Hannah Christine schrieb am 19.03.2010 um 19:59:14:das heisst also das er für eine gewisse Zeit sowieso gesperrt ist?
Ja. In der Regel 2 Jahre, davon können aber Ausnahmen gemacht werden (Heirat, Kind). Ich habe vor drei Jahren mal eine 3-Monats-Befristung erreicht, das ist selten, aber nicht völlig unmöglich. Aber denk daran, dass in den Richtlinien zwei Jahre als Normalfall stehen.
Zitat:Die entstandenen Kosten können ja in Raten gezahlt werden, oder kann das Amt darauf bestehen , dass die Summe in einem Schlag beglichen werden muss?
Viele
ABH wollen erst befristen, nachdem alles (in Raten oder einer Summe) bezahlt ist. Es gibt aber eine Reihe von Urteilen, dass deutsch Verheiratete oder Väter deutscher Kinder auch nach Teilzahlungen rein durften und hier die Raten weiter abzahlen sollten. Fragt erstmal, wenn die
ABH stur bleibt, sucht Urteile dazu raus.
Zitat:Unser Anwalt hat eine Vollmacht von meinem Verlobten, dann sollte dieser Wohl besser in Verhandlung mit der AB treten, oder?
Deine Entscheidung. Wenn dein Verlobter die Befristung beantragt und begründet, kostet es eine Briefmarke – der Anwalt wird ein wenig mehr verlangen.
Zitat:Mal angenommen ich floge schnellstmöglich zu Ihm und wir heiraten, dann gibt er bei der Auslandsvertretung noch eine Vaterschafterklärung ab, sowie eine gemeinsame Sorgerechtserklärung und ich reiche die Dokumente hier ein-- kann dann eine Familienzusammenführung binnen 3 Monaten stattfinden?
Er beantragt doch sowieso die
FZF zum Kind, sonst würde er auch noch ein Deutsch-Zertifikat brauchen. Ich denke, er sollte die Vaterschaft anerkennen, und Du musst das Sorgerecht teilen. Dann muss er auf die Befristung warten und dann ein Visum zur
FZF mit seinem deutschen Kind beantragen.
Das Kind ist im Zweifel auch ein stärkeres Argument für eine kürzere Befristung. Gerichte gehen davon aus, dass Du als erwachsene Frau eher ein oder zwei Jahre warten kannst als ein Baby.
Aber vielleicht sehen das andere anders – ich glaube, eine Heirat beschleunigt da nichts.
Drei Monate wären eher ein Traum, ein Jahr eher Realität. Ist aber schwer zu sagen.
Zitat:Ihm würde doch dann ohne Zweifel eine Aufenthaltsgenehmingung zustehen, oder kann die wegen der Vorgeschichte abgelehnt werden?
Wenn illegale Einreise und illegaler Aufenthalt das einzige waren, ist diese Vorgeschichte mit der Abschiebung (auf seine Kosten) erledigt. Eine Aufenthaltsgenehmigung gibt es übrigens gar nicht, die ist am 31.12.2004 abgeschafft worden. Aber eine Aufenthaltserlaubnis (AE) steht ihm als Vater eines deutschen Kindes zu, wenn das Sorgerecht geteilt ist und er die Sorge tatsächlich ausüben will und dann auch ausübt.
Zitat:Da es ja unser gemeinsames Kind ist, ist es auch nicht notwendig das Sprachzertifikat zu haben, ist das richtig?
Bei
FZF zum deutschen Kind ist ein Sprachzertifikat nicht nötig. Deshalb bringt es meiner Meinung auch keinen Vorteil fürs Visum, wenn Ihr heiratet. Aus jedem anderen Grund könnt und sollt Ihr natürlich meinetwegen jederzeit heiraten.