Hallo ans Forum!
Ich habe eine Frage und hoffe auf Antworten, bitte um eure Hilfe:
Ich bin Deutscher und mit einer Russin verheiratet.
Nächsten Monat läuft ihre 3-jährige Aufenthaltserlaubnis ab, die sie nach ihrer Einreise bekam.
Ich habe nun an die Berliner
ABH geschrieben mit der Bitte um einen Termin zwecks Beantragung einer
NE.
Da ich seit März 2009 selbständig bin, kann ich keine Arbeitsbescheinigung oder Gehaltsunterlagen erbringen sondern nur etwas vom Steuerberater, das aussagt, wieviel ich verdiene. Meine Frau studiert und ich verdiene auf jeden Fall genug für uns beide.
Jetzt kam aber die Liste der Unterlagen, die wir mitbringen sollen:
"Ich bitte Sie, folgende Unterlagen mitzubringen :
- Ihren Pass
- Pass / Ausweis des Ehegatten (die persönliche Vorsprache
Ihres Ehepartners ist erforderlich
- Arbeitsvertrag und Arbeitsbescheinigung (nicht älter als
14 Tage) sowie Nettoverdienstnachweise der letzten 6 Monate
oder bei Selbstständigen
vom Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Steuerbevollmächtigten
ausgefüllter Prüfungsbericht (
www.berlin.de/labo/abh oder auf
Nachfrage per Post) über Ihre selbstständige gewerbliche oder
freiberufliche Tätigkeit zusammen mit den darin genannten
Unterlagen (z.B. Handelsregisterauszug);
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie
den letzten Steuerbescheid
oder
Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters
oder Sozialamtes
- auch von Ihrem Ehemann
- Krankenversicherungsnachweis und Nachweis über die Höhe
des zu zahlenden Beitrages
- auch von Ihrem Ehemann
- Original des Mietvertrages mit Angabe der Wohnungsgröße
in qm und Nachweis über monatliche Kosten der Miete (aktuellen
Kontoauszug) bzw. des Wohneigentums
- Zwei aktuelle biometrische Passbilder (35mm x 45mm,
Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem
Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund)
- Nachweis, dass die im Zusammenhang mit Ihrer erfolgten
Rückführung entstandenen Kosten in Höhe von. 148 € beglichen
wurden (Kontoauszug)
- Nachweis der monatlichen Unterhaltsverpflichtung Ihres
Ehemannes gegenüber seinen Kindern "
Mein Steuerberater kann mit diesem BIS Prüfungsbericht
(Aufenthalt nach Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit - §21
AufenthG Prüfungsbericht zur Vorlage bei der Ausländerbehörde Berlin zwecks Erteilung oder Verlängerung des zweckgebundenen Aufenthaltstitels oder zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis ) nicht allzuviel anfangen und meine Frage ist:
Muss dieser Prüfungsbericht wirklich angefertigt werden?
Oder reicht eine schriftliche Erklärung des Steuerberaters über unsere Einkommensverhältnisse?
Leider konnte ich die
ABH nicht telefonisch erreichen.
Danke fürs Lesen, Gruss zzzmick