Hi ich bins wieder. Jetzt wirds haarig! Im serbischen Generalkonsulat war ich bereits am 15.03.2010 um mir eine Bestätigung ausstellen zu lassen, welches beweist, dass ich weder in Serbien wohnhaft, noch existent war. Diese sagten, dass die Bearbeitung 3-6 Monate dauern könne und ich die Bestätigung in deutscher Schrift per Post aus Belgrad zugesendet bekommen werde, wofür ich insgesamt 27,00 EUR bezahlt habe. Jedoch habe ich bis heute noch keine Antwort erhalten. Bei Anruf im serbischen Generalkonsulat, gelange ich an keine dort dafür zuständige Person und bekomme am Telefon zu hören „der Anruf kann leider nicht entgegengenommen werden“ und die Verbindung wird beendet.
Ich war heute bei der
ABH in Nürnberg und habe meinen Ausweisersatz mit
NE verlängern lassen. Mir wurde von der Sachbearbeiterin "nahegelegt" mich im serbischen Staatsregister eintragen zu lassen und den serbischen Pass beantragen, ansonsten wird mein Ausweisersatz nicht verlängert, da dieser Fall sich schon so lange hinzieht. Ich habe gefragt, wo ich mich denn melden solle, da ich nicht glaube dass es in Serbien ein Nürnberg gibt. Sie darauf hin sagte, dass ich das mit dem serbischen Generalkonsulat klären soll.
Mit meiner Arbeit habe ich das auch schon besprochen und bei Nichtverlängerung sagten diese, dass sie mich nicht weiter beschäftigen können/dürfen. ExIsTeNsAuS _
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Ich fühle mich diskriminiert, nicht ernst genommen und nicht verstanden.
Eine Eintragung in das serbische Staatsregister bringt für mich schwerwiegende Folgen mit sich. Ich habe eine Freundin, welche ein Kind von mit im 6. Monat erwartet. Sollte ich anerkannter Serbe sein, bin ich verpflichtet serbischen Militärdienst abzuleisten. Ich kann die Sprache nicht und habe in Deutschland meinen Lebensmittelpunkt. Ich möchte für mein Recht, deutscher Staatsbürger zu sein, kein Geld der Welt bezahlen, da ich recht schaffend erwerbstätig bin, meine Steuern zahle und mir nichts zu Schulden hab kommen lassen.
Die Frage meiner Freundin, ob mir bei Nichtverlängerung die Abschiebung drohen könne und mir dadurch eine Straftat bzgl. der Passpflicht zur Last gelegt werden kann?
Ich kann mir das eigentlich nicht vorstellen, da ich in Deutschland geboren wurde, meine Schule beendet und eine Ausbildung absolviert habe. Alles nachweisbar... Bitte um Auskunft.