Hallo Leute
Ich habe ein paar Frage
Eine Freundin von mir hat einen Aufenthaltstitel der so wie folgendes beschrieben ist:
" § 28 Abs, 1 S. 1 Nr. 3, S. 2
AufenthGErwerbstätigkeit jeder Art erlaubt."
Sie hat hier studiert, hat ein deutsches Kind, und bis jetzt hat sie keine Arbeit gefunden.
Sie macht inzwischen eine Weiterbildung und bekommt finanzielle Unterstützung vom Staat.
Ihr Freund , nicht EU Bürger(lebend seit 9 Jahren in Deutschland) ist auch mit dem Studium fertig, sucht gerade eine entsprechende Stelle kompatibel mit seinem Abschluß.
Sie planen zu heiraten, und haben dann folgende Frage.
- Was für Aufenthaltstitel wird der zukünftige Ehemann bekommen? Genauso gleich oder wird etwas anderes sein?
- Er hat ein Jahr um eine Ingenieursjob zu finden, was passiert, wenn er nach einem Jahr nicht findet, und das sie verheiratet sind? Muss er trotzdem Deutschland verlassen?
- Was sind die möglichen Fälle die eintreten können, nach Ihrer Erfahrung ?
-
Ich bedanke mich im voraus
Tob's