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deutsche Studentin heiratet Tunesier - FZF (Gelesen: 1.396 mal)
bella05
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Zeige den Link zu diesem Beitrag deutsche Studentin heiratet Tunesier - FZF
07.02.2010 um 19:38:59
 
schön Abend euch alle Smiley

ich bin deutsch hab vor drei Monate in Tunesien geheiratet.
mein Ehemann ist Tunesier.
ich bin Studentin wohne aber noch bei meinem Eltern, suche mir aber zurzeit eine Wohnung, da wir kein platz haben für mein mann wenn er hier her kommt..mein einkommen aber ist niedrig zwischen 500 und 700 Euro im Monat..weil ich ja nebenbei jobbe! wegen mein Studium.
einzimmer Wohnung kann ich mir aber leisten..
aber hab was gehört was mir angst macht und zwar dass die Ausländerbehörde ein bestimmtes einkommen verlangt :S
kann mir jemand antworten!?
soll das einkommen gesichert werden? hab von 1200 Euro gehört :S kann dass verhindern dass ich mein mann hier her hole? Traurig
Danke im voraus
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Tippi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Sozialamt
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Antwort #1 - 07.02.2010 um 20:32:48
 
Neue Leute - neues Problem - neuer Thread
bitte nicht an bestehende Threads anhängen

Lies doch erst einmal unsere allseits beliebte ...


P.S.
Hab deine Crosspostings gelöscht
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Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
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bella05
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 07.02.2010 um 20:34:51
 
ok tippi danke Smiley
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reinhard
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Antwort #3 - 07.02.2010 um 20:37:40
 
bella05 schrieb am 07.02.2010 um 19:38:59:
aber hab was gehört was mir angst macht und zwar dass die Ausländerbehörde ein bestimmtes einkommen verlangt


Du hast bestimmt auch gehört, dass Elvis noch lebt?

Nein, glaub nicht alles, was Du hörst.

Wenn Du Deutsche bist (Deutsche von deutschen Eltern), darf Dein Mann auch kommen / einwandern, wenn der Lebensunterhalt nicht gesichert ist.
Der Lebensunterhalt muss gesichert sein, wenn ein Tunesier eine Tunesierin heiratet und danach beide ein DE leben wollen.

Aber: Wenn Du tunesische Eltern hat, dort gelebt hast, eingebürgert wurdest - also besondere Beziehungen zu Tunesien und dort auch leben könntest, dann könnte die Ausländerbehörde nach Deinem Einkommen fragen, bevor sie übers Visum entscheidet (Regelausnahme).
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bella05
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Antwort #4 - 07.02.2010 um 20:54:03
 
Danke erstmal für die schnelle antwort  Smiley
hmmm also ich bin aus tunesien aber deutsche in Hamburg geboren.mein eltern (sind beide deutsche )lebten in DE aber mich nach tunesien zu omi geschickt weil die hart arbeiten müssten..
hab bis zum Abi da gelebt :S dann ist oma gestorben ..bin wieder nach DE gekommen :S
kann das ein problem für mich sein ? soll ich alles zu AB erzählen?
dass ich für bestimmten zeit in tunesien gelebt ?!ich mach mir wirklich sorgen Griesgrämig
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reinhard
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Antwort #5 - 07.02.2010 um 21:26:10
 
Dein Mann beantragt ein FZF-Visum (dafür braucht er ein A1-Zertifikat von seinem Deutschkurs). Die Unterlagen gehen dann an Deine Ausländerbehörde (dauert 4 bis 8 Wochen), dann nimmt die ABH Kontakt zu Dir auf und schreibt, mit welchen Unterlagen Du dort aufkreuzen sollst.

Und dann hörst Du ja, ob die ABH ein Problem sieht oder nicht... Am einfachsten ist es, Ihr fangt mit dem FZF-Verfahren an, und Du meldest Dich, wenn es Probleme gibt.

Du kannst auch hier im Forum suchen - Stichwort "Regelausnahme".

Wenn Dein Mann praktisch ab der Einreise öffentliche Hilfe braucht, dann wird die Ausländerbehörde da nochmal genau hingucken.

Oben unter "FAQ" findest Du:
Zitat:
Familiennachzug zu Deutschen

Bei einem Familiennachzug zum deutschen Kind oder deutschen Elternteil kommt es nicht auf die Sicherstellung des Lebensunterhaltes an (§ 28 Abs. 1 Satz 2 AufenthG).
Anders ist dies beim Familiennachzug zum deutschen Ehegatten. Nach § 28 Abs. 1 Satz 3 AufenthG soll 3 die Aufenthaltserlaubnis in der Regel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG erteilt werden. Das heißt, dass die Aufenthaltserlaubnis im Normalfall (= in der Regel)  ohne Nachweis des gesicherten Lebensunterhaltes erteilt werden soll. Der Nachzug kann aber versagt werden, wenn ein Regelausnahmefall vorliegt. Ein solcher Fall liegt bspw. vor, wenn der Lebensunterhalt nicht gesichert ist (unter Berücksichtigung der Person des Nachziehenden) und wenn die Eheleute eine gemeinsame Bindung an einen anderen Staat haben, in welchem die Ehe geführt werden könnte. Das wäre bspw. der Fall, wenn der Deutsche (Mono- Staater) sich längere Zeit im Heimatstaat des Nachziehenden aufgehalten hätte, oder wenn der Deutsche auch die Staatsangehörigkeit dieses Staates besäße. In einem solchen Fall wäre ein Regelausnahmefall gegeben und der Nachzug des ausl. Ehegatten könnte (nicht: müsste) wegen des nicht gesicherten gemeinsamen Lebensunterhaltes abgelehnt werden.
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bella05
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Antwort #6 - 07.02.2010 um 22:06:10
 
danke reinhard
hoffe dass alles klappt weil ich auch Doppelstaaterin bin manno das kann mir nur probleme machen Griesgrämig
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