Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
selbstständiges Aufenthaltsrecht/Ausbildungsvisum (Gelesen: 2.894 mal)
Dr.Lexxx
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 15

Stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
Stuttgart
Baden-Württemberg
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: duetsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag selbstständiges Aufenthaltsrecht/Ausbildungsvisum
17.12.2009 um 15:40:03
 
Hallo Zusammen,

ich versuche die Frage, da sie eine sehr delikate Frage ist und mich und miene Freundin prsöhnlich btrifft, abstrakt und verständlich zu stellen und bitte um Euere Hilfe.

Sachverhalt

Die Ausländerin A war in Deutschland zunächst ein Jahr Au Pair dann zwei Jahre Studium in Trier und sie hat im April
2008 geheiratet. Sie hat ihr Studium nach der Heirat abgebrochen und macht gerdade Ausbildung bei Aldi.

Sie will sich scheiden lassen. Im April 2010 wird es zwei Jahre, dass die Ehe besteht, so dass ab April eigentlich ein Visum für ein Jahr gem § 31 AufenthG möglich wäre. Das Problem ist aber, dass die Scheidung ein Jahr ab der Trennung erfolgt. Der jetzige Aufenthaltstitel nach der Trennung widerruffen werden kann.

Für Ihr bleiben also meines Erachtens nur zwei Möglichkeiten:

1. den Aufenthaltstitel aufgrund der Ausbilung oder eines Studiums zu beantragen (Letzteres ist schlecht, da sie die jetzige Ausbildung möglichst zu Ende machen will).

Daher meine erste Frage:

Kann Sie jetzt ein sog. Ausbildubngsvisum bekommen? Ist dies überhaupt realistisch?

2. Möglichkeit:

B ist Deutscher und bereit A zu heiraten;

Daher würde A folgendes tun:

Sie beantragt im April nach der Trennung ein Visum gem. § 31 AufenthG für ein Jahr. Bevor das Scheidungsurteil nach einem Jahr kommt (voraussichtlich April 2011) und vor dem Ablauf des einjährigen Visums (gem. § 31 AufenhG), beginnt Sie ein Studium. Allerdings wegen Arbeitserlaubnis nur fiktiv für 90 Tage Monate, da sie ja bei der Ausbildung arbeitet und als Studentin nicht mehr als 90 Tage im Jahr arbeiten darf. Studium also nur deswegen, um Zeit zu gewinnen, bis das Scheidungsurteil kommt, um dann in Dännemark schnell zu heiraten und dann das Visum aufgrund der Heirat zu beantragen.

Die 2. Frage ist: ob diese zweite Konstruktion zum Ziel führt?

Nachdem ich gegoogelt habe, bei juris, beck etc. recherchiert, und bei der Ausländerbehörde (nicht in der Form natürlich) angefragt habe, steht dem nichts entgegen. Ich selbst habe erstes Staatsexamen. Da mir aber entsprechende Erfahrung in Ausländerangelegenheiten fehlt, möchte ich sicher gehen.

Ich wäre Euch sehr sehr dankbar, wenn jemand der schon damit Erfahrungen hat oder sich irgendwie auskennt, mir darüber irgendwelche Infos geben könnte.

Ich habe mich erst gerade angemeldet und ich kann daher keine PN versenden. Ich wäre aber Dir
brickbat
sehr sehr dankbar, wenn Du meine Frage beantworten würdest.

Viele Grüße
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: selbstständiges Aufenthaltsrecht/Ausbildungsvisum
Antwort #1 - 17.12.2009 um 16:16:53
 
Dr.Lexxx schrieb am 17.12.2009 um 15:40:03:
Ich wäre aber Dir
brickbat
sehr sehr dankbar, wenn Du meine Frage beantworten würdest.


Na dann mal: Gut Weile!! brickbat war hier zuletzt online am:

Zitat:
12.01.07 um 08:33:04


Im Übrigen sind wir hier nicht bei "Wünsch Dir was" - dies ist bei allem Respekt für einzelne user bzw. Experten ein offenes Forum!

Ich erlaube mir deshalb, auf einige Aspekte Deiner Fragestellungen zu reagieren:

Dr.Lexxx schrieb am 17.12.2009 um 15:40:03:
Kann Sie jetzt ein sog. Ausbildubngsvisum bekommen? Ist dies überhaupt realistisch?


Nein.

Dr.Lexxx schrieb am 17.12.2009 um 15:40:03:
Sie beantragt im April nach der Trennung ein Visum gem. § 31 AufenthG für ein Jahr. Bevor das Scheidungsurteil nach einem Jahr kommt (voraussichtlich April 2011) und vor dem Ablauf des einjährigen Visums (gem. § 31 AufenhG), beginnt Sie ein Studium.



Mal Klartext:

Wenn der ABH bekannt wird, dass die Eheleute bereits vor der Scheidung und Ablauf von zwei Jahren rechtmäßig bestehender Ehe getrennt leben, kann die junge Dame das mit der AE gemäß § 31 (1) AufenthG getrost vergessen - denn für die Erteilung dieser AE ist nicht der Zeitpunkt der Scheidung sondern der Zeitpunkt der Trennung maßgeblich. - Es sollte also nicht zu hoch gepokert werden, könnte dumm ausgehen.

Soweit zur Vorrede.

Sollte die AE nach § 31 (1) AufenthG erteilt werden ist richtig, dass es diese zunächst für ein Jahr gibt, ohne das weitere Voraussetzungen (Lebensunterhaltssicherung) gegeben sein müssen.

Das mit dem Studium halte ich dann aber für Spuk - denn die AE nach § 31 AufenthG wird doch nicht dadurch wahrscheinlicher verlängert, dass man ein Studium aufnimmt. - Die Verlängerung hängt vielmehr maßgeblich davon ab, ob nunmehr der LU tatsächlich gesichert ist - dann gibts die Verlängerung ohne Probleme, oder ob man zumindest nachweisen kann, alles Zumutbare getan zu haben, um künftig sozialleistungsunabhängig leben zu können bzw. den LU eigenständig sichern zu können. - Dann steht es im Ermessen der ABH, die AE nach § 31 auch ohne völlig gesicherten LU zu verlängern. - Eine begonnene und mit Engagement betriebene und fortgesetze Ausbildung ist dafür nicht die schlechteste Referenz.

Eine 100% - Sicherheit  bietet das zwar nicht, aber die wird niemand hier vermitteln können.

Zu dem Wechsel in ein Scheinstudium sage ich wegen: siehe oben, und aus weiteren unterschiedlichen Gründen hier nichts. Ich habe auch meine Zweifel dass es gut ist, wenn Du das hier vertiefst ...


=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: selbstständiges Aufenthaltsrecht/Ausbildungsvisum
Antwort #2 - 17.12.2009 um 16:32:17
 
Ich geh da noch weiter:

Hier ist kein Taktik-Board wo man sich helfen lassen
kann wie man die Behörden am besten veräppelt.

Offensichtlich ist Ehemann 2 bereits in den "Startschuhen"
und man möchte erst die Lösung finden bevor die (gedank-
lich sicher schon stattgefundene) Trennung "offiziell" macht.

Nicht so gern gesehn hier, daher

war geschlossen

Änderung:
Nach der Entschuldigung/Klarstellung unten hab ich da nochmal
ein Auge zugedrückt und das geöffnet/zusammengeführt.
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 17.12.2009 um 18:16:13 von N/V »  
 
IP gespeichert
 
Dr.Lexxx
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 15

Stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
Stuttgart
Baden-Württemberg
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: duetsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag selbstständiges Aufenthaltsrecht/Ausbildungsvisum
Antwort #3 - 17.12.2009 um 17:54:14
 
Hallo Zusammen,

ich habe vor kurzem eine Frage ins Forum gestellt (s. unter: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1261060803)

da ich mit Scheinstudium etwas zu weit gegangen bin, bitte ich Sie (Moderatoren) um Entschuldigung. Manchmal ist es so, dass man bei der Suche nach dem Ausweg eben die Grenzen des rechtlich Zulässigen unbwusst verlässt.

Ich möchte mich zunächst für Ihre Antworten, Schweitzer und fons,  bedanken.

Veranlasst durch die Antwort von Schweitzer möchte ich noch eine Frage stellen, die (wie ich hoffe) nicht gesperrt wird.

Frage:

Wird das Visum gem. §31 AufenthG nach Ablauf eines jahres stets verlängert, wenn das LU gesichert ist? Liegt dies im Ermessen der Behörde? Oder besteht ein entsprechender Anspruch (aufgrund ständiger Praxis oder aus Gesetz)?

Wie Sie, Schweitzer, geschrieben haben, kann auch im Fall der Ausbildung Verlängerung in Betracht kommen bzw. LU als gesichert angesehen werden. Verstehe ich dies richtig, dass Ausbildung nicht immer die Gewähr dafür bietet, dass LU gesichert ist? und daher die Entscheidung der AB eine Ermessensentscheidung ist.

Ich habe gelesen, dass LU dadurch gesichert werden kann, dass jemand, der hier arbeitet, für den anderen jährlich bürgen kann. Wenn eine solche Bürgschaft zu der Ausbildung kommt, wie stehen dann die Chancen der Verlängerung des Visums nach §31 AufenthaltsG?

Ich bedanke mich für Euere Antworten im Voraus.

Freundliche Grüße
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.931

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: selbstständiges Aufenthaltsrecht/Ausbildungsvisum
Antwort #4 - 17.12.2009 um 20:40:56
 
Hi,
schau doch mal in die VwV zum AufenthG. Dort die Überschrift
zu Nr. 31.1. Bei Bezug von Sozialleistungen dann in Ziff. 31.4.

Dr.Lexxx schrieb am 17.12.2009 um 17:54:14:
Ich habe gelesen, dass LU dadurch gesichert werden kann, dass jemand, der hier arbeitet, für den anderen jährlich bürgen kann. Wenn eine solche Bürgschaft zu der Ausbildung kommt, wie stehen dann die Chancen der Verlängerung des Visums nach §31 AufenthaltsG?

Ich sehe da sehr gute Chancen.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Dr.Lexxx
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 15

Stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
Stuttgart
Baden-Württemberg
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: duetsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: selbstständiges Aufenthaltsrecht/Ausbildungsvisum
Antwort #5 - 18.12.2009 um 10:11:40
 
Vielen Dank, werde ich schauen...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema