Hi Jetflyer,
vielen Dank für deine Antwort.
Ich bin hierher nach dem nicht mehr existierenden Gesetz über die so genannten Kontingentflüchtlingen im 2001 nach Deutschland gekommen. Und daher kann ich nur unter den Bedingungen §10
StAG eingebürgert werden.
Bei der Beratung habe ich dem Sachbearbeiter vorgeschlagen, als Nachweis über reichliche Deutschkenntnisse entweder mein Germanistik-Diplom oder Immatrikulationsbescheinigung (Master Studium) anzuordnen.
Lieder lehnt er die beiden Varianten ab. Seine Position ist:
1. Es muss nur per Sprachzertifikat die Deutschkenntnisse nachgewiesen werden.
Er betont, dass es heute anderes ist als vor einem Jahr und er
darf jetzt nicht mehr selber meine Deutschkenntnisse bewerten, sonder deutschlandweit wird einheitlich ein
B1 verlangt.
„Vor einem Jahr“ hat er hier gemeint, dass ich bereits Juli 2008 versucht habe, einen Antrag auf Einbürgerung zu stellen, aber damals wurde er mir mit der Begründung, dass mein Aufenthalt in Deutschland weniger als acht Jahre dauert, zurückgewiesen.
2. Immatrikulationsbescheinigung sagt ihm nichts über meine Deutschkenntnisse.
Seiner Meinung nach kann ich aber auch versuchen, WAS von der Uni zu bekommen, wo steht eine Begründung, dass ich immatrikuliert wurde, weil ich die Deutschkenntnisse der entsprechenden Niveau besitze (??
). WAS genau sein soll, weißt er selber nicht. Zumindest habe ich ihn genau danach gefragt.
3. Persönlich meint er, dass mit meiner Sprachniveau,
B1 zu bekommen, kein Problem sein soll und er versteht nicht, wieso ich so bockig bin.
Ich selber finde die Situation irgendwie hoffnungslos, weil der Mitarbeiter der
ABH und ich unterschiedlich die gleichen Gesetzpunkte verstehen.
Deshalb waren deine Meinung und die Meinungen anderer Teilnehmer für mich so wichtig. Es kann sein, dass wir alle die entsprechenden Gesetzparagraphen falsch verstehen, aber es ist für mich wenig denkbar.
Wäre ein Gespräch mit dem ABH-Leiter eine Lösung? Oder einfach die Immatrikulationsbescheinigung und Kopie vom ukrainischen Germanistik-Diplom mit der Übersetzung dem Antrag beizulegen und abzuwarten, was daraus wird?
Ich danke dir noch mal für deine Antwort und somit auch für deine Unterstützung.
mavik