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Kann HartzIV Sanktionen die Verlängerung der AE beeinflussen, falls Ehemann Deutscher ist? (Gelesen: 1.037 mal)
MaceV
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Kann HartzIV Sanktionen die Verlängerung der AE beeinflussen, falls Ehemann Deutscher ist?
29.04.2010 um 19:23:20
 
Muss mal wieder ne Frage für nen Bekannten los werden.

Ehemann: Deutscher
Ehefrau: Ausländerin (normale AE alle 2 Jahre)
leibliches Kind: Deutsch

Beide sind von der ARGE abhängig. Normalerweise ist es ja so, wenn man sanktioniert wird (z.B. dem Integrationskurs nicht so recht nachkommt oder was anderes falsch macht), dann hat es ja Einfluss auf die Verlängerung des AE.

So wie ich das gelesen habe, muss die AE immer verlängert werden, falls Partner Deutscher ist. Gilt das aber auch, wenn z.B. andere Faktoren wie Sanktionen vorkommen?
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 29.04.2010 um 20:52:41
 
MaceV schrieb am 29.04.2010 um 19:23:20:
muss die AE immer verlängert werden, falls Partner Deutscher ist.

und wenn die eheliche LG weiterbesteht, dann ja
(das Gesetz fordert nicht, dass der Integrationskurs abgeschlossen ist oder der LU gesichert ist ... in dem Fall werden sie halt die AE vielleicht nur um 1a verlängern)

und da ein dt. Kind da ist, spielt nicht mal die eheliche LG mehr eine Rolle, es gibt dann halt §28.1 Nr.2 und nicht §28.1 Nr.1
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