Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Hilfe, Sicherungsverwahrung trotz Beschwerde beim VG (Gelesen: 14.159 mal)
Hannah Christine
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Hilfe, Sicherungsverwahrung trotz Beschwerde beim VG
16.03.2010 um 08:33:23
 
Guten Morgen.
Ich möchte die Fakten kurz schildern und hoffe es kann uns jemand helfen.

Mein Verlobter reiste vor 7 mon ohne Visum in die BRD ein.
Ich bin im 7 mon schwanger von Ihm.

Wir werden von einem Anwalt vertreten der eine Aufenthaltserlaubnis beantragt hat.
Das VG hat diese abgelehnt, wir haben fristgerecht widerspruch eingelegt, dennoch kam gestern früh um 5 Uhr die Polizei mit einem Haftbefehl, der Haftrichter entschied meinen verlobten in Sicherungsverwahrung zu nehmen und eine Zwischenentscheidung des OVG bis Mittwoch abzuwarten.
Es war geplant dem OVG mehrere Gründe dazulegen die für sein Bleiben sprechen, sowie Dokumente einzureichen (Vaterschafterkl., gem. Sorgerechtserklär.).Dies ist nun nicht möglich, da er ja nicht mehr in Freiheit ist.
Unser Anwalt hat immer Beschwerde und Widersprüche eingelegt, diese werden aber nicht beachtet.

Was können wir denn jetzt noch tun?
Ich habe solche Angst das das OVG am Mittwoch wiieder negativ entscheidet und er gleich abgeschoben wird.

zählt es denn gar nichts, dass ich ein Kind von Ihme erwarte?das ein Anwalt uns vertritt?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hilfe, Sicherungsverwahrung trotz Beschwerde beim VG
Antwort #1 - 16.03.2010 um 08:46:12
 
Guten Morgen,

zunächst mal scheinst Du etwas zu verwechseln. Ich gehe davon aus, dass Dein Verlobter sich nicht in "Sicherungsverwahrung" sondern im Zweifel in Abschiebehaft befindet.

Wenn ich da hier lese:

Hannah Christine schrieb am 16.03.2010 um 08:33:23:
Mein Verlobter reiste vor 7 mon ohne Visum in die BRD ein.
Ich bin im 7 mon schwanger von Ihm.


... dann scheint von Euch beiden bewusst von vornherein ein illegaler Aufenthalt Deines Verlobten kalkuliert gewesen zu sein.

Illegaler Aufenthalt ist aber strafbar.

Es gibt nun allerlei Anwälte, sogar solche , die zu derartigem Handeln nach dem Motto: "Das mit der AE kriegen wir schon hin, mit dem werdenden Kind sind ja vollendete Tatsachen geschaffen", raten.

Allerdings gibt es eben gerade keinen Anspruch auf Nachzug zum ungeborenen Kind und spätestens deshalb, ist so ein "Rat" in meinen Augen letztlich unseriös.

Aufgrund der Einzelfallspezifik wird hier aus dem Forum niemand etwas wirklich Substanzielles zu Eurem Fall sagen können. - Offenbar hat der Anwalt beim OVG einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt, über den bis Mittwoch entschieden wird.

Wenn der abgelehnt wird, sehe ich tatsächlich keine Alternative zur Ausreise Deines Verlobten.

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Hannah Christine
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hilfe, Sicherungsverwahrung trotz Beschwerde beim VG
Antwort #2 - 16.03.2010 um 09:14:34
 
Mein Verlobter hielt sich bereits in einem anderen Schengen Staat auf und als er hier einreiste nahmen wir umgehend Kontakt zu einem Anwalt auf--um den illegalen Status zu beenden.
Trotz Verhütung bin ich schwanger geworden, da war nichts geplant!(wir wollten erst die Lage klären, ich habe doch niemals ein Kind als Druckmittel einsetzten wollen, damit er bessere Chancen zu bleiben hat)
Wir haben auch über einen Abbruch nachgedacht.

Da er illegal eingereist  und das Kind praktisch schon in den Brunnen gefallen war, haben wir doch alles versucht,einen Anwalt konsultiert und auch seine Ausreisewilligkeit bestätigt,damit wir auf lange Sicht wieder zusammen sein können...

laut gestriger Ausfertigung des AG ist er in Sicherungsverwahrung bis morgen Abend,dann soll der Zwischenentscheid des OVG vorliegen   

Mir geht es vor allem darum, dass alle unsere Einwände, Beschwerden etc. nicht beachtet werden.

Unser Anwalt nennt dies rechtswidrig und legt zur Stunde wieder Beschwerde ein.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hilfe, Sicherungsverwahrung trotz Beschwerde beim VG
Antwort #3 - 16.03.2010 um 11:31:07
 
Zu Eurem Fall lässt sich dennoch von hier aus nichts wirklich Weiterbringendes sagen, Hannah. -

Dein neues Post wirft schon wieder neue Fragen auf, wie:

Was war in dem anderen Schengenstaat? Wie lange war dein Verlobte dort illegal aufhältig? Hat er irgendwo (andere) Straftaten begangen (weißt Du wirklich von allem?)? Und das mit der "Sicherungsverwahrung" ... ich versteh's nach wie vor nicht, aber wenn es so wäre, klingt das nach einer ziemlich heftigen Sache, die sa "im Hintergrund" steht ...

Sei es wie es sei, insgesamt ist die Sache viel zu spezifisch und zu weit fortgeschritten. - Außerdem liegen uns hier bei weitem nicht alle Informationen vor, die den Juristen (Gericht, Anwalt) zugänglich sind.

Ein Forum wie unseres ist bei einer solchen Konstellation wirklich überfordert, einzelfallbezogene Rechtsberatung können (und dürfen) wir nicht leisten. Bitte hab insoweit Verständnis.


=schweitzer=

Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.204

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hilfe, Sicherungsverwahrung trotz Beschwerde beim VG
Antwort #4 - 16.03.2010 um 15:12:32
 
Nur zur Klärung:

Es handelt sich nicht um Sicherrungsverwahrung,

sondern um Sicherungshaft (§ 62, Abs. 2 AufenthG). Die ist dafür da, den Ausländer festzuhalten, wenn die Abschiebung angeordnet wurde, aber nicht vollzogen werden kann (wg. ausstehenden OVG-Beschlusses), die ABH den Haftrichter aber davon überzeugen konnte, dass er sich der Abschiebung entziehen will (weil er z.B. das schon mal gemacht hat).

"Klar rechtswidrig" ist auf diesem Gebiet leider immer leicht zu sagen und schwer durchzusetzen. Besser wäre ein guter Anwalt und eine frühzeitige freiwillige Ausreise gewesen, dann hätte er um diese Zeit vielleicht schon wieder einreisen können.

Ich kann den Anwalt auf die Entfernung natürlich nicht beurteilen, es mag auch am Informationsfluss oder der Kenntnis der Anfragenden liegen: Aber eine Beschwerde beim OVG richtet sich ja gegen die Ablehnung der AE, nicht gegen die Fortsetzung der Haft. Über die Haft entscheiden Amtsgericht und OLG, über die Entscheidung der ABH entscheiden VG und OVG.

Wenn das OVG zu seinen Gunsten und gegen die ABH entscheidet, wird allerdings eine eigene Haftbeschwerde nicht mehr nötig sein.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Hannah Christine
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hilfe, Sicherungsverwahrung trotz Beschwerde beim VG
Antwort #5 - 16.03.2010 um 16:12:48
 
Im Moment geht es um ein Verwaltungsstreitverfahren:unter Aufhebung des Beschlusses des
Verwaltungsgerichts vom 01.03.2010 den Antragsgegner im Wege des
Erlasses einer einstweiligen Anordnung gem. § 123 VwGO zu verpflichten, von
aufenthaltsbeendenden Maßnahmen vor einer Entscheidung über den am
12.01.2010 gestellten Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis und hilfsweise
bis zur Geburt des Kindes über den Antrag auf Erteilung einer Duldung, abzusehen.


Unser Anwalt hat meinem Verlobten und mir gesagt es bestünde die Möglichkeit einer Duldung bis zur Geburt.
Aufgrund meiner schlechten körperlichen Verfassung hat er von einer Ausreise abgeraten, um mich nicht noch mehr zu stressen.


Er hat keine anderen Straftaten begangen, sein Pass liegt bei der AB, er hat Ausreisewilligkeit nie verneint.

Warum ergreift denn dann die AB solche radikalen Massnahmen, zumal wir Beschwerde gegen das Urteil gegen die AE des Vg eingelegt haben und das Verfahren noch läuft?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hilfe, Sicherungsverwahrung trotz Beschwerde beim VG
Antwort #6 - 16.03.2010 um 17:28:22
 
Hannah Christine schrieb am 16.03.2010 um 16:12:48:
Im Moment geht es um ein Verwaltungsstreitverfahren:unter Aufhebung des Beschlusses des
Verwaltungsgerichts vom 01.03.2010 den Antragsgegner im Wege des
Erlasses einer einstweiligen Anordnung gem. § 123 VwGO zu verpflichten, von
aufenthaltsbeendenden Maßnahmen vor einer Entscheidung über den am
12.01.2010 gestellten Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis und hilfsweise
bis zur Geburt des Kindes über den Antrag auf Erteilung einer Duldung, abzusehen.


er ist unerlaubt eingereist (ohne Visum) und daher in (der Regel in) Haft zu nehmen (§ 62 Abs. 2 AufenthG) - jedenfalls dann, wenn die ABH das beantragt.

Eine Abschiebung dürfte während eines Eilrechtsverfahrens eigentlich nicht durchgeführt werden. Die erste Instanz am VG war offensichtlich erfolglos, jetzt läuft die Beschwerde beim OVG. Der Anwalt sollte dem OVG mitteilen, dass hier wegen der bestehenden Inhaftierung besondere Eilbedürftigkeit vorliegt. Je nach dem, wie das OVG dann entscheidet, wird dann auch die Haft beendet (oder eben abgeschoben).

Gegen die Inhaftierung kann ebenfalls Beschwerde erhoben werden (am Amtsgericht) - das wird aber auch ein Weilchen dauern bis zur Entscheidung.

Euch bleibt insofern erstmal nichts anderes Übrig, als die gerichtlichen Entscheidungen abzuwarten.

Muleta
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
Hannah Christine
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Das bittere Ende:Abgeschoben...
Antwort #7 - 19.03.2010 um 16:22:29
 
Ich habe ja schon vorher über unseren Fall geschrieben.

Am Mittwoch abend hat das OVG im Zwischenentscheid entschieden, dass die Klage unseres RA erneut zurückgewiesen wird.

Das Amtsgericht hat eine weitere Verwahrung in der Abschiebehaftanstalt  bis zum 11.05. angeordnet.

Am Donnerstag morgen bekam mein Verlobter die Nachricht, dass er am Freitag, heute-abgeschoben wird.

Er sitzt jetzt im Flugzeug.

Unser Anwalt nennt diesen Verlauf unmenschlich, grad im Hinblick darauf, dass ich im 7. Monat schwanger bin.

Ich bin sehr traurig und in meinem Kopf dreht sich alles.

Welche Schritte müssen wir nun ergreifen, um Ihn möglichst schnell wieder einreisen zu lassen?


Daddys' Änderung:
Hannah Christine schrieb am 19.03.2010 um 16:22:29:
Ich habe ja schon vorher über unseren Fall geschrieben.
Deshalb bleiben wir doch mal am Besten dort, wo die Geschichte ihren Anfang nahm...
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 19.03.2010 um 19:39:46 von Daddy »  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.204

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Das bittere Ende:Abgeschoben...
Antwort #8 - 19.03.2010 um 17:05:35
 
Zunächst muss er die Befristung der Sperre beantragen, und zwar bei der zuständigen Ausländerbehörde. Dazu sollte er gleich Dir eine Vollmacht geben, die Antwort zu empfangen.

Das wird allerdings einige Monate dauern, denn die ABH wird zunächst die Beteiligten an der Abschiebung (Justiz wegen der Haft, Beteiligte am Transport, Luftfahrtgesellschaft etc.) auffordern, ihre Kosten zu berechnen.

Dann bekommst Du irgendwann eine Antwort, wie lange er gesperrt werden soll, und eine Aufstellung der Abschiebekosten, die er begleichen soll.

Wichtig: Er muss zur Begründung der Befristung nicht nur die Ehe mit Dir, sondern unbedingt auch das kommende Kind und die besondere Eile, es zu sehen und für das Kind zu sorgen, angeben.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Hannah Christine
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hilfe, Sicherungsverwahrung trotz Beschwerde beim VG
Antwort #9 - 19.03.2010 um 19:59:14
 
Danke Reinhard,

das heisst also das er für eine gewisse Zeit sowieso gesperrt ist?

Die entstandenen Kosten können ja in Raten gezahlt werden, oder kann das Amt darauf bestehen , dass die Summe in einem Schlag beglichen werden muss?

Unser Anwalt hat eine Vollmacht von meinem Verlobten, dann sollte dieser Wohl besser in Verhandlung mit der AB treten, oder?

Mal angenommen ich floge schnellstmöglich zu Ihm und wir heiraten, dann gibt er bei der Auslandsvertretung noch eine Vaterschafterklärung ab, sowie eine gemeinsame Sorgerechtserklärung und ich reiche die Dokumente hier ein-- kann dann  eine Familienzusammenführung binnen 3 Monaten stattfinden?

Ihm würde doch dann ohne Zweifel eine Aufenthaltsgenehmingung zustehen, oder kann die wegen der Vorgeschichte abgelehnt werden?

Da es ja unser gemeinsames Kind ist, ist es auch nicht notwendig das Sprachzertifikat zu haben, ist das richtig?

Viele Fragen...viel Verwirrung

Ich möchte mich auch noch bei allen für die antworten bedanken Smiley

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hilfe, Sicherungsverwahrung trotz Beschwerde beim VG
Antwort #10 - 19.03.2010 um 20:33:14
 
Hannah Christine schrieb am 19.03.2010 um 19:59:14:
Mal angenommen ich floge schnellstmöglich zu Ihm und wir heiraten, dann gibt er bei der Auslandsvertretung noch eine Vaterschafterklärung ab, sowie eine gemeinsame Sorgerechtserklärung und ich reiche die Dokumente hier ein-- kann danneine Familienzusammenführung binnen 3 Monaten stattfinden?

Diese Einschätzung dürfte wohl etwas zu optimistisch sein.

Mit einer (rechtzeitig) freiwilligen Ausreise hätte man sich neben erheblichen Kosten auch die nun anstehende zeitliche Verzögerung sicherlich ersparen können.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.204

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hilfe, Sicherungsverwahrung trotz Beschwerde beim VG
Antwort #11 - 19.03.2010 um 20:55:18
 
Hannah Christine schrieb am 19.03.2010 um 19:59:14:
das heisst also das er für eine gewisse Zeit sowieso gesperrt ist?


Ja. In der Regel 2 Jahre, davon können aber Ausnahmen gemacht werden (Heirat, Kind). Ich habe vor drei Jahren mal eine 3-Monats-Befristung erreicht, das ist selten, aber nicht völlig unmöglich. Aber denk daran, dass in den Richtlinien zwei Jahre als Normalfall stehen.

Zitat:
Die entstandenen Kosten können ja in Raten gezahlt werden, oder kann das Amt darauf bestehen , dass die Summe in einem Schlag beglichen werden muss?


Viele ABH wollen erst befristen, nachdem alles (in Raten oder einer Summe) bezahlt ist. Es gibt aber eine Reihe von Urteilen, dass deutsch Verheiratete oder Väter deutscher Kinder auch nach Teilzahlungen rein durften und hier die Raten weiter abzahlen sollten. Fragt erstmal, wenn die ABH stur bleibt, sucht Urteile dazu raus.

Zitat:
Unser Anwalt hat eine Vollmacht von meinem Verlobten, dann sollte dieser Wohl besser in Verhandlung mit der AB treten, oder?


Deine Entscheidung. Wenn dein Verlobter die Befristung beantragt und begründet, kostet es eine Briefmarke – der Anwalt wird ein wenig mehr verlangen.

Zitat:
Mal angenommen ich floge schnellstmöglich zu Ihm und wir heiraten, dann gibt er bei der Auslandsvertretung noch eine Vaterschafterklärung ab, sowie eine gemeinsame Sorgerechtserklärung und ich reiche die Dokumente hier ein-- kann dann  eine Familienzusammenführung binnen 3 Monaten stattfinden?


Er beantragt doch sowieso die FZF zum Kind, sonst würde er auch noch ein Deutsch-Zertifikat brauchen. Ich denke, er sollte die Vaterschaft anerkennen, und Du musst das Sorgerecht teilen. Dann muss er auf die Befristung warten und dann ein Visum zur FZF mit seinem deutschen Kind beantragen.

Das Kind ist im Zweifel auch ein stärkeres Argument für eine kürzere Befristung. Gerichte gehen davon aus, dass Du als erwachsene Frau eher ein oder zwei Jahre warten kannst als ein Baby.

Aber vielleicht sehen das andere anders – ich glaube, eine Heirat beschleunigt da nichts.

Drei Monate wären eher ein Traum, ein Jahr eher Realität. Ist aber schwer zu sagen.

Zitat:
Ihm würde doch dann ohne Zweifel eine Aufenthaltsgenehmingung zustehen, oder kann die wegen der Vorgeschichte abgelehnt werden?


Wenn illegale Einreise und illegaler Aufenthalt das einzige waren, ist diese Vorgeschichte mit der Abschiebung (auf seine Kosten) erledigt. Eine Aufenthaltsgenehmigung gibt es übrigens gar nicht, die ist am 31.12.2004 abgeschafft worden. Aber eine Aufenthaltserlaubnis (AE) steht ihm als Vater eines deutschen Kindes zu, wenn das Sorgerecht geteilt ist und er die Sorge tatsächlich ausüben will und dann auch ausübt.

Zitat:
Da es ja unser gemeinsames Kind ist, ist es auch nicht notwendig das Sprachzertifikat zu haben, ist das richtig?


Bei FZF zum deutschen Kind ist ein Sprachzertifikat nicht nötig. Deshalb bringt es meiner Meinung auch keinen Vorteil fürs Visum, wenn Ihr heiratet. Aus jedem anderen Grund könnt und sollt Ihr natürlich meinetwegen jederzeit heiraten.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Hannah Christine
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hilfe, Sicherungsverwahrung trotz Beschwerde beim VG
Antwort #12 - 22.03.2010 um 11:10:42
 
Vielen dank für die Antworten,
ich bin wirklich sehr froh, dass es dieses Forum gibt.

Einiges würde ich gerne noch fragen:

Ich habe 2 Beschlüsse vor mir liegen, VG und OVG, beides Ablehnungen mit einem erwähnten Streitwert von 5000 Euro.
Sind beide je zu bezahlen oder bezieht sich das OVG auf den Streiwert vom VG?

Entspricht  ein Streitwert von 5000 Euro ungefähr 350 Euro?

Zu meinem Verlobten:

Es liegt also jetzt erstmal ganz in der Hand der AB über eine Sperre der Befristung zu entscheiden
-wir sind praktisch von der Güte des Herrn abhängig, der so hart und schnell die Abschiebung eingeleitet hat?

Das macht mich sehr missmutig....

Das beste wäre wohl ich bitte Ihn dort um ein persönliches Gespräch und bringe mit Vollmacht das Schreiben zur Befristung der Sperre mit?!

Mein Verlobter konnte ja hier die Vaterschaft nicht anerkennen und demzufolge konnte ich meine Zustimmung dazu nicht abgeben, allerdings habe ich ( was auch den Gerichten vorlag)eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, die seine Vaterschaft besagt.

Ist es richtig das er bei der Botschaft seines Landes eine Vaterschafterklärung abgeben kann, die er mir dann zufaxt?

Kann ich dann mit dem Dokument hier alleine eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgeben?

Ich habe auch Gerichtsurteile gelesen, die besagen dass es die Möglichkeit eines Visums im Eilverfahren gibt-somit könnte er bis zur Geburt unseres Kindes im Juni wieder einreisen.

...aber da gibt es ja die Sperre der AB....

Griesgrämig

 
Ich habe so den Montag erwartet, um mit unserem Anwalt zu sprechen und nun ist er den ganzen Tag beio Gericht und nicht erreichbar.






 






Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.204

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hilfe, Sicherungsverwahrung trotz Beschwerde beim VG
Antwort #13 - 22.03.2010 um 11:59:27
 
Hannah Christine schrieb am 22.03.2010 um 11:10:42:
Es liegt also jetzt erstmal ganz in der Hand der AB über eine Sperre der Befristung zu entscheiden
-wir sind praktisch von der Güte des Herrn abhängig, der so hart und schnell die Abschiebung eingeleitet hat?

Das macht mich sehr missmutig....


Nein, das ist so nicht richtig.

Die Ausländerbehörde ist genauso wie Dein Verlobter an Gesetze gebunden. Diese schreiben vor, dass zur Einreise ein Visum beantragt werden muss (gilt für Deinen Verlobten) und dass unerlaubt Eingereiste in Haft zu nehmen und abzuschieben sind (gilt für die Ausländerbehörde).

Nach der Abschiebung soll die Sperre in der Regel 2 Jahre betragen, wenn die Abschiebung nicht wegen einer strafrechtlichen Verurteilung erfolgte – dann dauert die Sperre leicht mal 10 oder 15 Jahre. Insofern ist Dein Verlobter in der "besten Gruppe" gelandet, weil es nur um illegale Einreise und illegalen Aufenthalt geht.

Zitat:
Das beste wäre wohl ich bitte Ihn dort um ein persönliches Gespräch und bringe mit Vollmacht das Schreiben zur Befristung der Sperre mit?!


Ja.

Du musst aber überlegen, ob Du das willst (kannst Du ohne weiteres!) oder ob Dein Anwalt das soll. Auf jeden Fall würde ich nicht ohne Absprache zwei Strategien gleichzeitig ausprobieren, sondern eine.

Ich denke, Deine Idee ist gut. Mach das so, Du kannst hier im Forum ja immer Rat holen.

Zitat:
Ist es richtig das er bei der Botschaft seines Landes eine Vaterschafterklärung abgeben kann, die er mir dann zufaxt?


Ja. Die Botschaft Deutschlands vertritt dort alle deutschen Behörden.

Zitat:
Ich habe auch Gerichtsurteile gelesen, die besagen dass es die Möglichkeit eines Visums im Eilverfahren gibt-somit könnte er bis zur Geburt unseres Kindes im Juni wieder einreisen.


Guck Dir die Urteile genau an – wenn es sich um Väter handelt, die noch nie mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind, sind diese Urteile nicht ohne Weiteres auf Deinen Verlobten übertragbar.

Aber nach dem ersten Gespräch mit der Ausländerbehörde, die über die Befristung der (jetzt lebenslangen!) Sperre entscheidet, siehst Du klarer.

Zunächst ist es wichtig zu klären, was Ihr wollt (Vaterschaftsanerkennung, gemeinsames Sorgerecht, schnellstmögliches Visum) und was die Ausländerbehörde will (Bezahlung der Abschiebekosten? Sperre von XX Monaten?)

Wenn beides klar ist, kann Du über Ostern eine Strategie überlegen und überlegen, ob Ihr das zu Zweit hinbekommt, ob Du einen Anwalt brauchst etc.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Hannah Christine
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hilfe, Sicherungsverwahrung trotz Beschwerde beim VG
Antwort #14 - 28.03.2010 um 22:24:05
 
Danke Reinhard für deine Antworten, sie waren mir wieder sehr hilfreich.

Mittlerweile war mein Verlobter bei der Botschaft seines Landes und wird morgen die Vaterschaft anerkennen.

Dort war man sehr nett zu Ihm und sicherte Ihm auch zu das die Visavergabe zeitgleich mit dem Befristungsende seiner Sperre erfolgen könnte.

Unser Anwalt ist der Meinung, dass die so schnelle Abschiebung unverhältnissmässig war und will dagegen vorgehen, d. h. er zielt auf gar keine Sperre und keine Erstattung der Kosten ab.

Das würde uns näturlich vor einer langfristigen Verschuldung retten--aber ich hab schon Angst die AB damit völlig zu verprellen ( ich hab da noch im Ohr das die zeitliche Befristung eine Ermessensentscheidung des jeweiligen Sachbearbeiters ist....)und hatte eher gedacht , dass ich im Hinblick auf unser Baby und mit viel bitte bitte bessere Chancen hab. 

Nun nimmt die Sache aber eine Wendung:

Der leitende Sachbearbeiter, der auch die treibende Kraft bei unserem Fall war(und für seine unnachgiebige Art bekannt ist), ist seit Mitte der Woche beurlaubt,Ihm werden schwerwiegende Verstösse im Rahmen seiner Tätigkeit vorgeworfen , d.h. Korruption in besonders schwerem Falle.

Alle Akten der AB sind bis auf weiters unter Verschluss und werden gesichtet.

Und dieser Sachbearbeiter wird wohl (erstmal)
nicht zurückkehren.

Was soll ich nun davon halten-ist das für uns positiv oder negativ?

Bin mal gespannt was morgen in der Zeitung steht und wie unser Anwalt auf diese Information reagiert!











Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema