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DRINGEND HILFE!!! (Gelesen: 1.543 mal)
Themen Beschreibung: Grenzübertrittsbescheinigung
alex1
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Beiträge: 63
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag DRINGEND HILFE!!!
08.02.2010 um 21:20:04
 
Hallo,

Ich und meine Frau sind in Januar in Dänemark geheiratet. Sie ist in 3. Woche Schwangerschaft und es besteht ein Verdacht auf eine Risikoschwangerschaft. Es sollen noch einige ärztliche Untersuchungen durchgeführt werden. Es kann sein dass die Risikoschwangerschaft bei Ärzten bestätigt wird.
Letzte Freitag hat meiner Frau in ABH eine Aufenthaltserlaubnis wegen der FZF oder eine Duldung wegen ihre gesundheitlichen Zustand beantragt. Heute hat sie eine Grenzübertrittsbescheinigung bekommen. Sie muss bis Morgen 24:00 ausreisen.
Wir haben das Schreiben in Schengen Visum falsch interpretiert und haben gedacht dass das Visum bis heute gilt. Das Visum ist aber seit 10 Tagen abgelaufen.
Ich habe mit einen RA konsultiert. Er hat mich gesagt, dass es muss bis morgen ein Eilantrag bei VG gestellt werden. Er weiß aber nicht ob er das zeitlich schafft.
Wenn er das nicht schafft, muss ich selbst eine Klage schreiben. Hat jemand Musters? Wie soll so eine Klage aussehen und wie soll sie gestellt werden?

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!

Alex1
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steini007
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Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 08.02.2010 um 23:31:19
 
Wenn der von dir beauftragte Anwalt es nicht schafft, hilft wohl nur einen anderen Anwalt zu suchen, der es in der Kürze der Zeit schafft.

Ohne dir nahe treten zu wollen, dürftest du wohl mit einem eigenen Schreiben eines vorläufigen Rechtsschutzbedürfnisses mit den entsprechenden Paragraphen des Verwaltungsrechtes überfordert sein. Da nützt es auch wenig, irgend ein Muster zu verwenden.

Unabhängig davon ändert - solange über den "Eilantrag" nicht entschieden ist - sich an der Ausreisepflicht nichts, da deine Frau nun bereits illegal in Deutschland ist.
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reinhard
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Beiträge: 15.202

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 09.02.2010 um 20:02:15
 
Überlegt Euch auch, ob es nicht für Euch beide besser ist, wenn sie schnell ausreist, das richtige Visum beantragt und zurückkommt, bevor die Schangerschaft weiter fortgeschritten ist.

Wenn Sie in ein oder zwei Monaten mit dem richtigen Visum einreist, bekommt sie gleich eine AE, die Krankenversicherung ist kein Problem mehr etc.

Wenn sie versucht ohne Aufenthaltserlaubnis zu bleiben, eventuell eine Duldung bekommt, müsst Ihr die Geburt privat bezahlen und habt hinterher immer noch Probleme, weil die Ausreisepflicht ja bleibt. Was will sie denn nach der Geburt mit kleinem Baby machen?
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