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Nachhilfe-Strafe (Gelesen: 1.569 mal)
Themen Beschreibung: nicht-eu
auslandeer
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i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: türkei
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20.09.2009 um 14:00:30
 
Hallo alle,

Ich bin ein nicht-eu bürger und student in Berlin. Ich wollte gerade fragen ob ich Privat Unterricht geben kann. ,

Ich weiss dass selbstandige Tatigkeiten sind in Deutschland nicht erlaubt für nicht-eu's.

Meine Frage dann waere: Was machen die Polizei oder verantwörtliche Leute wenn sie meine Werbung sehen? Verfolgen die Polizei jede Werbung für Nachhilfe? Wenn die Polizei fangt, was ist die Strafe (Geld oder Gefangnis?).

Grüsse
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sigi-n
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Beiträge: 1.046

NRW, Nordrhein-Westfalen, Germany
NRW
Nordrhein-Westfalen
Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 20.09.2009 um 14:18:08
 
auslandeer schrieb am 20.09.2009 um 14:00:30:
Meine Frage dann waere: Was machen die Polizei oder verantwörtliche Leute wenn sie meine Werbung sehen? Verfolgen die Polizei jede Werbung für Nachhilfe? Wenn die Polizei fangt, was ist die Strafe (Geld oder Gefangnis?). 


Gegenfrage!
Was willst du? Studieren oder Straftaten begehen?
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auslandeer
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i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: türkei
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Antwort #2 - 20.09.2009 um 14:21:45
 
Ich will meine Rechts lernen sodass mache ich kein Falsch.

Lernen rechts ist gut und legal, wie ich weiss.
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maki
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laie!


Beiträge: 4.510

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Sydney
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 20.09.2009 um 14:36:34
 
auslandeer schrieb am 20.09.2009 um 14:21:45:
Ich will meine Rechts lernen sodass mache ich kein Falsch.

Lernen rechts ist gut und legal, wie ich weiss. 

Dann verstehe ich deine Frage nicht:
auslandeer schrieb am 20.09.2009 um 14:00:30:
Ich bin ein nicht-eu bürger und student in Berlin. Ich wollte gerade fragen ob ich Privat Unterricht geben kann. ,

Ich weiss dass selbstandige Tatigkeiten sind in Deutschland nicht erlaubt für nicht-eu's. 

Wenn du weisst dass du nicht selbstständig arbeiten darfst, wozu dann die Frage?
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Daddy
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Beiträge: 1.958
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 20.09.2009 um 20:19:23
 
Da hier noch nicht mal mehr die Lücke im Rechtssystem gesucht wird, sondern relativ bewusst nach den Folgen unerlaubter Handlungen gefragt wird... Schicht im Schacht.

geschlossen

Daddy
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