Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
NE oder Einbürgerung schon möglich? (Gelesen: 3.859 mal)
Themen Beschreibung: Antrag auf NE, Einbürgerung oder weiter auf AE?
el_genesis
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 19

Hamburg, Germany
Hamburg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsche
Zeige den Link zu diesem Beitrag NE oder Einbürgerung schon möglich?
08.11.2009 um 13:13:23
 
Hallo liebe Info4alien!!!
Ich würde mich freuen, wenn jemand mir und meiner Freundin einen Rat geben könnte.
Meine Freundin ist seit 2003 in Deutschland zwecks Studiums. Seit September 2008 ist sie mit dem deutschen geheiratet und inzwischen mit dem Studium erfolgreich fertig.
Sie und ihr Mann, beide sind berufstätig.
Im Frühjahr 2010 muss sie ihr AE verlängern. Und dabei entsteht  die Frage, was sie beantragen kann und darf? (eventuell Antrag auf NE, auf Einbürgerung oder weiter auf AE stehlen).
Wir freuen uns auf eure Antworten.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Stefan-TR
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1.229

London, United Kingdom
London
United Kingdom
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: NE oder Einbürgerung schon möglich?
Antwort #1 - 08.11.2009 um 14:04:28
 
Hallo,

zum Thema Einbuergerung kannst du einfach auf obigen Knopf druecken, der dich zum passenden Portal weiterleitet.

Dort siehst du dann, dass fuer eine (todsichere) Anspruchseinbuergerung ein Aufenthalt von "7 Jahre nach erfolgreichem Integrationskurs" gefordert wird. Ob Studienzeiten zu den 7 Jahren dazu zaehlen haengt allerdings vom Bundesland ab! 2003 + 7 = 2010, koennte also fuer euch passen, wenn die Dame einen Integrationskurs besteht.

Evtl. kann die Frist sogar auf 6 Jahre verkuerzt werden, z.B. wenn besonders gute Deutschkenntnisse vorhanden sind. Das haengt aber vom Ermessen der EBH ab.

Die Regeleinbürgerung setzt "mind. zwei Jahren eheliche Lebensgemeinschaft mit einem/einer Deutschen" voraus, waere also erst September 2010 in Erwaegung zu ziehen.

Fuer eine NE oder DA EG werden in beiden Faellen 5 Jahre Aufenthalt vorausgesetzt, wobei Studienzeiten jedoch nur zur Haelfte zaehlen. Das waere vermutlich zu wenig, wenn sie erst seit kurzem mit dem Studium fertig ist.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
el_genesis
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 19

Hamburg, Germany
Hamburg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsche
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: NE oder Einbürgerung schon möglich?
Antwort #2 - 08.11.2009 um 14:37:58
 
Danke Stefan-TR für deine schnelle Antwort,
so wie ich verstehe, sie hat keinen Anspruch auf NE im Frühjahr. Sie kriegt erstmal weiter AE und im Herbst 2010 erst darf sie einen Antrag nach  § 9 StAG auf Einbürgerung stehlen.
Laut Gesetz braucht sie für die Einbürgerung bezahlte 60 Monate Rentenbeitrage zu haben oder?
Während des Studiums hat sie gearbeitet und in die Rentnerbeiträge wurden abgebucht. Wo kann man es rausfinden, wie viel Monaten schon bezahlt wurden?

Wie lange dauert selbst Einbürgerungsprozess? Die Stadt Hamburg.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Stefan-TR
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1.229

London, United Kingdom
London
United Kingdom
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: NE oder Einbürgerung schon möglich?
Antwort #3 - 08.11.2009 um 18:49:09
 
el_genesis schrieb am 08.11.2009 um 14:37:58:
Laut Gesetz braucht sie für die Einbürgerung bezahlte 60 Monate Rentenbeitrage zu haben oder? 

Also ich hab das im oben verlinkten Gesetz so nicht gefunden. Du hast vermutlich bei der NE geguckt. Aber die kann sie ja "ueberspringen", wenn sie sich im Herbst 2010 einbuergern lassen moechte.

el_genesis schrieb am 08.11.2009 um 14:37:58:
Wo kann man es rausfinden, wie viel Monaten schon bezahlt wurden?


Infos zu geleisteten Beitragszahlungen bekommt man durch einen "Versicherungsverlauf" der Deutschen Rentenversicherung.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: NE oder Einbürgerung schon möglich?
Antwort #4 - 09.11.2009 um 08:11:33
 
Stefan-TR schrieb am 08.11.2009 um 18:49:09:
Also ich hab das im oben verlinkten Gesetz so nicht gefunden.



Steht auch so nicht wörtlich drin.

Fakt ist aber Folgendes:  Es müssen bei einer Einbürgerung nach § 8 StAG Rentenbeiträge nachgewiesen werden - grundsätzlich so viele, dass eine Rentenanwartschaft entstanden ist, also regelmäßig 60 Monate. (Für bestimmte Berufsgruppen - IMHO Ärzte - und bei bestimmten Konstellationen können aber schon früher Rentenanwartschaften entstehen.)

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Stefan-TR
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1.229

London, United Kingdom
London
United Kingdom
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: NE oder Einbürgerung schon möglich?
Antwort #5 - 09.11.2009 um 19:47:18
 
schweitzer schrieb am 09.11.2009 um 08:11:33:
Es müssen bei einer Einbürgerung nach § 8 StAG Rentenbeiträge nachgewiesen werden

Danke schweitzer fuer den Hinweis, das wusste ich nicht. Wie schaut es denn bei den §§ 9, 10 aus die hier ja vermutlich eher zum Zuge kommen koennen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: NE oder Einbürgerung schon möglich?
Antwort #6 - 09.11.2009 um 21:05:33
 
Stefan-TR schrieb am 09.11.2009 um 19:47:18:
Wie schaut es denn bei den §§ 9, 10 aus

Bei § 10 spielt die Alterssvorsorge gar keine Rolle.
Bei § 9 ist es im Prinzip wie bei § 8, allerdings werden
hier wegen der kürzeren Mindestaufenthaltsdauer
in der Regel auch entsprechend weniger Rentenbeiträge
verlangt, als Minimum gilt i.d.R. 24 Monate.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
el_genesis
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 19

Hamburg, Germany
Hamburg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsche
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: NE oder Einbürgerung schon möglich?
Antwort #7 - 10.11.2009 um 10:36:56
 
Danke Sweitzer und Ralf für die Ergänzung unseres „Gespräches“ mit Stefan-TR.
Folgende Fragen an Sie:
Nach welchem § ist für sie besser (sicherer und schneller) einen Antrag auf die Einbürgerung zu stehlen:
nach §9 oder §10 StAG?
Wie sieht es mit dem Integrationskurs für sie, falls sie sich nach § 10 StAG einbürgern lassen will, soll sie ihn trotzdem machen, obwohl sie eine Ausbildung an der deutschen Universität nachweisen kann? Sie hat auch einen guten Job als Führungskraft (Abteilungsleiterin) in einem deutschen Unternehmen.  Spielt es eine Rolle?
Könnte jemand mir sagen ungefähre Einbürgerungszeit allgemein (gesetzlich, nach Ermessen), und eventuell wie sieht es damit in Hamburg aus?
Danke!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: NE oder Einbürgerung schon möglich?
Antwort #8 - 10.11.2009 um 11:13:58
 
el_genesis schrieb am 10.11.2009 um 10:36:56:
Nach welchem § ist für sie besser (sicherer und schneller) einen Antrag auf die Einbürgerung zu stehlen:
nach §9 oder §10 StAG?



Die Frage lässt sich so nicht ohne Weiteres beantworten - ich persönlich würde die Variante nach § 10 StAG bevorzugen, wenn sie möglich wäre, weil man z.B. mit den Rentenversicherungsnachweisen schon mal aus dem Schneider wäre.

el_genesis schrieb am 10.11.2009 um 10:36:56:
Wie sieht es mit dem Integrationskurs für sie, falls sie sich nach § 10 StAG einbürgern lassen will, soll sie ihn trotzdem machen, obwohl sie eine Ausbildung an der deutschen Universität nachweisen kann?


An sich braucht sie den nicht zu machen, zumindest den Sprachkursteil nicht, da ihre Sprachkenntnisse in Zusammenhang mit dem Hochschulstudium in Deutschland weit höher sind als das, was in dem Integrationskurs vermittelt wird. - Allenfalls sollte die Teilnahme am Orientierungskurs in Rede stehen, das ist aber eine Sache, die in der Regel in 10-14 Tagen zu erledigen ist.

el_genesis schrieb am 10.11.2009 um 10:36:56:
Könnte jemand mir sagen ungefähre Einbürgerungszeit allgemein (gesetzlich, nach Ermessen), und eventuell wie sieht es damit in Hamburg aus?


Das wird Dir keiner genau sagen können - hängt von zu vielen nicht wirklich voraussagbaren Faktoren ab. Das Herkunftsland des Einbürgerungbewerbers spielt eine Rolle (hinsichtlich erforderlicher oder nicht erforderlicher Sicherheitsabfragen) der grundsätzlichen Notwendigkeit der Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit, wobei die Behörden des Herkunftslandes eine wichtige Riolle spielen, der aktuellen arbeitsmäßigen Belastung der zuständigen EBH und der zu beteiligenden Behörden usw.

Zwischen drei Monaten und zwei Jahren bewegt sich das Spektrum, welches ich in meiner Beratungspraxis schon erlebt habe ...

Am besten denke ich wärs, wenn die junge Dame mal einen Gesprächstermin bei ihrer EBH vereinbart - da könnten im Rahmen einer "Sondierung" Fragen, wie Du sie hier stellst, einzelfallbezogener und letztlich auch konkreter beantwortet werden.

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
el_genesis
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 19

Hamburg, Germany
Hamburg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsche
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: NE oder Einbürgerung schon möglich?
Antwort #9 - 11.11.2009 um 12:29:12
 
schweitzer schrieb am 10.11.2009 um 11:13:58:
Die Frage lässt sich so nicht ohne Weiteres beantworten - ich persönlich würde die Variante nach § 10 StAG bevorzugen, wenn sie möglich wäre, weil man z.B. mit den Rentenversicherungsnachweisen schon mal aus dem Schneider wäre.

Sie hat schon 50 Monatsbeiträge in die Rentekasse geleistet. Damit sollte kein Problem sein.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
el_genesis
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 19

Hamburg, Germany
Hamburg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsche
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: NE oder Einbürgerung schon möglich?
Antwort #10 - 11.11.2009 um 12:37:05
 
Alles klar, danke an allen, die in der Diskussion teilgenommen haben.
Es ist die beste Lösung, einen Termin mit ABH zu vereinbahren und "mögliche Weise" alles zu klären.
Ihr wisst, leider nicht alle Beamter sind nett und Hilfsbereit, sonst währe es hier nicht so viel diskutiert Zwinkernd
Aber man muss an das Gute glauben und klappt es alles!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema