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Ist es möglich Asylanträge gar nicht erst anzunehmen? (Gelesen: 17.459 mal)
Themen Beschreibung: (keine Ablehnung)
picuk
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Ist es möglich Asylanträge gar nicht erst anzunehmen?
19.03.2010 um 21:33:24
 
Hallo zusammen,

kann das BAMF Asylanträge nicht annehmen? Bzw die Bedingung stellen unter welchem Namen man Asyl beantragt?

Jemand reist mit falschen Papieren ein, beantragt mit der falschen Identität Asyl - Abgelehnt (mit dem Vermerk des Verdachtes auf Identitätskriminalität, eben wegen den falschen Papieren).
Dann geht diese Person mit den echten Papieren zum BAMF, will erneut Asyl beantragen (im Antrag stehen beide Namen...also XX alias XX),  darf es aber lt BAMF wenn dann nur unter dem falschen Namen?

Ich hoffe es ist halbwegs verständlich....gegen einen abgelehnten Antrag kann man klagen...aber was macht man wenn man nichtmal eine Ablehnung bekommt?

Nochmal mit falscher Identität "antreten" kommt nicht in Frage.

Danke schonmal,

Liebe Grüße
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reinhard
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Antwort #1 - 19.03.2010 um 21:55:44
 
Habe ich so noch nicht gehört, dass das BAMF einen Asylantrag nicht annimmt. Es wäre in diesem Falle tatsächlich ein Folgeantrag.

Ich würde das so nicht machen. Am besten klärt er mit einem spezialisierten Anwalt die Asylgründe ab, der schreibt einen Asylfolgeantrag, der Antragsteller (Flüchtling) nimmt den schriftlichen Antrag in die Hand, fährt zum BAMF und gibt ihn dort persönlich ab.
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Antwort #2 - 19.03.2010 um 22:08:11
 
Danke dir,

aber genauso haben wir es gemacht. Eine auf staatenlose Kurden aus Syrien spezialisierte Anwältin hat uns den Antrag geschrieben und wir haben ihn persönlich abgegeben.

Er wurde aber nicht angenommen und somit auch nicht abgelehnt. Es wurde uns nur angeboten mit der türkischen (falschen) Identität erneut Asyl zu beantragen, das wäre aber total sinnlos weil der Antragsteller kein Türke ist und der 1. Antrag ja auch wegen der falschen Geschichte+ falscher Identität abgelehnt wurde (als offensichtlich unbegründet).

Wir brauchen aber schnellstens zumindest die Ablehnung des neuen Asylantrages um klagen zu können, weils ansonsten nächste Woche mit Laissez Passer in die Türkei geht.

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Linda.1001
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Antwort #3 - 20.03.2010 um 01:26:36
 
Mit wem von dem BAMF hattet ihr denn gesprochen?
Habt ihr das schriftlich, dass der Antrag nicht angenommen wird?
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picuk
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Antwort #4 - 20.03.2010 um 09:08:39
 
Mit einer normalen Sachbearbeiterin oder Beamtin vom BAMF, wie auch immer man sie nennen mag.
Habe leider weder einen Namen noch den Status gesehen.

Es ist jedoch noch jemand von der ABH dazugestoßen. Die waren sich beide unsicher was  sie machen sollen.

Erst wurden wir sofort abgewiesen, dann hat sie gesehen dass wir einen RA haben und nochmal geguckt.

Sie hat sich sein Interview vom 1.Antrag durchgelesen und uns gesagt dass  er aufgrund der Tatsache dass er damals gesagt hat dieser falsche Name wäre sein richtiger nur mit diesem Namen als Türke Asyl beantragen darf.

Zudem ist sein syrischer Ausländerausweis verschwunden. Laut ehemaligem Anwalt ist der bei der ABH, die ABH wusste aber von nix.
Das ist ärgerlich weil es mit diesem Ausweis evtl. gegangen wäre, der wurde ja von der ABH oder dem LKA überprüft und für echt befunden.

Hatten zwar noch andere Dokumente + Übersetzungen mit, aber die wurden nicht genommen weil der Beweis fehlt dass sie echt sind  unentschlossen
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Reni
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Antwort #5 - 20.03.2010 um 09:50:19
 
Notfalls den Antrag per Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Ja, das geht - wird selten gemacht, aber im Unterschied zur Sendung per Einschreiben ist dann auch genau dokumentiert, welches Schriftstück zugestellt wurde.
Ein Antrag MUSS angenommen werden - egal, was die Behörde damit machen wird.
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picuk
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Antwort #6 - 20.03.2010 um 10:05:36
 
Danke dir,

werde die Anwältin Montag mal darauf ansprechen. Am WE ist ja leider keiner zu erreichen...haben nur noch bis Dienstag Zeit, dann muss er zur ABH weil Donnerstag schon der Flieger in die Türkei geht  unentschlossen
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Antwort #7 - 20.03.2010 um 11:30:45
 
Das ist ja ungeheuerlich, dass der ehemal. RA nicht weiss, wo der syrische Ausweis ist! Ärgerlich Trägt er nicht eine gewisse Verantwortung, dass solche wichtigen dokumente nicht verloren gehen? Haftung?

Kann eure neue RA nicht Akteneinsicht bei der ABH beantragen? Dann müsste sich doch der Ausweis in der Akte befinden.

Ich denke bzgl. BAMF, dass ihr es nochmal versuchen solltet, vllt bei deren Vorgesetzten? Oder halt wie Reni schrieb, per Gerichtsvollzieher den Antrag zustellen lassen.

Könnte man den syrischen Ausweis nicht evtl. nachreichen mit der Begründung, dass die ABH bzw. der ehemalige Anwalt ihn nicht auffinden können?

LG





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Antwort #8 - 20.03.2010 um 11:36:30
 
Du sagst es...also entweder war der alte Anwalt wirklich alles andere als gut oder da stimmt was nicht.

Akteneinsicht hat die neue RA noch nicht gefordert, ist zeitlich eben alles sehr sehr knapp. Das müsste sie ja wahrscheinlich schriftlich machen.

Dass der syrische Ausweis richtig ist weiss die ABH ...konnten ihn leider nur nicht vorlegen.

Hatten die anderen syrischen Papiere zwar dabei (Ausweis vom Mokhtar und Stammbaum, mit Übersetzungen) aber die müssten um angenommen zu werden erst von der Polizei überprüft werden und dafür wäre keine Zeit weil am 25. schon der Flieger geht  unentschlossen

Muss mal gucken ob da Mo. noch jmd anderes beim BAMF zu erreichen ist .
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Antwort #9 - 20.03.2010 um 12:48:12
 
Ich meine, d.h. ich bin mir nicht sicher, aber Akteneinsicht kann man auch als eilig per Fax beantragen. Entweder die RA macht das persönlich od. per Fax. auf dem Postweg wäre das eindeutig zu langsam.
Wenn die ABH doch die syrischen Dokumente anerkannt hat, wie können die dann ein LP von dem türk. Konsulat akzeptieren?

Ich würde nochmal zum Konsulat und darauf drängen, dass sie euch die Bestätigung aushändigen, auf der vermerkt ist, dass er kein Türke ist.
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Antwort #10 - 20.03.2010 um 12:56:43
 
Danke,

werde der Anwältin das mit dem Fax Montag  morgen mal vorschlagen.

Der ABH ist es egal was er nun ist oder nicht ist, die wissen dass er staatenloser Kurde aus Syrien ist ... aber die Türkei nimmt ihn; somit hat Deutschland 1 Problem weniger.

Das ist ja völlig normal. Ist eben nur blöd dass die Türken jemanden nehmen dens nicht gibt.

Das Konsulat stellt uns gegenüber gar nix aus...da könnenw
wir drängen wie wir wollen.
Nur mit RA aber der kriegt da auch niemanden an die Strippe...und schriftlich dauerts zu lange.

Aber vllt kann man das Konsulat ja auch anfaxen.
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Stefan-TR
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Antwort #11 - 20.03.2010 um 14:17:30
 
picuk schrieb am 20.03.2010 um 12:56:43:
Das Konsulat stellt uns gegenüber gar nix aus...

Das waere in der Regel auch so zu erwarten. Ich kann ja auch nicht einfach ins nigerianische Konsulat spazieren und darauf draengen, dass sie mir bitte bescheinigen sollen, dass ich kein Nigerianer bin. Aber durch das angeblich ausgestellte Laissez passer (Kopie bekommt ihr hoffentlich zur Hand) wird die Sache eben etwas komplizierter.

Zur Not schnappt euch in Deutschland jemanden der tuerkisch kann und versucht mal Kontakt zum tuerkischen Innen-Ministerium (zustaendig fuer innerstaatliche Polizeiarbeit, Aufsicht ueber die ABHen und Grenzbeamten) aufzunehmen. Fragt dort nach, wieso ein nicht-Tuerke ein LP bekommt und was er dann bitte in der Tuerkei machen soll. Vielleicht genuegt es schon, wenn man in der Tuerkei ein bisschen Wind macht, dass das LP wieder entzogen wird bzw. die Einreise in die Tuerkei an der Grenze verweigert wird.
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Antwort #12 - 20.03.2010 um 16:41:56
 
Stefan-TR schrieb am 20.03.2010 um 14:17:30:
Das Konsulat stellt uns gegenüber gar nix aus...

Das waere in der Regel auch so zu erwarten. Ich kann ja auch nicht einfach ins nigerianische Konsulat spazieren und darauf draengen, dass sie mir bitte bescheinigen sollen, dass ich kein Nigerianer bin. Aber durch das angeblich ausgestellte Laissez passer (Kopie bekommt ihr hoffentlich zur Hand) wird die Sache eben etwas komplizierter.


Naja, da die ABH sie anscheinend beauftragt hatte, haben sie eben dieser eine Bestätigung zugeschickt, dass er kein türkischer Staatsbürger ist. Daher meine Annahme, sie könnten eben jene Bestätigung als Kopie rausgeben.
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Antwort #13 - 22.03.2010 um 07:36:25
 
picuk schrieb am 20.03.2010 um 12:56:43:
Der ABH ist es egal was er nun ist oder nicht ist, die wissen dass er staatenloser Kurde aus Syrien ist ... aber die Türkei nimmt ihn;



Hi,

wahrscheinlich ist, dass er die türkische Staatsangehörigkeit besitzt. Warum sollte sonst die Türkei die Einreise erlauben ?

Bei den meisten angeblich Staatenlosen aus Syrien liegt tatsächlich die türkische Staatsangehörigkeit vor, abgeleitet durch die Vorfahren. Das syrische Papier mag echt sein, dokumentiert allerdings nur, dass er Ausländer in Syrien ist und eine Staatsangehörigkeit von den Syrern nicht ermittelt oder festgestellt wurde. Mehr nicht.
BTW Mokhtar-Bescheinigungen werden schon lang nicht mehr anerkannt, da sie keine Aussagekraft haben und leicht gegen Geld zu bekommen sind.

Ich glaube, dass ihr maximal erreicht, dass die Abschiebung sich verzögert. Ein genereller Verbleib im Bundesgebiet ist sehr unwahrscheinlich.
Es macht also mehr Sinn, die taatsächliche Identität selbst zu ermitteln.


B.D.
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Antwort #14 - 22.03.2010 um 08:42:02
 
Zitat:
wahrscheinlich ist, dass er die türkische Staatsangehörigkeit besitzt. Warum sollte sonst die Türkei die Einreise erlauben ?

Wenn das Laissez passer der Tuerkei allerdings auf die falsche "erfundene" Identitaet ausgestellt ist, dann waere es doch sehr erstaunlich, wie die Tuerkei auf Grund dieser Identitaet die tuerkische Staatsangehoerigkeit haette verifizieren koennen.
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