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umzug nach deutschland (Gelesen: 2.075 mal)
sabine_1556
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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05.04.2010 um 01:22:16
 
hallo ,ich habe eine frage und zwar .ich bin eine marokkanerin ,bin mit spaner verheiratet und habe spanische aufenthalterlaubnis für 5j und arbeiterlaubnis ,darfe ich vielleicht in deutschland arbeiten und leben
wenn ja ,was soll ich machen um eine deutsche aufenthalt zu bekommen

danke
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 05.04.2010 um 11:36:56
 
Wollt Ihr zusammen umziehen?

Oder willst Du alleine (getrennt) kommen?

Hat er hier schon eine Arbeitsstelle / Einkommen?
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sabine_1556
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 05.04.2010 um 13:40:52
 
Danke für ihre antwort
ich will erstens allein kommen
ich habe hier eine ausbildung als flugbegleiterin gemacht ,habe mich bei air berlin für eine weiterausbilung bewerbrt aber sie sagen mir ich brauche erstens eine deutsche aufenthalterlaubnis
ich weiß nicht ob darfe ich in deutschland das machen und wie kann ich das aufenthalt erlabnis bekommen
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #3 - 05.04.2010 um 16:28:37
 
Ich sehe keine Möglichkeit, weil Du als Marokkanerin auch keine Arbeitserlaubnis bekommen würdest.
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sabine_1556
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 05.04.2010 um 17:15:50
 
obwol ich mit EU bürger vereiratet??

was bedeutet Freizügigkeitsberechtigt?? hä?
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #5 - 05.04.2010 um 17:35:16
 
sabine_1556 schrieb am 05.04.2010 um 17:15:50:
obwol ich mit EU bürger vereiratet??

was bedeutet Freizügigkeitsberechtigt?


Freizügigkeitsberechtigt sind EU-Bürger (Spanier), und wenn er herkommt, darf er Dich mitbringen.

Marokkanerinnen sind nicht freizügigkeitsberechtigt.

Kannst Du Dich in Spanien einbürgern lassen?
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sabine_1556
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 05.04.2010 um 18:13:03
 
das heißt wenn ich mit meinem man nach deutschlad komme ,kriege ich auch ein aufenthalterlaubnis
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Antwort #7 - 05.04.2010 um 18:35:39
 
sabine_1556 schrieb am 05.04.2010 um 18:13:03:
das heißt wenn ich mit meinem man nach deutschlad komme ,kriege ich auch ein aufenthalterlaubnis


Ja so lange dein mann auch hier ist, nur abliefern zählt nicht
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