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Viel Stress und kein ausweg... (Gelesen: 2.187 mal)
Zilanur
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20.04.2010 um 19:01:43
 
Hi ihr lieben,
ich habe da wieder ein problem.
Wie ihr wisst, habe ich mein Sohn zur Welt gebracht und seit dem läuft irgendwie alles nicht so, wie ich es mir vorgestellet habe.
Ich habe ein Gewerbe, aber seit dem das Baby da ist, kann ich mich nicht mehr darum kümmern. Und weil mein Ehemann einen Integrationskurs besuct (wo er leider seit gute 2 Wochen nicht erschienen ist), werde ich mein Gewerbe aufgeben ( ende April) den Arbeitern nicht klappt, wie man es sich vorgestellt hat.

Gewerbe werde ich schließen und mein Ehemann wird sich eine arbeitsstelle suchen, wo er Vollzeit arbeitet, um uns zu versorgen (ich bin in Elternzeit).

Jetzt zu meine Frage:
1. Wenn mein Ehemann keine Abeitsstelle findet, kann er Arbeitslosenhilfe I bekommen (er hat 10 Monate  650Brutto gearbeitet)?
2. Wenn mein Ehemann Volzeit arbeitet, kann er nicht mehr den Kurs besuchen, würde die ABH uns Probleme wegen seinem Aufenthalt machen (kind ist deutsch)?
3. Kann ich irgendwie Hilfe vom Staat bekommen, weil ich mein Gewerbe aufgegeben habe, wegen Kind usw. (kann ich Arbeitslosenhilfe I bekommen, obwohl ich bei der Reinigungsfirma in Elternzeit bin)?

Bedanke mich jetzt schon für eure antworten  Smiley
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Antwort #1 - 21.04.2010 um 08:06:41
 
Hallo Zilanur,

zwei Deiner drei Fragen beziehen sich eigentlich nicht auf Ausländerrecht - ich lass den thread aber hier stehen, da er in einem anderen Unterforum wegen der verschiedenen Rechtsgebiete, die Deine Fragen insgesamt betreffen, letztlich auch nicht viel besser aufgehoben wäre.

Soweit ich kann, versuche ich nun zu antworten:

Zilanur schrieb am 20.04.2010 um 19:01:43:
1. Wenn mein Ehemann keine Abeitsstelle findet, kann er Arbeitslosenhilfe I bekommen (er hat 10 Monate650Brutto gearbeitet)?


Da muss ich salomonisch antworten: Möglicherweise, ja. Eigentlich beträgt die Anwartschaftszeit für ALG I 12 Monate innerhalb der letzten zwei Jahre. Mitunter reicht aber eine verkürzte Anwartschaftszeit aus, vorausgesetzt, es hat sich bei der Arbeit um ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhaltnis gehandelt.- Lies dazu unter anderem mal
hier
nach. - Ansonsten rate ich: Einfach Antrag stellen und schauen, wie entschieden wird.

Zilanur schrieb am 20.04.2010 um 19:01:43:
2. Wenn mein Ehemann Volzeit arbeitet, kann er nicht mehr den Kurs besuchen, würde die ABH uns Probleme wegen seinem Aufenthalt machen (kind ist deutsch)?


Grundsätzlich nicht, da ein Anspruch auf die AE besteht. - Insbesondere, wenn Dein Mann durch die ABH zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet worden ist, würde ich aber mit der Behörde in Kontakt treten, damit es nicht letztlich doch irgendwelche Sanktionen gibt. -

Es wäre letztlich abzuwägen, was dann vorgeht bzw. was unter welchen Bedingungen zumutbar wäre (je nach Arbeitszeit und bei Vorhandensein entsprechender Möglichkeiten auch die Teilnahme am Integrationskurs als Abendkurs usw.). Auch eine Unterbrechung der Integrationskursteilnahme ist nicht ausgeschlossen.

Zilanur schrieb am 20.04.2010 um 19:01:43:
3. Kann ich irgendwie Hilfe vom Staat bekommen, weil ich mein Gewerbe aufgegeben habe, wegen Kind usw. (kann ich Arbeitslosenhilfe I bekommen, obwohl ich bei der Reinigungsfirma in Elternzeit bin)?


Das ist (für mich) die schwierigste Frage. Soweit ich weiß, kannst Du unter bestimmten Bedingungen nach Aufgabe der Selbständigkeit nur dann ALG I erhalten, wenn Du während der Zeit der Selbständigkeit freiwillig Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichtet hast. Ein bissel was dazu wird
hier
angedeutet (musst auf der Seite ein wenig nach unten scrollen). - Ich weiß aber nicht wie aktuell die Seite ist - im Zweifel würde ich mich auch hier an die Arbeitsagentur wenden.

Falls ALG I - Voraussetzungen nicht erfüllt sind, könnte aber dennoch Anspruch auf ALG II gegeben sein - das würde ich dann an Deiner Stelle bei der ARGE/Jobcenter prüfen lassen.

(P.S.: Blaues bitte jeweils anklicken!)

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« Zuletzt geändert: 21.04.2010 um 08:24:42 von schweitzer » 
Grund: Tippfehlerkorrektur 

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Antwort #2 - 22.04.2010 um 16:47:42
 
jetzt habe ich noch ein Problem, da ich mich um das Baby kümmere kann ich nicht mehr zu meinem Imbiss und mein Ehemann kümmert sich darum. Deswegen kann er denn Kurs nicht besuchen (seit 2 Wochen). Und wir werden denn Imbiss auch aufgeben und kümmern usn gerade um die Papiere (eine Person will es haben). Deswegen kann er den Kurs nicht besuchen. Jetzt weiss ich nicht so genau, was ich machen soll? Soll ich bei der Behörde einen Termin vereinbaren, damit wir darüber reden? Soll ich dem Integrationskurs reden und sagen, dass mein Ehemann 1 Moat lang Pause macht, damit wir wissen, was passiert, wo er wann arbeiten wird, oder ob er überhaupt arbeiten wird?
Was würdest du mir Raten?

danke für deine hilfe Zwinkernd
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Antwort #3 - 23.04.2010 um 08:11:13
 
Hmm - ja, irgendwas tun müsstet Ihr schon. - Ich würde zunächst Kontakt zum Integrationskursträger aufnehmen. (Hoffe nur, dass Dein Mann dort nicht schon die ganze Zeit als "unentschuldigt fehlend" geführt wird.) - Grundsätzlich ist in Absprache eine Kursunterbrechung (spätere Fortsetzung innerhalb des Zeitrahmens der Verpflichtung) möglich.

Ansonsten und wegen dem hier...

Zilanur schrieb am 22.04.2010 um 16:47:42:
was passiert, wo er wann arbeiten wird, oder ob er überhaupt arbeiten wird?


... führt dann allerdings kein Weg an der ABH vorbei. - Es wäre im Falle der Annahme eines Arbeitsangebots durch Deinen Mann abzuwägen, wie es weitergeht. - Unter anderem wäre, wie ich in meiner ersten Antwort schon geschrieben habe, zu prüfen, ob ihm die Integrationskursteilnahme neben der Arbeit noch zumutbar wäre. Das müsste einzelfallbezogen getan werden. Ggf. käme auch ein Wechsel des Integrationskursträgers in Betracht - etwa zu einem der den Kurs als Abendkurs anbietet.

Aber wie gesagt, das müsste anhand der ganz konkreten Bedingungen (Arbeitszeit, Schichtarbeit usw.) geprüft werden.

Einfach den Kurs abbrechen und arbeiten gehen würde ich allerdings nicht - das könnte in der Folge Ärger mit der ABH und Sanktionen nach sich ziehen.

Zilanur schrieb am 22.04.2010 um 16:47:42:
danke für deine hilfe


Bitteschön. Mach ich gern.


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