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Wahrsagerei-erlaubt? (Gelesen: 1.153 mal)
auslandeer
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i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: türkei
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wahrsagerei-erlaubt?
20.09.2009 um 14:14:55
 
Ist Wahrsagerei erlaubt in Deutschland?

Ich stelle vor dass ich möchte Geld verdienen durch Wahrsagerei.

Ist das problematisch für Strafgesetz?

Grüsse
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reinhard
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Beiträge: 15.202

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Schleswig-Holstein
Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wahrsagerei-erlaubt?
Antwort #1 - 20.09.2009 um 15:02:52
 
Wenn Du die Tätigkeit vorher beim Finanzamt anmeldest und versteuerst, ist das vom Steuerrecht her unproblematisch.

Wenn Dir selbständige Tätigkeit erlaubt ist, ist das arbeitserlaubnisrechtlich unproblematisch.

Wenn Du normale Preise nimmst und die Kunden nicht betrügst, ist das auch strafrechtlich unproblematisch.

Du musst eben gucken, wofür Du welche Papiere brauchst. Wenn Du rumreist und auf Volksfesten etc. im Zelt wahrsagst, brauchst Du eine Gewerbeanmeldung und musst die Erlaubnis immer dabei haben. Außerdem musst Du die Steuernummer und ggf. Umsatzsteuer-ID immer vorzeigen können.
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maki
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laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 20.09.2009 um 16:06:40
 
Sollte nicht der Blick einer echten Wahrsagerin in die Glaskugel die Frage beantworten?
Wahrsagerin

Mal ernsthaft, dass das hier der TS nicht erlaubt ist hatten wir schon mehrfach erklärt:
reinhard schrieb am 20.09.2009 um 15:02:52:
Wenn Dir selbständige Tätigkeit erlaubt ist, ist das arbeitserlaubnisrechtlich unproblematisch.

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