el_genesis schrieb am 10.11.2009 um 10:36:56:Nach welchem § ist für sie besser (sicherer und schneller) einen Antrag auf die Einbürgerung zu stehlen:
nach §9 oder §10
StAG?
Die Frage lässt sich so nicht ohne Weiteres beantworten - ich persönlich würde die Variante nach § 10
StAG bevorzugen, wenn sie möglich wäre, weil man z.B. mit den Rentenversicherungsnachweisen schon mal aus dem Schneider wäre.
el_genesis schrieb am 10.11.2009 um 10:36:56:Wie sieht es mit dem Integrationskurs für sie, falls sie sich nach § 10
StAG einbürgern lassen will, soll sie ihn trotzdem machen, obwohl sie eine Ausbildung an der deutschen Universität nachweisen kann?
An sich braucht sie den nicht zu machen, zumindest den Sprachkursteil nicht, da ihre Sprachkenntnisse in Zusammenhang mit dem Hochschulstudium in Deutschland weit höher sind als das, was in dem Integrationskurs vermittelt wird. - Allenfalls sollte die Teilnahme am Orientierungskurs in Rede stehen, das ist aber eine Sache, die in der Regel in 10-14 Tagen zu erledigen ist.
el_genesis schrieb am 10.11.2009 um 10:36:56:Könnte jemand mir sagen ungefähre Einbürgerungszeit allgemein (gesetzlich, nach Ermessen), und eventuell wie sieht es damit in Hamburg aus?
Das wird Dir keiner genau sagen können - hängt von zu vielen nicht wirklich voraussagbaren Faktoren ab. Das Herkunftsland des Einbürgerungbewerbers spielt eine Rolle (hinsichtlich erforderlicher oder nicht erforderlicher Sicherheitsabfragen) der grundsätzlichen Notwendigkeit der Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit, wobei die Behörden des Herkunftslandes eine wichtige Riolle spielen, der aktuellen arbeitsmäßigen Belastung der zuständigen
EBH und der zu beteiligenden Behörden usw.
Zwischen drei Monaten und zwei Jahren bewegt sich das Spektrum, welches ich in meiner Beratungspraxis schon erlebt habe ...
Am besten denke ich wärs, wenn die junge Dame mal einen Gesprächstermin bei ihrer
EBH vereinbart - da könnten im Rahmen einer "Sondierung" Fragen, wie Du sie hier stellst, einzelfallbezogener und letztlich auch konkreter beantwortet werden.
=schweitzer=