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Urlaub in der Schweiz mit meiner ukrainischen Ehefrau ? (Gelesen: 2.617 mal)
bennytwentyone
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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01.10.2009 um 13:41:48
 
Hallo,
bin deutscher Staatsbürger und mit einer Ukrainerin verheiratet.
Sie hat von der ABH eine Niederlassungserlaubnis (unbefristet) in ihren ukrainischen Pass geklebt bekommen.
Darf sie damit ohne weiteres in die Schweiz zwecks ein paar Tagen Urlaub einreisen oder gilt die NE nur fürs EU-Gebiet ?
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fich
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 01.10.2009 um 13:47:43
 
Hallo,
die NE gilt nicht für's EU-Gebiet, sondern für's Schengen-Gebiet. Das heißt, dass sie z.B. nicht nach Großbritannien reisen darf (ist zwar EU, aber nicht Schengen). In die Schweiz darf sie aber fahren (zwar nicht EU, aber Schengen). Also ein paar Tage Urlaub sind kein Problem (ich glaube, die Grenze liegt bei 90 Tagen).
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 01.10.2009 um 14:01:53
 
Übrigens ging es auch vor dem Schengenbeitritt der Schweiz bzw. dessen Wirksamwerden. Für touristische Einreisen reichte die letzten Jahre eine ganz gewöhnlich deutsche AE (oder auch ein Äquvalent eines anderen Mitgliedsstaats).

Gruß, ULF
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Mirror
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Antwort #3 - 01.10.2009 um 16:04:22
 
Darf man mit einer Erlaubnis zum DA-EG visafrei nach England? Darf man dann in die Schweiz?
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Beppo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
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Antwort #4 - 01.10.2009 um 16:44:10
 
Hallo Mirror,

Großbritannien beteiligt sich nicht an der Richtline 2003/109/EG (Daueraufenthaltsrichtlinie), somit hat die DA-EG für Drittausländer keine Auswirkungen für die Einreise nach GB. Die Einreisevoraussetzungen richten sich in diesem Fall nach britischem Recht.
Die DA-EG wurde von Deutschland als schengenwirksamer Aufenthaltstitel gemeldet. Einreise und Aufenthalt in die Schweiz sind somit möglich (maximal drei Monate).
Da du jedoch in GB Freizügigkeit genießt, kann deine Frau die abgeleitete Freizügigkeit i.S.d. RL/2004/38/EG wahrnehmen. Hiernach können die Mitgliedstaaten ein Einreisevisum verlangen, welches aber nach erleichterten Bestimmungen zu erteilen ist. Wende dich bitte an das britische Generalkonsulat.

Gruß
Beppo
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Mutly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 01.10.2009 um 18:00:23
 
Beppo schrieb am 01.10.2009 um 16:44:10:
Großbritannien beteiligt sich nicht an der Richtline 2003/109/EG (Daueraufenthaltsrichtlinie), somit hat die DA-EG für Drittausländer keine Auswirkungen für die Einreise nach GB


Auch wenn GB 2003/109/EG anwenden würde hätte das keine Auswirkungen für die Einreise, denn 2003/109/EG regelt die Einreise nicht. Dass der DA-EG nicht zur Einreise nach GB berechtigt, liegt daran, dass GB kein Schengenmitglied ist.

Beppo schrieb am 01.10.2009 um 16:44:10:
Da du jedoch in GB Freizügigkeit genießt, kann deine Frau die abgeleitete Freizügigkeit i.S.d. RL/2004/38/EG wahrnehmen.


In Mirrors Profil steht "Staatsangehörigkeit: Russisch". Seine Frau kann keine Freizügigkeit von ihm abletien. Dafür aber umgekehrt, wenn seine Frau aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit freizügigkeitsberechtigt ist.

Beppo schrieb am 01.10.2009 um 16:44:10:
Hiernach können die Mitgliedstaaten ein Einreisevisum verlangen


Die Einreise ohne Visum ist gemäß §5(4) der Richtlinie 2004/38/EG möglich, wenn das Ehepaar zusammen unterwegs ist und die Heirat nachgewiesen wird. Die britischen Behörden wissen das und beachten es.

Border Force Operations Manual - Categories of Passenger - EEA Nationals & their family members (General Guidance)
Siehe Punkt 5.5

Beppo schrieb am 01.10.2009 um 16:44:10:
welches aber nach erleichterten Bestimmungen zu erteilen ist. Wende dich bitte an das britische Generalkonsulat.


Im Falle GB heißt das "EEA Family Permit" und diese hat zwar die Funktion eines Visums, aber die Rechtstellung einer "Erlaubnis", deshalb der Name.

Sie wird gratis für eine unbeschränkte Anzahl von Einreisen und für 180 Tage erteilt.
EEA Family Permit.


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Beppo
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Antwort #6 - 02.10.2009 um 07:34:52
 
Mutly schrieb am 01.10.2009 um 18:00:23:
Auch wenn GB 2003/109/EG anwenden würde hätte das keine Auswirkungen für die Einreise, denn 2003/109/EG regelt die Einreise nicht. Dass der DA-EG nicht zur Einreise nach GB berechtigt, liegt daran, dass GB kein Schengenmitglied ist.


In Mirrors Profil steht "Staatsangehörigkeit: Russisch". Seine Frau kann keine Freizügigkeit von ihm abletien. Dafür aber umgekehrt, wenn seine Frau aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit freizügigkeitsberechtigt ist.


Die Einreise ohne Visum ist gemäß §5(4) der Richtlinie 2004/38/EG möglich, wenn das Ehepaar zusammen unterwegs ist und die Heirat nachgewiesen wird. Die britischen Behörden wissen das und beachten es.

Border Force Operations Manual - Categories of Passenger - EEA Nationals & their family members (General Guidance)
Siehe Punkt 5.5


Im Falle GB heißt das "EEA Family Permit" und diese hat zwar die Funktion eines Visums, aber die Rechtstellung einer "Erlaubnis", deshalb der Name.

Sie wird gratis für eine unbeschränkte Anzahl von Einreisen und für 180 Tage erteilt.
EEA Family Permit.


Zu 1.) Da hast du sicherlich Recht, dass die 2003/109 keine Einreiseregelungen enthält. Mit der Aussage, dass GB kein Schengenstaat, wäre ich vorsichtig. In einigen Teilbereichen, wie jusitizieller und polizeilicher Arbeit  wendet GB das Schengenrecht an. Natürlich, ist das Visumregime nicht für GB anwendbar. Man spricht grundsätzlich nicht von Schengenstaaten, sondern von Vollanwendern und Teilanwendern des Schengenrechts.

Zu 2.) Russisch habe ich übersehen, bin versehentlich von der Staatsang. bennytwentyone ausgegangen (Deutsch).

zu 3.) Artikel 5 (2) der Richtlinie 2004/38 spricht davon, dass ein Einreisevisum verlangt werden kann. Artikel 5 (4) befreit somit nicht von der Visumspflicht, notfalls muss an der Grenze ein Visum erteilt werden. Die MS gewähren dem Antragsteller nur jegliche Möglichkeit, um die notwendigen Reisedokumente/Nachweise zu beschaffen. Das Ganze gilt natürlich nur, wenn abgeleitete Freizügigkeit vorliegt. Wie schon in Pkt. 2.) geschrieben, habe ich das im Fall der russischen Staatsangehörigkeit übersehen.

4.) Danke für die Information bzgl. der Rechtstellung des EAA.

Ansonsten kann ich nur feststellen, dass ich gestern nicht ganz bei der Sache gewesen sein muss, so viele Fehler sind mir lange nicht passiert. Aber es gibt ja zum Glück andere User, die in die Bresche springen.

Gruß
Beppo
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Mirror
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Antwort #7 - 05.10.2009 um 11:32:59
 
Danke für Info!

Ich bin übrigens weiblich, russisch und mit einem Deutschen verheiratet  Zwinkernd Also, darf ich ohne Visum nach GB. Super!
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Stefan-TR
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Antwort #8 - 05.10.2009 um 12:22:42
 
Mirror schrieb am 05.10.2009 um 11:32:59:
Also, darf ich ohne Visum nach GB. Super! 

Aber nur wenn dein Deutscher Ehemann zusammen mit dir einreist! Wenn du das mal irgendwann in der Praxis ausprobieren moechtest, dann frag am besten auch vorher bei der Fluggesellschaft nach (so ihr fliegen wollt), ob man dich ohne Visum ueberhaupt mitnimmt.
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Antwort #9 - 05.10.2009 um 12:51:44
 
Stefan-TR schrieb am 05.10.2009 um 12:22:42:
Aber nur wenn dein Deutscher Ehemann zusammen mit dir einreist!


ja, schon klar!  Cool
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