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Antrag auf Niederlassungserlaubnis für ausl. Ehefrau (Gelesen: 4.436 mal)
zzzmick
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Antrag auf Niederlassungserlaubnis für ausl. Ehefrau
23.11.2009 um 12:27:13
 
Hallo ans Forum!
Ich habe eine Frage und hoffe auf Antworten, bitte um eure Hilfe:
Ich bin Deutscher und mit einer Russin verheiratet.
Nächsten Monat läuft ihre 3-jährige Aufenthaltserlaubnis ab, die sie nach ihrer Einreise bekam.
Ich habe nun an die Berliner ABH geschrieben mit der Bitte um einen Termin zwecks Beantragung einer NE.
Da ich seit März 2009 selbständig bin, kann ich keine Arbeitsbescheinigung oder Gehaltsunterlagen erbringen sondern nur etwas vom Steuerberater, das aussagt, wieviel ich verdiene. Meine Frau studiert und ich verdiene auf jeden Fall genug für uns beide.
Jetzt kam aber die Liste der Unterlagen, die wir mitbringen sollen:

"Ich bitte Sie, folgende Unterlagen mitzubringen :

-        Ihren Pass

-        Pass / Ausweis des Ehegatten (die persönliche Vorsprache
Ihres Ehepartners ist erforderlich

-        Arbeitsvertrag und Arbeitsbescheinigung (nicht älter als
14 Tage) sowie Nettoverdienstnachweise der letzten 6 Monate 
oder bei Selbstständigen
vom Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Steuerbevollmächtigten
ausgefüllter Prüfungsbericht (www.berlin.de/labo/abh oder auf
Nachfrage per Post) über Ihre selbstständige gewerbliche oder
freiberufliche Tätigkeit zusammen mit den darin genannten
Unterlagen (z.B. Handelsregisterauszug);
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie
den letzten Steuerbescheid
oder
Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters
oder Sozialamtes

-        auch von Ihrem Ehemann

-        Krankenversicherungsnachweis und Nachweis über die Höhe
des zu zahlenden Beitrages

-        auch von Ihrem Ehemann

-        Original des Mietvertrages mit Angabe der Wohnungsgröße
in qm und Nachweis über monatliche Kosten der Miete (aktuellen
Kontoauszug) bzw. des Wohneigentums

-        Zwei aktuelle biometrische Passbilder (35mm x 45mm,
Frontalaufnahme mit neutralem Gesichts­ausdruck und geschlossenem
Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund)

-        Nachweis, dass die im Zusammenhang mit Ihrer erfolgten
Rückführung entstandenen Kosten in Höhe von. 148 € beglichen
wurden (Kontoauszug)

-        Nachweis der monatlichen Unterhaltsverpflichtung Ihres
Ehemannes gegenüber seinen Kindern "


Mein Steuerberater kann mit diesem BIS Prüfungsbericht
(Aufenthalt nach Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit - §21 AufenthG Prüfungsbericht zur Vorlage bei der Ausländerbehörde Berlin zwecks Erteilung oder Verlängerung des zweckgebundenen Aufenthaltstitels oder zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis ) nicht allzuviel anfangen und meine Frage ist:

Muss dieser Prüfungsbericht wirklich angefertigt werden?
Oder reicht eine schriftliche Erklärung des Steuerberaters über unsere Einkommensverhältnisse?
Leider konnte ich die ABH nicht telefonisch erreichen.
Danke fürs Lesen, Gruss zzzmick
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zzzmick
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Beiträge: 113
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 24.11.2009 um 08:35:59
 
Also der "Business Immigration Service" (BIS) Prüfungsbericht

http://www.berlin.ihk24.de/produktmarken/recht_und_fair_play/anlagen/_verlinkung...

ist offensichtlich notwendig für ausländische Firmen, die sich hier niederlassen wollen. Meiner Ansicht nach also nicht notwendig für Deutsche Staatsangehörige, die ihr Einkommen nachweisen müssen. Ich hole einfach eine Bescheinigung vom Steuerberater, die die Einkommensverhältnisse darlegt.
Freue mich aber über Kommentare der Sachkundigen.  Smiley
Danke nochmal, zzzmick
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Eduard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
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Antwort #2 - 24.11.2009 um 13:46:40
 
zzzmick schrieb am 23.11.2009 um 12:27:13:
Aufenthalt nach Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit - §21 AufenthG Prüfungsbericht zur Vorlage bei der Ausländerbehörde Berlin zwecks Erteilung oder Verlängerung des zweckgebundenen Aufenthaltstitels oder zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis


Habe mir die Seite mal angesehen, dort steht eindeutig:
"nur für Staatsangehörige, die weder eine EU-, eine EWR- oder die Schweizer Staatsangehörigkeit besitzen"

Passt also für Dich überhaupt nicht.

Ich vermute, da ist dem ABH-Mitarbeiter beim Auflisten der Bedingungen ein Fehler unterlaufen, bzw. statt zu schreiben, "auch für Ihren Ehemann" hätte er mehr ins Detail gehen müssen.

Ich würde versuchen, diese Frage vor dem Termin zu klären, falls das nicht geht (und nach dem, was ich über die Zustände in Berlin gelesen habe, geht es wahrscheinlich nicht), würde ich statt des verlangten Reports einfach eine Bescheinigung über Dein Einkommen des letzten Jahres vom Steuerberater mitnehmen sowie die Steuerbescheide der Vorjahre.
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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 25.11.2009 um 01:57:59
 
Eduard schrieb am 24.11.2009 um 13:46:40:
Dein Einkommen des letzten Jahres vom Steuerberater mitnehmen sowie die Steuerbescheide der Vorjahre. 

Das bringt m. M. nach wenig, da der TS seit März 2009 selbständig tätig ist, womit die Arbeitnehmereinkünfte der letzten Jahren nicht mehr anwendbar sind. Auch läßt hieraus keine Zukunftsprognose aufstellen.

Mehr als eine BWA und eine Zukunftsprognose des Steuerberaters dürfte einkommensmäßig nicht drin sein.

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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #4 - 25.11.2009 um 07:12:26
 
steini007 schrieb am 25.11.2009 um 01:57:59:
Das bringt m. M. nach wenig, da der TS seit März 2009 selbständig tätig ist, womit die Arbeitnehmereinkünfte der letzten Jahren nicht mehr anwendbar sind. Auch läßt hieraus keine Zukunftsprognose aufstellen.

Wenn man von 2005 bis Februar 2009 ALG2 bezieht und sich dann
selbständig macht, wird das für die Zukunftsbetrachtung sicher anders
wirken, als wenn man vor der Selbständigkeit abhängig beschäftigt
war. Es geht bei der Prognoseentscheidung auch darum, was passiert,
wenn z.B. die Selbständigkeit scheitert. Wie stünden die Chancen,
wieder in den Arbeitsmarkt integriert zu werden.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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zzzmick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #5 - 27.11.2009 um 09:55:40
 
Danke für die Antworten! Ich war vorher beschäftig (angestellt), also wirds schon gutgehen  Smiley
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