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Namen vereinheitlichen (Gelesen: 2.943 mal)
Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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07.06.2010 um 10:51:39
 
Hallo an alle ,

Aufgrund der Einbürgerung meines Vaters und meiner Schwester sind wir erneut auf das Thema "Namen" zurückgekommen. Wir kommen aus dem Irak, dort wird wie auch in anderen arabischen Staaten das Namesrecht etwas anders geregelt als hier in Deutschland. Der Name setzt sich dort aus dem Vornamen + Name des Vaters und Großvaters und schließlich dem Familiennamen zusammen, letzeres wird  vom Vater an die Kinder weitergegeben.

Nun, als wir hier ein Asylantrag gestellt haben, wurden lediglich die ersten Teile unserer Namen verwendet (also Vorname und Name des Vaters und Großvaters), obwohl auch der Familienname in unseren Ausweisen eingetragen war. Meine Eltern wussten damals noch nicht viel über das Namensrecht hier und haben es auch nicht korrigieren lassen.

Dies hat dazu geführt, dass nur meine Schwester und ich die selben Namesteile tragen (den Namen unseres Vaters und Großvaters), während mein Vater neben seinen Names auch den seines Vaters und Großvaters trägt. Meine Mutter hat einen komplett anderen Namen als wir. Das ganze hat bislang für ein bisschen Verwirrung gesorgt aber wir unsere Situation immer wieder erklärt.

Da mein Vater und meine Schwester nun auch deutsche Staatsbürger werden, wollten wir endlich mal einen einheitlichen Namen (unseren Familiennamen) annehmen und die anderen Namensteile ablegen, um in der Zukunft keine Probleme wegen der Namensungleichheit zu bekommen. Meine Mutter ist aktuell im Einbürgerungsverfahren und wollen nun abwarten, bis sie auch die Staatsbürgerschaft besitzt um das ganze in Angriff zu nehmen. Dazu wollte ich mal ein paar Fragen stellen:

1. Wäre das, was wir vorhaben, überhaupt durchführbar?

2. Könnte meine Mutter auch den Familiennamen meines Vaters annehmen, wenn beide dt. Staatsbürger sind?
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Richter
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Schleswig-Holstein, Schleswig-Holstein, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 08.06.2010 um 07:55:13
 
Hallo Bayraqiano,

ich versuche es mal. Wenn ich daneben liege, möge mich jemand bitte korrigieren/ergänzen.

Zitat:
... wollten wir endlich mal einen einheitlichen Namen (unseren Familiennamen) annehmen und die anderen Namensteile ablegen, ...


Im Irak gibt es keine mit der deutschen Namensstruktur vergleichbare Namensführung, sondern, wie du beschrieben hast, Namensketten.

Nach der Einbürgerung steht es euch daher frei, eine Erklärung nach Art. 47 EGBGB abzugeben und aus den Namensbestandteilen Vor- und Familiennamen zu wählen. Das von dir gewünschte Ablegen von Namensteilen funktioniert m.E. nicht. Ihr könnt lediglich wählen, welcher Namensbestandteil Vorname(n) und welcher Familienname werden soll. Evtl. könnt ihr aber mit dem Standesbeamten auch darüber reden...

Durch die Angleichungserklärung könnten dein Vater, deine Schwester und du schon mal einen gemeinsamen Familiennamen erreichen.

Um diesen Namen auch für deine Mutter zu bekommen, kann eine Ehenamenserklärung nach § 1355 BGB abgegeben werden. Falls deine Mutter noch nicht eingebürgert wurde, muss vorher eine Rechtswahl nach Art. 10 Abs. 2 EGBGB vorgenommen werden.

Mit den ganzen Erklärungen seid ihr beim Standesamt des Wohnsitzes richtig. Dort werdet ihr sicher auch noch mal umfassend informiert.

Noch etwas dazu:
Zitat:
Dies hat dazu geführt, dass nur meine Schwester und ich die selben Namesteile tragen 

Ihr tragt die Namen, die ihr nach eurem (früheren) Heimatrecht erworden habt. Eine unrichtige Darstellung der Namen im Asylantrag führt nicht zu einer Änderung des Namens! Die aktuelle Namensführung ist dem Standesamt durch Vorlage geeigneter Unterlagen (Geburtsurkunde, Reisepass) nachzuweisen.

Gruß,
Richter
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"Zuweilen bedeutet eine gewährte Antwort, daß einem der Gegenstand der Frage genommen wird“, Douglas Adams
 
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Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 08.06.2010 um 09:53:17
 
Vielen Dank für die Antwort, Richter.

Ich werde mal nochmal beim Standesamt nachfragen und mich auch mit der irakischen Botschaft in Verbindung setzen um die notwendigen Unterlagen zu erhalten.
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