Samurai schrieb am 27.09.2009 um 20:36:48:Ok wenn diejenige jetzt also einen EU-Pass von Spanien hat
Dann hat die Person die spanische Staatsangehörigkeit und kann ohne Weiteres in jedem EU-Land wohnen und arbeiten.
Man bekommt die spanische Staatsangehörigkeit nur kraft Geburt oder auf Antrag, nicht automatisch dadurch, dass man eine spanische Aufenthaltsbewilligung hat.
"Spanish permanent residence" ist also nicht etwas ähnliches. Außerdem gibt es verschiedene "Arten" davon, je nach Aufenthaltstitel.
Samurai schrieb am 27.09.2009 um 20:36:48:Kann diejenige dann frei herumreisen oder braucht sie für andere EU-Länder ein Visa - wie z.B jetzt für Deutschland????
Hat jemand einen spanischen Aufenthaltstitel, dann kann er andere Schengenländer ohne Visum besuchen, für bis zu 90 Tagen pro Halbjahr.
Im allgemeinen kann man damit nicht in Deutschland oder anderen EU-Ländern wohnen.
Es gibt den Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt-EG", welches in Spanien aber noch nicht oder zumindest bis vor kurzem europarechtswidrig nicht erteilt wird. Mit diesem Aufenthaltstitel wäre ein Umzug einfacher aber nicht automatisch.
Es könnte auch sein, dass die Person eine Aufenthaltskarte gemäß dem Europarecht hat als Familienmitglied eines EU-Bürgers. Solange der EU-Bürger nicht Deutscher ist, kann die Familie gemeinsam nach Deutschland umziehen, wenn der EU-Bürger mitkommt, dann gilt nämlich die Personenfreizügigkeit. Ist der EU-Bürger Deutscher, dann könnte u.U. auch eine Mitnahme der Freizügigkeit möglich sein.
Es kommt also darauf an, ob die Person die spanische Staatsangehörigkeit hat und wenn nicht, welchen Aufenthaltstitel sie dort hat.