Hallo Bayraqiano,
ich versuche es mal. Wenn ich daneben liege, möge mich jemand bitte korrigieren/ergänzen.
Zitat:... wollten wir endlich mal einen einheitlichen Namen (unseren Familiennamen) annehmen und die anderen Namensteile ablegen, ...
Im Irak gibt es keine mit der deutschen Namensstruktur vergleichbare Namensführung, sondern, wie du beschrieben hast, Namensketten.
Nach der Einbürgerung steht es euch daher frei, eine Erklärung nach Art. 47 EGBGB abzugeben und aus den Namensbestandteilen Vor- und Familiennamen zu wählen. Das von dir gewünschte Ablegen von Namensteilen funktioniert m.E. nicht. Ihr könnt lediglich wählen, welcher Namensbestandteil Vorname(n) und welcher Familienname werden soll. Evtl. könnt ihr aber mit dem Standesbeamten auch darüber reden...
Durch die Angleichungserklärung könnten dein Vater, deine Schwester und du schon mal einen gemeinsamen Familiennamen erreichen.
Um diesen Namen auch für deine Mutter zu bekommen, kann eine Ehenamenserklärung nach § 1355 BGB abgegeben werden. Falls deine Mutter noch nicht eingebürgert wurde, muss vorher eine Rechtswahl nach Art. 10 Abs. 2 EGBGB vorgenommen werden.
Mit den ganzen Erklärungen seid ihr beim Standesamt des Wohnsitzes richtig. Dort werdet ihr sicher auch noch mal umfassend informiert.
Noch etwas dazu:
Zitat:Dies hat dazu geführt, dass nur meine Schwester und ich die selben Namesteile tragen
Ihr tragt die Namen, die ihr nach eurem (früheren) Heimatrecht erworden habt. Eine unrichtige Darstellung der Namen im Asylantrag führt nicht zu einer Änderung des Namens! Die aktuelle Namensführung ist dem Standesamt durch Vorlage geeigneter Unterlagen (Geburtsurkunde, Reisepass) nachzuweisen.
Gruß,
Richter