Hallo Zusammen,
ich versuche die Frage, da sie eine sehr delikate Frage ist und mich und miene Freundin prsöhnlich btrifft, abstrakt und verständlich zu stellen und bitte um Euere Hilfe.
Sachverhalt
Die Ausländerin A war in Deutschland zunächst ein Jahr Au Pair dann zwei Jahre Studium in Trier und sie hat im April
2008 geheiratet. Sie hat ihr Studium nach der Heirat abgebrochen und macht gerdade Ausbildung bei Aldi.
Sie will sich scheiden lassen. Im April 2010 wird es zwei Jahre, dass die Ehe besteht, so dass ab April eigentlich ein Visum für ein Jahr gem § 31
AufenthG möglich wäre. Das Problem ist aber, dass die Scheidung ein Jahr ab der Trennung erfolgt. Der jetzige Aufenthaltstitel nach der Trennung widerruffen werden kann.
Für Ihr bleiben also meines Erachtens nur zwei Möglichkeiten:
1. den Aufenthaltstitel aufgrund der Ausbilung oder eines Studiums zu beantragen (Letzteres ist schlecht, da sie die jetzige Ausbildung möglichst zu Ende machen will).
Daher meine erste Frage:
Kann Sie jetzt ein sog. Ausbildubngsvisum bekommen? Ist dies überhaupt realistisch?
2. Möglichkeit:
B ist Deutscher und bereit A zu heiraten;
Daher würde A folgendes tun:
Sie beantragt im April nach der Trennung ein Visum gem. § 31
AufenthG für ein Jahr. Bevor das Scheidungsurteil nach einem Jahr kommt (voraussichtlich April 2011) und vor dem Ablauf des einjährigen Visums (gem. § 31 AufenhG), beginnt Sie ein Studium. Allerdings wegen Arbeitserlaubnis nur fiktiv für 90 Tage Monate, da sie ja bei der Ausbildung arbeitet und als Studentin nicht mehr als 90 Tage im Jahr arbeiten darf. Studium also nur deswegen, um Zeit zu gewinnen, bis das Scheidungsurteil kommt, um dann in Dännemark schnell zu heiraten und dann das Visum aufgrund der Heirat zu beantragen.
Die 2. Frage ist: ob diese zweite Konstruktion zum Ziel führt?
Nachdem ich gegoogelt habe, bei juris, beck etc. recherchiert, und bei der Ausländerbehörde (nicht in der Form natürlich) angefragt habe, steht dem nichts entgegen. Ich selbst habe erstes Staatsexamen. Da mir aber entsprechende Erfahrung in Ausländerangelegenheiten fehlt, möchte ich sicher gehen.
Ich wäre Euch sehr sehr dankbar, wenn jemand der schon damit Erfahrungen hat oder sich irgendwie auskennt, mir darüber irgendwelche Infos geben könnte.
Ich habe mich erst gerade angemeldet und ich kann daher keine PN versenden. Ich wäre aber Dir
brickbat
sehr sehr dankbar, wenn Du meine Frage beantworten würdest.
Viele Grüße