Dein Mann beantragt ein FZF-Visum (dafür braucht er ein A1-Zertifikat von seinem Deutschkurs). Die Unterlagen gehen dann an Deine Ausländerbehörde (dauert 4 bis 8 Wochen), dann nimmt die
ABH Kontakt zu Dir auf und schreibt, mit welchen Unterlagen Du dort aufkreuzen sollst.
Und dann hörst Du ja, ob die
ABH ein Problem sieht oder nicht... Am einfachsten ist es, Ihr fangt mit dem FZF-Verfahren an, und Du meldest Dich, wenn es Probleme gibt.
Du kannst auch hier im Forum suchen - Stichwort "Regelausnahme".
Wenn Dein Mann praktisch ab der Einreise öffentliche Hilfe braucht, dann wird die Ausländerbehörde da nochmal genau hingucken.
Oben unter "FAQ" findest Du:
Zitat:Familiennachzug zu Deutschen
Bei einem Familiennachzug zum deutschen Kind oder deutschen Elternteil kommt es nicht auf die Sicherstellung des Lebensunterhaltes an (§ 28 Abs. 1 Satz 2 AufenthG).
Anders ist dies beim Familiennachzug zum deutschen Ehegatten. Nach § 28 Abs. 1 Satz 3
AufenthG soll 3 die Aufenthaltserlaubnis in der Regel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1
AufenthG erteilt werden. Das heißt, dass die Aufenthaltserlaubnis im Normalfall (= in der Regel) ohne Nachweis des gesicherten Lebensunterhaltes erteilt werden soll. Der Nachzug kann aber versagt werden, wenn ein Regelausnahmefall vorliegt. Ein solcher Fall liegt bspw. vor, wenn der Lebensunterhalt nicht gesichert ist (unter Berücksichtigung der Person des Nachziehenden) und wenn die Eheleute eine gemeinsame Bindung an einen anderen Staat haben, in welchem die Ehe geführt werden könnte. Das wäre bspw. der Fall, wenn der Deutsche (Mono- Staater) sich längere Zeit im Heimatstaat des Nachziehenden aufgehalten hätte, oder wenn der Deutsche auch die Staatsangehörigkeit dieses Staates besäße. In einem solchen Fall wäre ein Regelausnahmefall gegeben und der Nachzug des ausl. Ehegatten könnte (nicht: müsste) wegen des nicht gesicherten gemeinsamen Lebensunterhaltes abgelehnt werden.