den Namen ihres Mannes annehmen.
Das Problem  dabei ist,  dass diese Vornamensänderung, die ich aus fehlenden Informationen gemacht habe in Marokko und im Konsulat nicht anerkannt wird. D.h. ich kann meinen marokkanischen Ausweis nicht verlängern und meine Kinder im Stammbuch später nicht eintragen usw.
Mich gibt es dann einfach nicht im marokkanischen Konnsulat und bei der Einreise wird es Schwierigkeiten mit den Behörden kommen. Auch bei der Heirat, die im marokkanischen Konsulat auch eingetragen muss.
Also, wenn ich auf die deutsche Staatsbürgerschaft verzichte dann darf ich auch nicht den deutschen Vornamen weiterführen, da das Namensrecht des Herkunftsland gilt.
Oh je.....was habe ich da nur angerichtet!!! weinend weinend weinend weinend
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Antwort #8 - 09.06.2010 um 11:45:59
 
Du bist nicht die erste Marokkanerin, die nach einer Einbürgerung eine Namensänderung durchführen lies. Bei den mir bekannten Personen, wurde die Namensänderung in Marokko auch nicht anerkannt.

Mit der Folge, dass diese Menschen in Marokko und in Deutschland verschiedene Namen führen. In den marokkanischen Urkunden stand der marokkanisch Name und in den deutschen Papieren eben der deutsche Name. Trotzdem haben die Personen weiterhin einen gültigen marokkanischen Pass und keine Probleme bei der Eintragung von Kindern oder ähnliches.

Deshalb verstehe ich deine dramatischen Schilderungen und Befürchtungen nicht.  Cool
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zarasamira
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 09.06.2010 um 12:21:28
 
Angenommen ich lege die deutsche Staatsbürgerschaft, kann so den marokkanischen Vornamen tragen.
Es gilt doch Namensrecht nach Herkunftsland, oder??
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Antwort #10 - 09.06.2010 um 13:01:39
 
Bin ich alleine mit dem Gefühl, das die Themenstarterin die Antworten auf ihre Frage nicht verstehen kann oder gar will?

Trotzdem nochmal:
Du hast 2 Staatsangehörigkeiten, die marokkanische Staatsangehörigkeit und die deutsche Staatsangehörigkeit.
Deshalb unterliegst du auch 2 Namensrechten, dem marokkanischen Namensrecht und dem deutschen Namensrecht.
Deshalb führst du 2 Namen, einen Namen nach marokkanischem Recht und einen Namen nach deutschem Recht.
Die Änderung eines dieser Namen führt nicht automatisch zur Änderung des anderen Namens.
Wenn du in Marokko "A" heißt, bekommst du dort einen Pass auf den Namen "A". Wenn du in Deutschland "B" heißt, bekommst du in deutschland einen Pass auf den Namen "B".

Gruß,
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Antwort #11 - 09.06.2010 um 13:13:31
 
Die Befürchtung wird diese sein:

Wenn Sie aus Marokko nach Deutschland ausreisen möchte, muß sie ja nachweisen, nach Deutschland einreisen zu können.
Steht jetzt im deutschen Paß ein anderer Name als im marokkanischen und der marokkanische Grenzer stellt sich bockig, fliegt der Flieger ohne sie.

Ein Standardproblem für alle, die mit unterschiedlichen Namen aus unterschiedlichen Rechtsbereichen umherreisen. Glücklicherweise sind das nicht so sehr viele.

Die übersetzte Namenserklärung muß ja auch nicht von jedem ausländischen Beamten "anerkannt" werden. Und wenn man unter Zeitdruck ist wie am Flughafen ...
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Antwort #12 - 09.06.2010 um 14:31:19
 
Es gibt viele Deutsch/Marokkaner, die eine hinkende Namensführung haben. Von Problemen habe ich bisher nichts mitbekommen (was natürlich nichts heißen muss...).

Allerdings glaube ich auch, dass zarasamiras Probleme nicht die hinkende Namensführung ist.

zarasamira, es wird bestimmt keine Probleme mit der Namensführung geben. Zur Zeit hast Du in Deutschland einen Namen und in Marokko einen anderen Namen. Wenn Du die deutsche Staatsangehörigkeit wieder aufgibst, führst Du nur noch den marokkanischen Namen. Der ist noch der alte, so wie er auf deiner marokkanischen Geburtsurkunde oder in deinem marokkanischem Pass steht.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 09.06.2010 um 15:35:01
 
Ja endlich versteht ihr mich.
Ich wurde vom Standesamten nicht darauf hingeweisen und habe mich auch nicht vorher darüber informiert.
Ist ziemlich dumm gewesen. Bin einfach reingegangen und habe es gemacht.
Ich habe das sozusagen meiner türkischen Freundin nachgemacht die nur die deutsche Staatsbürgerschaft hat und so keine Probleme entstehen.
Im Konsulat werden schon die Probleme anfangen, wenn ich eine Meldebescheinigung dazulegen muss. Da gibt es kein entgegenkommen.
Also wäre das meine einzige Chance. Ich bin seit Tagen am grübeln wie ich es rückgängig machen kann.
Nach deutschem Recht habe ich Vorname "A" sobald ich kein deutscher Bürger mehr gilt der marokkanische Vorname. 
So muss ich den Namen den ich als deutscher Bürger angenommen habe ablegen und gehe nach dem marokkansichen Namensrecht.
Oh je, wenn ich das nur vorher gewusst hätte.
Ich habe mich mit dem Thema gar nicht vorher befasst.
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Antwort #14 - 09.06.2010 um 17:26:54
 
Petersburger schrieb am 09.06.2010 um 13:13:31:
Die Befürchtung wird diese sein:

Wenn Sie aus Marokko nach Deutschland ausreisen möchte, muß sie ja nachweisen, nach Deutschland einreisen zu können.
Steht jetzt im deutschen Paß ein anderer Name als im marokkanischen und der marokkanische Grenzer stellt sich bockig, fliegt der Flieger ohne sie.

Glaube ich kaum. IMHO ist das so:
Den Grenzer beim Ausreisen interessiert nur, dass man ausreisen darf, da kann man den marokkanischen Pass zeigen.
Beim Einreisen interessiert den Grenzer nicht, ob man ausreisen durfte, sondern ob man einreisen darf, da kann man in D den dt. Pass zeigen.
Die Fluggesellschaft wird es aber vor dem Flug interessieren, ob man einreisen darf ... da dürfte auch wieder der dt. Reisepass funktionieren.
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