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Französisches Namensrecht änderbar/umgehen? (Gelesen: 4.887 mal)
AniMatrix
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: französisch
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01.06.2010 um 22:00:25
 
Hallo!
mein Verlobter ist Deutscher und ich bin Französin (in D geboren & aufgewachsen), wir leben in D und werden auch hier getraut.

Endlich hatten wir alle Unterlagen zur Eheschließung zusammen, was bei den Franzosen ja etwas eigenwillig ist und war heute beim Standesamt, um alles einzureichen.

Dabei klärte der Beamte mich darüber auf, dass ich nicht - wie von mir gewünscht - den Namen meines Verlobten annehmen könnte, da nach franz. Namensrecht die Ehefrau den ihren behält.

Was ist das denn bitte für ein Zwang?! Ich hab ja schon etwas recherchiert, das Gesetz ist aus dem 18.Jh...

Der Standesbeamte meinte nun, ich solle trotzdem versuchen, ob wir das deutsche Namensrecht durchsetzen können.

Die Alternativen sagen uns überhaupt nicht zu: Doppelnamen, mein Mädchenname als Familienname oder dass ich mich einfach überall mit dem Nachnamen meines Zukünftigen melde, aber sobald ich etwas Offizielles unterschreiben muss, müsste ich meinen Mädchennamen nehmen *durcheinanderkomm*.

Mir ist sehr wichtig, den Namen meines zukünftigen Mannes tragen zu können - auch offiziell im franz. Perso - !

Gibt es eine Möglichkeit, die franz. Behörden in irgendeiner Form umzustimmen/ zu überreden/ mit Gesetzen zu überzeugen o.ä.?

Kann uns jemand beraten oder Tipps geben?

Liebe Grüße,
A.
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Mono
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Beiträge: 604
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 02.06.2010 um 07:08:10
 
Hier wurde dieses Thema diskutiert:

http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:KBA_B9RWc1cJ:dict.leo.org/f...

Vielleicht hilft es dir weiter.

Mono
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Richter
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #2 - 02.06.2010 um 08:47:18
 
Da es auf der von Mono verlinkten Seite etwas wirr zwischen französischer und deutscher Sprache hin und her geht, versuche ich mich hier mal an einer Antwort.

AniMatrix schrieb am 01.06.2010 um 22:00:25:
Dabei klärte der Beamte mich darüber auf, dass ich nicht - wie von mir gewünscht - den Namen meines Verlobten annehmen könnte, da nach franz. Namensrecht die Ehefrau den ihren behält.

Das stimmt nicht so ganz. Der Standesbeamte hat zwar in Bezug auf das französische Namensrecht Recht, allerdings steht es euch frei, bei/nach der Eheschließung nach Art. 10 Abs. 2 EGBGB das deutsche Namensrecht zu wählen und dann den Namens des Ehemannes zum Ehenamen zu bestimmen. Evtl. wollte der Standesbeamte darauf hinaus, dass du evtl. danach in Frankreich Probleme mit deiner neuen Namensführung bekommst. Stichwort: hinkende Namensführung

AniMatrix schrieb am 01.06.2010 um 22:00:25:
Mir ist sehr wichtig, den Namen meines zukünftigen Mannes tragen zu können - auch offiziell im franz. Perso - !

Das musst du leider nur mit den französischen Behörden klären können.  Traurig

Gruß,
Richter
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"Zuweilen bedeutet eine gewährte Antwort, daß einem der Gegenstand der Frage genommen wird“, Douglas Adams
 
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AniMatrix
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: französisch
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Antwort #3 - 03.06.2010 um 08:44:05
 
Vielen Dank schon mal für Eure Antworten.
Deine eine Thread ist wirklich sehr verwirrend...

Ich wollte ja gern etwas in der Hand haben, bevor ich mit den behörden spreche, falls die sich aauf stur stellen, obwohl es evtl. noch andere Möglichkeiten gäbe.

Na, mal gucken.

LG, A.
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 03.06.2010 um 12:57:01
 
es ist eigentlich nichts verwirrend.

Wenn Ihr heiratet, könnt Ihr wählen=bestimme, nach welchem Recht (dt. oder frz) die Namensführung bestimmt wird.

Wenn Ihr das dt. Recht wählt, kannst du den Namen des Ehemannes annehmen, oder er deinen.

Wenn Ihr das frz. Recht wählt, dann kannst du nach Deinen eigenen Aussagen den Namen des Mannes nicht annehmen.


Um das z.B. auch noch nach der Eheschliessung zu ändern, gibt es z.Bspl. dieses Formular
http://www.germany.info/Vertretung/usa/de/05__Dienstleistungen/08__Fomular__Schr...

ISt aber nicht nötig; wenn Ihr in D heiraten wollt, dann könnt und solltet ihr die Nameserklärung bei der Eheschliessung abgeben.

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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #5 - 03.06.2010 um 22:21:20
 
Konnte mich soeben davon überzeugen, daß die französischen Behörden den Namen des (deutschen) Ehemannes doch in den Pass und PA der französischen Frau eintragen.

An erster Stelle steht weiterhin der Mädchenname der der Frau und dann folgt der Zusatz

epouse:  der Familienname des (deutschen) Ehemannes
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